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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Sickel.

diente,  wird  sich  doch  wohl  in  dem  grossen  Tross  des  Gefolges
befunden  haben.  Soll  dieser  nun,  da  er  von  St.  Gallen  kam,
sich  zuerst  nach  dem  Inselkloster,  d.  h.  an  Constanz  vorbei
bewegt  haben  und  Tags  darauf  nach  dieser  bischöflichen  Stadt
zurückgekehrt  sein  ?  Die  Richtung  des  Itinerars  scheint  doch
vielmehr  zu  ergeben:  St.  Gallen,  Constanz,  Reichenau.  Sie
schliesst  jedoch  nicht  aus,  dass  nach  der  Ankunft  in  Constanz
Otto  II.  mit  oder  ohne  Vater  die  Fahrt  nach  der  schönen  Insel
im  See  unternommen  habe  und  dass  auf  diesem  kurzen  Ausfluge, ­
  ohne  dass  die  Kanzlei  zur  Hand  zu  sein  brauchte,  die
durch  St.  573  bezeugte  Handlung  stattgefunden  habe.  Das
Zollprivilegium  St.  573  wurde  dem  Kloster  Einsiedeln  nicht
ohne  Wissen  und  Willen  des  Schwabenherzogs  ertheilt.  Seine
Zustimmung  mag,  als  demselben  Stift  in  St.  Gallen  St.  571
ausgefertigt  wurde,  noch  nicht  ertheilt  worden  sein,  wodurch
die  Entschliessung  des  Kaisers  verzögert  werden  musste,  mag
dann  aber  gerade  in  der  Reichenau,  als  Otto  II.  dort  weilte,
eingetroffen  sein.  Dass  nun  dort  gleich  W.  B.  zur  Hand  gewesen ­
  und  zur  Beurkundung  geschritten  sei,  ist  doch  minder
wahrscheinlich.  Hat  aber  die  Beurkundung  auch  hier  später
stattgefunden,  so  wird  am  füglichsten  die  ganze  Datirung  auf
die  Handlung  bezogen  werden,  die  zu  berücksichtigen  gerade
das  Eintreffen  der  Genehmigung  des  Herzogs  Anlass  geboten
haben  mag.  Dass  in  St.  573  der  Notar  den  Tag  gleichfalls  erst
später  hinzufügte,  würde  wiederum  besagen,  dass  er  den  Tag
der  Handlung  erst  erfragen  musste.
Wir  kommen  nun  zu  den  drei  mit  XV.  kal.  sept.  versehenen ­
  Diplomen.  Die  Bedeutung  der  Zeitangabe  in  St.  572
constatirten  wir  schon.  Aus  St.  514  erfahren  wir  nur  den
einen  Nebenumstand,  dass  der  Bischof  von  Constanz  als  Fürsprecher ­
  für  das  Kloster  Rheinau  eintrat.  Der  nöthigt  uns
aber  noch  nicht,  Bitte  und  deren  Gewährung  nach  Constanz
zu  versetzen.  Wir  wissen  einfach  nichts  über  den  Moment
der  Handlung,  werden  also  die  Datirung  am  füglichsten  nach
der  allgemeinen  Regel  auf  die  Beurkundung  beziehen.  Deshalb
kann  doch  die  Reinschrift  schon  vorbereitet  gewesen  sein,  als
W.  B.  1  nachträglich  jenen  Tag  hinzufügte.  Immerhin  ersehen
1  Ueber  seinen  Arbeitsantheil  s.  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  91.
            
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