Die Datirung der Urkunden Lothar I.
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sagen unmöglich, bezeichnen. Die Erklärung durch nichteinheitliche
Datirung ist in diesem Falle bestimmt ausgeschlossen
; würde die eine Jahresangabe auf die Handlung bezogen
, so müsste es die früher eintretende, hier also die
Indiction sein; 833 October 6 ist ein Actum Pcipia einfach
unmöglich; dies würde selbst dann gelten, wenn man auch
den Tag der Beurkundung zuweisen würde, für die Handlung
aber nur die Indiction in Anspruch nähme; während der ganzen
Indiction XII ist Lothar ausserhalb Italiens, die Datirung kann
also nur als willkürliche bezeichnet werden; ob hier etwa willkürliche
Zurückdatirung, 1 vielleicht veranlasst durch spätere
Nachtragung derselben in die Reinschrift, 2 vorliege, lässt sich
nicht entscheiden; allerdings wäre dann dafür einige Erklärung
gewonnen, dass man zwei unter einander widersprechende Daten
anfügte. Doch diese Möglichkeit fordert wieder so viele andre
Möglichkeiten in die Schranken, dass es einfacher ist Schreibfehler
oder Ungenauigkeit in der Kanzlei anzunehmen.Gegen
die Echtheit der Urkunde erhebt sich kein Bedenken.
Ludwig der Fromme starb 840 Juni 20. Als Lothar davon
Kunde erhalten, brach er sogleich von Italien auf seine
Boten voraussendend, welche allerorten Huldigung heischten.
Schon am 24. Juli urkundet er in Strassburg. Nach kurzem
Gefechte setzte er bei Worms über den Rhein und marschirte
gegen Frankfurt. 4 Hier stiess er auf seinen Bruder Ludwig,
der bei Mainz lagerte; 5 er schloss mit ihm Waffenruhe bis
11. November und zog über die Maas gegen Karl, bei Männern
von Bedeutung und ,den übrigen' Anerkennung findend; (i er
1 Vgl. Ficker Urkundenlehre 1, 220.
2 Ficker 2, 128, 253.
3 Nach einer durch Prof. Ficker vermittelten Mittheilung des Archivars
Can. Luigi Paci in Arezzo stimmt die von Muratori gegebene Datirung
genau — esattamente — mit dem Original.
1 Nithard II, 1.
5 Alter inibi, alter quo Moin in Eenum conduit, Nithard II, 1. In suburbanis
Moguntiacis, Ruod. Ami. Fuld. 840. Aus Mainz Urkunde Lothars
für Metz von 840 August 13, Loth. 47 Forschungen 9, 409; mit verderbter
Datirung und falscher Reeognition schon bei Bouquet 8, 394 aus
Meurisse 270.
c Quo dum tenderet Hilduinus abbas s. Dyonisii et Gerardus comes Parisii. .
fide frustrata ad illum veneruut. Quod quidem Pippiuus, filius Bernardi