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M ü h 1 b a c h e r.
die Authenticität eines ganz unverdächtigen Originals dieser
Periode, Loth. 41, weil es von Barbarismen strotze. Dieselbe
Anklage hätte er aber auch gegen die Originale Loth. 27, 30
erheben können; auch hier bringt sich das italienisirende Latein
der Privaturkunden auffallend zur Geltung; wie früher, so
linden sich auch später davon keine Spuren mehr in Lothars
Diplomen. Beginnt aber die Kanzlei dieser Periode einen
traditionell so genau geregelten und selbst in den Urkunden
für Italien zäh festgehaltenen Brauch ausser Acht zu lassen
und ihren Formularen untreu zu werden, so thut man ihr auch
in einem andren Punkte kaum schweres Unrecht, wenn man
annimmt, dieselbe Fahrlässigkeit habe sich auch auf die Behandlung
der speciellen Jahresangabe, der Regierungsjahre,
erstreckt.
Die Urkunden dieser Periode bilden andrerseits eine
geschlossene Gruppe; wie die Glieder einer Kette reiht sich
hier Widerspruch an Widerspruch. Dadurch werden aber auch
die Erklärungsversuche unmöglich, welche für Datirungswidersprüche
eines Eiuzelfalles ihre volle Berechtigung haben, so
die Beziehung der einen Jahresangabe auf die Handlung, der
andren auf die Datirung oder Nachtragungen in die Reinschrift
oder Bezeichnung des Concepts als des laufenden Geschäftsstückes
mit der einen Jahresangabe, hier also der Indiction,
und der Ausfertigung mit der andren; denn daraus würde
folgen, dass man die Stücke, auf welche die Parteien doch in
der Regel warten mochten, Jahre lang unerledigt liegen liess
und sie dann schockweise expedirte.
So dürfte die Annahme einer eigentlich willkürlichen und
nur nebensächlichen Behandlung der Regierungsjahre eine berechtigte
sein, begründet hauptsächlich durch das sonst unerklärbare
Ueberspringen einzelner Regentenjahre. Ein Zurückführen
dieser auf bestimmte Epochen lieferte das Ergebnis,
dass innerhalb fünf Jahren fünf verschiedene Epochen in Gebrauch
waren, welche sich ziemlich gleichmässig auf die Zeit
von 818—823 vertheilen und, die früher übliche Epoche von
822 ausgenommen, jedem dieser Jahre die Ehre zu Tlieil
werden liessen zur Epoche aufzusteigen, ein Ergebnis, das
man als absurd zu bezeichnen sich versucht fühlen muss. Den
Beweis dafür erbringen die einzelnen Urkunden.