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M ü li 1 b a c h e r.
etwas mein - als drei Monaten drei verschiedene Regierungsjahre
auf; dasselbe Regierungsjahr XVIII verharrt dann durch die
Indictionen XIII, XIIII, XV, I; von zwei Urkunden, die nach
der Indiction nur einen Monat auseinander liegen, weist die
eine annus imperii XII, die andre XVII auf.
Ergibt die Epoche von 820 die Formel ind. =, annus
Hlotharii — 3, also a. Hloth. — ind. + 3, stellt die Epoche
von 822, weil von den letzten Monaten ausgehend, das
Regierungsjahr der Indiction gleich, so ist das gegenseitige
Verhältnis hier gänzlich verschoben. Sehen wir indess von
Loth. 32, 39 ab, so ergibt Loth. 26 die Formel a. Hloth. —
ind. — 1, Loth. 27—29 a. Hloth. = ind. -j- 4, Loth. 30, 31
a. Hloth. = ind. -j- 5, Loth. 33 wieder a. Illotli. = ind. -f- 4,
Loth. 35 a. Hloth. = ind. -|- 3, Loth. 36—38 a. Hloth. —
ind. -j- 2, während es sich, hat die Indiction im September
umgesetzt, auf a. Hloth. — ind. -f- 3 erhöht; die nächsten Urkunden
endlich Loth. 40—42 weisen bestimmt das Verhältnis
a. Illotli. = ind. -|- 2 auf.
Das Verhältnis der beiden Factoren ist also ein so
schwankendes und bunt durch einander gewürfeltes, ein so willkürliches,
dass es nicht mehr als entscheidend betrachtet werden
kann. Diesen Widersprüchen gegenüber muss der eine oder
andre der beiden Factoren als massgebend angenommen werden;
der zweite Factor kann, weil keinem festen Gesetze unterliegend,
für die Einreihung nicht in Betracht kommen, auf
seine Unsicherheit lassen sich keine sicheren Schlüsse bauen.
Als massgebend kann nur derjenige Factor betrachtet werden,
der in seinem eignen Kreise die grössere Regelmässigkeit, ein
gleichmässiges Fortschreiten zeigt. Dieser ist zweifelsohne die
Indiction; nur sie bietet eine geschlossene Reihe, nur sie weist
regelmässiges und daher auch wo! regelrechtes Fortführen ihrer
Zahlen auf, hier wird keine Ziffer übersprungen. Sie hat sich
auch sonst als verlässlich bewährt.
Anders die Regierungsjahre. Es wurde früher bemerkt,
dass sie 833 von XI auf XIII steigen, also XII überspringen.
835 scheinen sie mit annus imperii XII eine neue Epoche beginnen
zu wollen; doch schon im nächsten Monat erhöhen sie
sich auf XVII, mehrere Wochen später auf XVIII, um bei
diesem Jahre lang in träger Ruhe stehen zu bleiben. Erst 839