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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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M  ü  h  1  b  a  c  li  e  r.

Maringo.  1  Treten  die  Jahre  Ludwigs  und  Lothars  auf,  so
stehen  sie  in  dem  Verhältnis,  das  der  Vulgärepoche  von  820
eigentümlich  ist,  annus  Hlotharii  =  anni  Hludowici  —  6;
diese  setzt  im  Februar  ein,  ebenso  haben  auch  hier  die  Jahre
Lothars  im  Februar  umgesetzt.  Es  unterliegt  daher  kaum  einem
Zweifel,  dass  für  die  Datirung  der  Capitularien,  das  erste  ausgenommen, ­
  die  Vulgärepoche  von  820  massgebend  war.  Der
Zusammenhang  zwischen  beiden  ist,  wie  früher  bemerkt  wurde,
kaum  ein  zufälliger;  könnte  man  geneigt  sein  aus  dem  in  den
Capitularien  erst  später  nachweisbaren  Auftreten  zu  schliessen,
dass  diese  sich  nur  der  allgemein  üblichen  Zählung  anbequemten,
  so  gestattet  das  gleiohmässige  und  weit  verzweigte
Erscheinen  der  Vulgärepoche,  ihr  ganz  ungewöhnliches  Zurüekdatiren
  auf  einen  bedeutungslosen  Zeitpunkt  doch  nicht  an
eine  willkürliche  Ursache  zu  denken.  Beruhte  sie  auf  höherer
Veranlassung,  war  sie  in  gewisser  Hinsicht  eine  officielle,  so
musste  sie  auch  vor  allem  in  den  Gesetzen  zur  Geltung
kommen  und  insoweit  dürfte  jene  Vermutung  in  der  Datirung
der  Capitularien  eine  Bestätigung  finden.
Wie  in  den  Privaturkunden  so  sind  also  auch  in  den
Diplomen  der  ersten  Periode  Lothars  nur  zwei  Epochen  in
Gebrauch;  die  eine,  vom  Herbst  822  beginnend,  tritt  ausser
in  dem  ersten  Capitulare  nur  in  Urkunden  auf;  sie  zeigen  aber
auch  einen  bald  wieder  aufgegebenen  Versuch  die  Vulgärepoche ­
  einzuführen;  diese  vom  Beginn  des  Jahres  820  ausgehend ­
  ist  vorwiegend  für  die  Capitularien  in  Verwendung.
Eine  Epoche,  welche  an  die  Kaiserkrönung  anknüpft,  ist
nirgends  erweisbar;  ist  sie  auch  in  einzelnen  Fällen  nicht
unbedingt  ausgeschlossen,  so  ist  sie  doch  durchaus  unwahrscheinlich. ­
  Die  Jahre  Ludwigs  sind  mit  wenig  Sorgfalt  behandelt. ­
  Dazu  war  noch  eine  September-Indiction  in  Geltung.
Auf  dem  liotfelde  bei  Kolmar  hatte  sich  Kaiser  Ludwig
am  St.  Paulstage 2  883  seinen  Söhnen  ausgeliefert.  Lothar
führte  ihn  als  Gefangenen  mit  sich,  er  übernahm  die  Herr-1

  Mit  Bezugnahme  auf  Loth.  5  von  825  Februar  14,  das  gleichfalls  Actum
Marinco  pal.  trägt,  weist  man  dieses  Capitulare  mit  voller  Wahrscheinlichkeit ­
  dem  Februar  zu.
2  Juni  29  oder  30  vgl.  Simaon  2,  52  n.  4.
            
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