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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

t)ie  Datirung  der  Urkunden  Lothar  I.

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Daten,  die  Jahre  Ludwigs  und  die  Indiction  ergeben  830;  es
liegt  also  nur  ein  Versehen  des  Chartularschreibers  vor,  der
Lothars  Jahren  ein  I  zu  viel  anfügte.
So  sicher  sich  die  Epoche  von  822  nachweisen  lässt,  so
schwer  ist  es  eine  genauere  Bestimmung  des  Epochetages  zu
gewinnen.  Sämmtliche  Urkunden,  die  jene  belegen,  datiren
aus  dem  ersten  Halbjahre;  daraus  folgt  nur,  dass  der  Epochetag ­
  in  das  zweite  Halbjahr  fiel.  Doch  die  Epoche  knüpft  an
ein  bestimmtes  Ereignis  an;  Lothar  traf  wahrscheinlichst  im
September  822  in  Italien  ein.  Diesem,  vielleicht  auch  einem
der  beiden  nächstfolgenden  Monate  mag  der  Epochetag  angehören ­
  ;  die  Luccaer  Urkunden  setzen  ihn  in  den  Beginn  des
Novembers;  möglich  dass  hier  eine  officielle  Epoche  vorliegt,
möglicherweise  aber  auch  nur  localer  Gebrauch.
Nach  der  Epoche  von  822  ergibt  sich  die  Formel  annus
Hiotharii  =  anni  Hliidoivici  —  9,  also  a.  Hlud.  =  a.  HlotJi.  -f-  9;
eine  zeitweilige  Aenderung  ist  nur  durch  die  Verschiedenheit
der  Epochetage  bedingt.  Dieses  Verhältnis  ist  auch  in  Loth.
2,  8,  15  eingehalten;  in  Loth.  3  sind  die  Jahre  Ludwigs  am
3.  Jänner  noch  nicht  umgesetzt.  Der  Fehler  in  Loth.  9,  die
ungenaue  Berechnung  derselben  in  Loth.  5,  16  wurde  bereits
erwähnt.  Diese  zeigt  sich  auch  in  Loth.  12  mit  a.  XX  Hlud.
Hloth.  X;  auch  hier  sind  die  Jahre  Ludwigs  am  20.  Februar
noch  nicht  erhöht.
Dem  bisher  gewonnenen  Ergebnisse  widersprechen  zwei
allerdings  nur  abschriftlich  erhaltene  Urkunden  Loth.  13,  14.
Die  erste  ist  datirt  11  kal.  dec.  a.  Hlud.  XX  Iilotli.  XIII  ind.
XI,  die  zweite  XV  kal.  tan.  a.  Lud.  XXI  Loth.  Xlll  ind.  XL
8ind  auch  die  Jahre  Ludwigs  verschieden,  ein  Umstand,  der
bei  Copien  kaum  ins  Gewicht  fällt,  so  zeigt  sich  doch  wieder
ein  constantes  Verhältnis  zwischen  den  Jahren  Lothars  und
der  Indiction;  stellen  sich  beide  nach  der  Epoche  von  822
gleich,  so  differiren  sie  hier  um  2.  Ind.  XI  entspricht  im
allgemeinen  dem  Jahre  833;  diesem  können  sie  aber  nicht  zugehören, ­
  da  in  dessen  letzten  Monaten  schon  ein  ganz  andres
Protokoll  in  Gebrauch  ist.  Sind  sie  daher  nur  832  einreihd>ar,
  so  werden  wir  auf  eine  September-Indiction  und  eine
neue  Epoche  verwiesen,  welche  vor  November  820  fällt.  Die
Vermutung,  dass  diese  der  Vulgärepoche  von  820  homogen
Sitzuugbber.  d.  phil.-hibt.  Ul.  LXXXV.  Bd.  III.  Hft.  31
            
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