Die Datirung der Urkunden Lothar I.
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gesehen von cler Jahreszahl, an sich ausgeschlossen; die Epochen
von 820 und 822 setzen nie zwischen April und Juni um, es
fände sich auch dafür kein Erklärungsgrund. Es erübrigt
demnach nur die Annahme, dass man ohne Rücksicht auf bestimmte
Epochetage die mini in Francia und in Italia gleichzeitig
ufnsetzte, wie dies auch nach 840 geschieht. Zu Gunsten
der Genauigkeit der Datirung spricht dieses Vorgehen nicht.
Ist das Original Loth. 16 von 833 April 17 noch mit
annus in Italia XI datirt, so tragen die Urkunden der zweiten
Periode aus den letzten Monaten desselben und den ersten
Monaten des nächsten Jahres, aber noch vor der durch Loth. 16
gegebenen Grenze des 17. Aprils die Bezeichnung annus in
Italia XIII. Das zwölfte Jahr ist also gänzlich übersprungen.
Es liegen daher nur drei Möglichkeiten vor, dass man entweder
einen eingeschlichenen Fehler verbesserte oder dass man zu
einer neuen Epoche griff oder endlich Ungenauigkeit der
Datirung überhaupt, mag diese auf Willkür oder irriger Richtigstellung
eines vermeintlichen Fehlers beruhen.
Die letzten Urkunden aus Italien sind genau datirt, ein
Fehler war hier nicht zu verbessern. Da zudem noch Liuthad,
welcher die meisten Diplome dieser Periode selbständig unterfertigt,
auch die letzte derselben recognoscirt, so entfällt damit
die Annahme, die Kanzlei habe einen vermeintlichen Fehler
berichtigen wollen. Annus XIII ergäbe eine Epoche, deren
Beginn nach dem 7. April, jedenfalls vor dem 25. Juni 821
liegt. Von irgend einem Ereignisse, an das diese neue Epoche
anknüpfen könnte, ist nichts bekannt; auch die höfischen Geschichtsschreiber
wissen während eines mehrjährigen Zeitraums
von Lothar nur das eine zu berichten, dass er im October 821
zu Diedenhofen seine Verüiählung feierte und die Flitterwochen
in Worms zuzubringen hatte. 1 Die Vermählung, mochte sie
auch eine gewisse Selbständigkeit und die Einführung ins
politische Leben eröffnet haben, steht mit der Herrschaft über
Italien in keinerlei Beziehung; selbst wenn Lothars Kanzlei
Romantik genug besessen hätte diese als Epoche anzusehen,
würde die Zählung nicht klappen, sie wäre um einige Monate
zu hoch gegriffen. Eine neue Epoche ohne zwingenden Grund
1 Einli. Ann. 821, V. Hlud. c. 34, Eiuh. Ann. Fuld. 821, Tliegau c. 28.