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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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M  ü  h  1  b  a  c  h  e  r.

die  Authenticität  eines  ganz  unverdächtigen  Originals  dieser
Periode,  Loth.  41,  weil  es  von  Barbarismen  strotze.  Dieselbe
Anklage  hätte  er  aber  auch  gegen  die  Originale  Loth.  27,  30
erheben  können;  auch  hier  bringt  sich  das  italienisirende  Latein
der  Privaturkunden  auffallend  zur  Geltung;  wie  früher,  so
linden  sich  auch  später  davon  keine  Spuren  mehr  in  Lothars
Diplomen.  Beginnt  aber  die  Kanzlei  dieser  Periode  einen
traditionell  so  genau  geregelten  und  selbst  in  den  Urkunden
für  Italien  zäh  festgehaltenen  Brauch  ausser  Acht  zu  lassen
und  ihren  Formularen  untreu  zu  werden,  so  thut  man  ihr  auch
in  einem  andren  Punkte  kaum  schweres  Unrecht,  wenn  man
annimmt,  dieselbe  Fahrlässigkeit  habe  sich  auch  auf  die  Behandlung ­
  der  speciellen  Jahresangabe,  der  Regierungsjahre,
erstreckt.
Die  Urkunden  dieser  Periode  bilden  andrerseits  eine
geschlossene  Gruppe;  wie  die  Glieder  einer  Kette  reiht  sich
hier  Widerspruch  an  Widerspruch.  Dadurch  werden  aber  auch
die  Erklärungsversuche  unmöglich,  welche  für  Datirungswidersprüche
  eines  Eiuzelfalles  ihre  volle  Berechtigung  haben,  so
die  Beziehung  der  einen  Jahresangabe  auf  die  Handlung,  der
andren  auf  die  Datirung  oder  Nachtragungen  in  die  Reinschrift
oder  Bezeichnung  des  Concepts  als  des  laufenden  Geschäftsstückes ­
  mit  der  einen  Jahresangabe,  hier  also  der  Indiction,
und  der  Ausfertigung  mit  der  andren;  denn  daraus  würde
folgen,  dass  man  die  Stücke,  auf  welche  die  Parteien  doch  in
der  Regel  warten  mochten,  Jahre  lang  unerledigt  liegen  liess
und  sie  dann  schockweise  expedirte.
So  dürfte  die  Annahme  einer  eigentlich  willkürlichen  und
nur  nebensächlichen  Behandlung  der  Regierungsjahre  eine  berechtigte ­
  sein,  begründet  hauptsächlich  durch  das  sonst  unerklärbare ­
  Ueberspringen  einzelner  Regentenjahre.  Ein  Zurückführen ­
  dieser  auf  bestimmte  Epochen  lieferte  das  Ergebnis,
dass  innerhalb  fünf  Jahren  fünf  verschiedene  Epochen  in  Gebrauch ­
  waren,  welche  sich  ziemlich  gleichmässig  auf  die  Zeit
von  818—823  vertheilen  und,  die  früher  übliche  Epoche  von
822  ausgenommen,  jedem  dieser  Jahre  die  Ehre  zu  Tlieil
werden  liessen  zur  Epoche  aufzusteigen,  ein  Ergebnis,  das
man  als  absurd  zu  bezeichnen  sich  versucht  fühlen  muss.  Den
Beweis  dafür  erbringen  die  einzelnen  Urkunden.
            
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