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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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M  ü  li  1  b  a  c  h  e  r.

etwas  mein -  als  drei  Monaten  drei  verschiedene  Regierungsjahre
auf;  dasselbe  Regierungsjahr  XVIII  verharrt  dann  durch  die
Indictionen  XIII,  XIIII,  XV,  I;  von  zwei  Urkunden,  die  nach
der  Indiction  nur  einen  Monat  auseinander  liegen,  weist  die
eine  annus  imperii  XII,  die  andre  XVII  auf.
Ergibt  die  Epoche  von  820  die  Formel  ind.  =,  annus
Hlotharii  —  3,  also  a.  Hloth.  —  ind.  +  3,  stellt  die  Epoche
von  822,  weil  von  den  letzten  Monaten  ausgehend,  das
Regierungsjahr  der  Indiction  gleich,  so  ist  das  gegenseitige
Verhältnis  hier  gänzlich  verschoben.  Sehen  wir  indess  von
Loth.  32,  39  ab,  so  ergibt  Loth.  26  die  Formel  a.  Hloth.  —
ind.  —  1,  Loth.  27—29  a.  Hloth.  =  ind.  -j-  4,  Loth.  30,  31
a.  Hloth.  =  ind.  -j-  5,  Loth.  33  wieder  a.  Illotli.  =  ind.  -f-  4,
Loth.  35  a.  Hloth.  =  ind.  -|-  3,  Loth.  36—38  a.  Hloth.  —
ind.  -j-  2,  während  es  sich,  hat  die  Indiction  im  September
umgesetzt,  auf  a.  Hloth.  —  ind.  -f-  3  erhöht;  die  nächsten  Urkunden ­
  endlich  Loth.  40—42  weisen  bestimmt  das  Verhältnis
a.  Illotli.  =  ind.  -|-  2  auf.
Das  Verhältnis  der  beiden  Factoren  ist  also  ein  so
schwankendes  und  bunt  durch  einander  gewürfeltes,  ein  so  willkürliches, ­
  dass  es  nicht  mehr  als  entscheidend  betrachtet  werden
kann.  Diesen  Widersprüchen  gegenüber  muss  der  eine  oder
andre  der  beiden  Factoren  als  massgebend  angenommen  werden;
der  zweite  Factor  kann,  weil  keinem  festen  Gesetze  unterliegend, ­
  für  die  Einreihung  nicht  in  Betracht  kommen,  auf
seine  Unsicherheit  lassen  sich  keine  sicheren  Schlüsse  bauen.
Als  massgebend  kann  nur  derjenige  Factor  betrachtet  werden,
der  in  seinem  eignen  Kreise  die  grössere  Regelmässigkeit,  ein
gleichmässiges  Fortschreiten  zeigt.  Dieser  ist  zweifelsohne  die
Indiction;  nur  sie  bietet  eine  geschlossene  Reihe,  nur  sie  weist
regelmässiges  und  daher  auch  wo!  regelrechtes  Fortführen  ihrer
Zahlen  auf,  hier  wird  keine  Ziffer  übersprungen.  Sie  hat  sich
auch  sonst  als  verlässlich  bewährt.
Anders  die  Regierungsjahre.  Es  wurde  früher  bemerkt,
dass  sie  833  von  XI  auf  XIII  steigen,  also  XII  überspringen.
835  scheinen  sie  mit  annus  imperii  XII  eine  neue  Epoche  beginnen ­
  zu  wollen;  doch  schon  im  nächsten  Monat  erhöhen  sie
sich  auf  XVII,  mehrere  Wochen  später  auf  XVIII,  um  bei
diesem  Jahre  lang  in  träger  Ruhe  stehen  zu  bleiben.  Erst  839
            
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