£
W
Die Datirung der Urkunden Lothar I. 495
zeigt sich wieder ein Fortschreiten, um aber im nächsten Jahre
wieder XX überspringend an XVIIII sogleich XXI anzuschliessen.
Ein solch’ unzuverlässlicher Factor kann nicht als Norm
angesehen werden, für die Willkür lässt sich kein regelrechtes
Schema aufstellen. Es scheint mir daher auch sehr misslich
an ihn Schlussfolgerungen für neue Epochen zu knüpfen; diese
würden dadurch in einer Weise vermehrt und jede derselben
doch nur durch einzelne und dabei ganz vereinzelte Belege
gestützt, dass ihnen von vornherein eine grössere Unwahrscheinlichkeit
aufgeprägt wäre als der Annahme, in der Kanzlei
habe eine sorglose Ungenauigkeit, ein Schlendrian eingerissen,
der einmal eingenistet auch heimisch blieb, bis er 840 endlich
definitiv ausgewiesen wurde.
Diese Annahme ist immerhin nicht ohne Bedenken. Es
ist auffallend, dass die kaiserliche Kanzlei sich gerade hei den
Regierungsjahren derartige Missgriffe zu Schulden kommen Hess,
welche die Privaturkunden vermeiden, mehr noch, dass sie die
Indiction genau, den andren Factor aber mit solcher Sorglosigkeit
behandelt haben sollte. Doch dieser Fall steht keineswegs
vereinzelt da; auch andre Kanzleien zeigen dieselbe Erscheinung,
dass eine der Jahresangaben für eine Zeit ganz
unzuverlässlich wird, dass man sie gewissermassen nur nebensächlich
behandelt, während ein andrer Factor einen chronologischen
Halt bietet; diese Abnormität beschränkt sich nicht nur
auf die kaiserliche Kanzlei, sie findet auch in der päpstlichen
Eingang, und zu einer Zeit, welche der Urkundenkritik noch
besondere Aufmerksamkeit widmet. 1 Der Diplomatiker muss
sich ontschliessen, von der jetzigen Geläufigkeit des Einmaleins
und der jetzigen Zifferpräeision für jene Zeit mehr oder minder
zu abstrahiren. Zudem besass Italien in seinem Notariatsinstitut
eine Körperschaft, in der sich die geschäftsmässige
Genauigkeit vererbte.
Es mag gestattet sein noch auf einen scheinbar fernliegenden
Gesichtspunkt hinzuweisen. Muratori 2 beanstandet
1 Vgl. Delisle Mem. sur les actes d’Innoeent III, Bibi, de l’eeole des
piartes. 4. Serie 4, 54.
2 Ant. 1, 917.
I