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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Die  Datirung  der  Urkunden  Lothar  I.

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sagen  unmöglich,  bezeichnen.  Die  Erklärung  durch  nichteinheitliche ­
  Datirung  ist  in  diesem  Falle  bestimmt  ausgeschlossen ­
  ;  würde  die  eine  Jahresangabe  auf  die  Handlung  bezogen ­
  ,  so  müsste  es  die  früher  eintretende,  hier  also  die
Indiction  sein;  833  October  6  ist  ein  Actum  Pcipia  einfach
unmöglich;  dies  würde  selbst  dann  gelten,  wenn  man  auch
den  Tag  der  Beurkundung  zuweisen  würde,  für  die  Handlung
aber  nur  die  Indiction  in  Anspruch  nähme;  während  der  ganzen
Indiction  XII  ist  Lothar  ausserhalb  Italiens,  die  Datirung  kann
also  nur  als  willkürliche  bezeichnet  werden;  ob  hier  etwa  willkürliche ­
  Zurückdatirung,  1  vielleicht  veranlasst  durch  spätere
Nachtragung  derselben  in  die  Reinschrift,  2  vorliege,  lässt  sich
nicht  entscheiden;  allerdings  wäre  dann  dafür  einige  Erklärung
gewonnen,  dass  man  zwei  unter  einander  widersprechende  Daten
anfügte.  Doch  diese  Möglichkeit  fordert  wieder  so  viele  andre
Möglichkeiten  in  die  Schranken,  dass  es  einfacher  ist  Schreibfehler ­
  oder  Ungenauigkeit  in  der  Kanzlei  anzunehmen.Gegen
die  Echtheit  der  Urkunde  erhebt  sich  kein  Bedenken.
Ludwig  der  Fromme  starb  840  Juni  20.  Als  Lothar  davon ­
  Kunde  erhalten,  brach  er  sogleich  von  Italien  auf  seine
Boten  voraussendend,  welche  allerorten  Huldigung  heischten.
Schon  am  24.  Juli  urkundet  er  in  Strassburg.  Nach  kurzem
Gefechte  setzte  er  bei  Worms  über  den  Rhein  und  marschirte
gegen  Frankfurt. 4  Hier  stiess  er  auf  seinen  Bruder  Ludwig,
der  bei  Mainz  lagerte; 5  er  schloss  mit  ihm  Waffenruhe  bis
11.  November  und  zog  über  die  Maas  gegen  Karl,  bei  Männern
von  Bedeutung  und  ,den  übrigen'  Anerkennung  findend; (i  er
1  Vgl.  Ficker  Urkundenlehre  1,  220.
2  Ficker  2,  128,  253.
3  Nach  einer  durch  Prof.  Ficker  vermittelten  Mittheilung  des  Archivars
Can.  Luigi  Paci  in  Arezzo  stimmt  die  von  Muratori  gegebene  Datirung
genau  —  esattamente  —  mit  dem  Original.
1  Nithard  II,  1.
5  Alter  inibi,  alter  quo  Moin  in  Eenum  conduit,  Nithard  II,  1.  In  suburbanis
  Moguntiacis,  Ruod.  Ami.  Fuld.  840.  Aus  Mainz  Urkunde  Lothars
für  Metz  von  840  August  13,  Loth.  47  Forschungen  9,  409;  mit  verderbter ­
  Datirung  und  falscher  Reeognition  schon  bei  Bouquet  8,  394  aus
Meurisse  270.
c  Quo  dum  tenderet  Hilduinus  abbas  s.  Dyonisii  et  Gerardus  comes  Parisii.  .
fide  frustrata  ad  illum  veneruut.  Quod  quidem  Pippiuus,  filius  Bernardi
            
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