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M ü h 1 b a c li e r.
Maringo. 1 Treten die Jahre Ludwigs und Lothars auf, so
stehen sie in dem Verhältnis, das der Vulgärepoche von 820
eigentümlich ist, annus Hlotharii = anni Hludowici — 6;
diese setzt im Februar ein, ebenso haben auch hier die Jahre
Lothars im Februar umgesetzt. Es unterliegt daher kaum einem
Zweifel, dass für die Datirung der Capitularien, das erste ausgenommen,
die Vulgärepoche von 820 massgebend war. Der
Zusammenhang zwischen beiden ist, wie früher bemerkt wurde,
kaum ein zufälliger; könnte man geneigt sein aus dem in den
Capitularien erst später nachweisbaren Auftreten zu schliessen,
dass diese sich nur der allgemein üblichen Zählung anbequemten,
so gestattet das gleiohmässige und weit verzweigte
Erscheinen der Vulgärepoche, ihr ganz ungewöhnliches Zurüekdatiren
auf einen bedeutungslosen Zeitpunkt doch nicht an
eine willkürliche Ursache zu denken. Beruhte sie auf höherer
Veranlassung, war sie in gewisser Hinsicht eine officielle, so
musste sie auch vor allem in den Gesetzen zur Geltung
kommen und insoweit dürfte jene Vermutung in der Datirung
der Capitularien eine Bestätigung finden.
Wie in den Privaturkunden so sind also auch in den
Diplomen der ersten Periode Lothars nur zwei Epochen in
Gebrauch; die eine, vom Herbst 822 beginnend, tritt ausser
in dem ersten Capitulare nur in Urkunden auf; sie zeigen aber
auch einen bald wieder aufgegebenen Versuch die Vulgärepoche
einzuführen; diese vom Beginn des Jahres 820 ausgehend
ist vorwiegend für die Capitularien in Verwendung.
Eine Epoche, welche an die Kaiserkrönung anknüpft, ist
nirgends erweisbar; ist sie auch in einzelnen Fällen nicht
unbedingt ausgeschlossen, so ist sie doch durchaus unwahrscheinlich.
Die Jahre Ludwigs sind mit wenig Sorgfalt behandelt.
Dazu war noch eine September-Indiction in Geltung.
Auf dem liotfelde bei Kolmar hatte sich Kaiser Ludwig
am St. Paulstage 2 883 seinen Söhnen ausgeliefert. Lothar
führte ihn als Gefangenen mit sich, er übernahm die Herr-1
Mit Bezugnahme auf Loth. 5 von 825 Februar 14, das gleichfalls Actum
Marinco pal. trägt, weist man dieses Capitulare mit voller Wahrscheinlichkeit
dem Februar zu.
2 Juni 29 oder 30 vgl. Simaon 2, 52 n. 4.