t)ie Datirung der Urkunden Lothar I.
475
Daten, die Jahre Ludwigs und die Indiction ergeben 830; es
liegt also nur ein Versehen des Chartularschreibers vor, der
Lothars Jahren ein I zu viel anfügte.
So sicher sich die Epoche von 822 nachweisen lässt, so
schwer ist es eine genauere Bestimmung des Epochetages zu
gewinnen. Sämmtliche Urkunden, die jene belegen, datiren
aus dem ersten Halbjahre; daraus folgt nur, dass der Epochetag
in das zweite Halbjahr fiel. Doch die Epoche knüpft an
ein bestimmtes Ereignis an; Lothar traf wahrscheinlichst im
September 822 in Italien ein. Diesem, vielleicht auch einem
der beiden nächstfolgenden Monate mag der Epochetag angehören
; die Luccaer Urkunden setzen ihn in den Beginn des
Novembers; möglich dass hier eine officielle Epoche vorliegt,
möglicherweise aber auch nur localer Gebrauch.
Nach der Epoche von 822 ergibt sich die Formel annus
Hiotharii = anni Hliidoivici — 9, also a. Hlud. = a. HlotJi. -f- 9;
eine zeitweilige Aenderung ist nur durch die Verschiedenheit
der Epochetage bedingt. Dieses Verhältnis ist auch in Loth.
2, 8, 15 eingehalten; in Loth. 3 sind die Jahre Ludwigs am
3. Jänner noch nicht umgesetzt. Der Fehler in Loth. 9, die
ungenaue Berechnung derselben in Loth. 5, 16 wurde bereits
erwähnt. Diese zeigt sich auch in Loth. 12 mit a. XX Hlud.
Hloth. X; auch hier sind die Jahre Ludwigs am 20. Februar
noch nicht erhöht.
Dem bisher gewonnenen Ergebnisse widersprechen zwei
allerdings nur abschriftlich erhaltene Urkunden Loth. 13, 14.
Die erste ist datirt 11 kal. dec. a. Hlud. XX Iilotli. XIII ind.
XI, die zweite XV kal. tan. a. Lud. XXI Loth. Xlll ind. XL
8ind auch die Jahre Ludwigs verschieden, ein Umstand, der
bei Copien kaum ins Gewicht fällt, so zeigt sich doch wieder
ein constantes Verhältnis zwischen den Jahren Lothars und
der Indiction; stellen sich beide nach der Epoche von 822
gleich, so differiren sie hier um 2. Ind. XI entspricht im
allgemeinen dem Jahre 833; diesem können sie aber nicht zugehören,
da in dessen letzten Monaten schon ein ganz andres
Protokoll in Gebrauch ist. Sind sie daher nur 832 einreihd>ar,
so werden wir auf eine September-Indiction und eine
neue Epoche verwiesen, welche vor November 820 fällt. Die
Vermutung, dass diese der Vulgärepoche von 820 homogen
Sitzuugbber. d. phil.-hibt. Ul. LXXXV. Bd. III. Hft. 31