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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  YI.

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dass  uns  anderweitig  das  Itinerar  Ottos  bekannt  ist  und  dann
sein  Todestag,  so  dass  wir,  unbeirrt  durch  die  willkürlichen
Zeitangaben  in  den  Urkunden  diese  richtig  unterzubringen  geleitet
werden.  Wäre  dem  nicht  so,  so  würde  die  eine  und  andere
Deutung  des  Vorganges  bei  der  Datirung  der  Diplome  in  der
Kanzlei  auch  hier  zu  verschiedenen  Ergebnissen  führen,  wie
sich  das  bei  anderen  Gruppen,  für  die  uns  der  Leitfaden  eines
im  voraus  feststehenden  Itinerars  abgeht,  in  der  That  herausstellt. ­
  Es  ist  also  nicht  gleichgiltig,  wie  man  die  mannigfachen
Erscheinungen  auffasst  und  erklärt.  Uebrigens  besteht,  was
die  hier  erörterte  Urkundenserie  anbetrifft,  noch  eine  andere
Differenz  zwischen  Stumpf  und  mir.  Es  handelt  sich  des  weitern
noch  darum,  die  einzelnen  Stücke  zu  den  richtigen  Tagen  einzureihen ­
  und  sich  klar  zu  machen,  was  mit  den  Orts-  und
Zeitangaben  besagt  werden  soll.
Hier  ist  mir  allerdings  Ficker  mit  seinen  Untersuchungen
so  zuvorgekommen,  dass  ich  in  der  Hauptsache  nur  zu  referiren
habe.  Schon  in  der  Einleitung  spricht  er  sich  gegen  das  bisher
beliebte  Verfahren  aus,  so  oft  sich  Widersprüche  zwischen  den
besonders  in  dem  actum  und  datum  enthaltenen  Angaben  der
Urkunden  zeigen,  diese  durch  Annahme  von  Schreibfehlern  zu
beseitigen.  Hatte  ich  nun  früher  Anlass,  die  Bemerkungen
Fickers  über  Schreibfehler  in  einem  Punkte  einzuschränken
(S.  436),  so  muss  ich  doch  seinem  Einspruch  gegen  die  bisherige ­
  Uebung,  allüberall  derartige  Fehler  zu  erblicken  und
sie  selbst  ohne  Rücksicht  auf  die  Möglichkeit  der  Verwechslung ­
  von  Zahlzeichen  oder  Worten  untereinander  dreist  zu
emendiren,  beipflichten.  Unter  den  zahlreichen  Beispielen,
welche  ihm  Anlass  geben,  statt  der  Beseitigung  der  in  den
Urschriften  befindlichen  Daten  eine  sachgemässe  Erklärung
derselben  zu  versuchen,  haben  auch  unsere  Diplome  aus  dem
August  972  Platz  gefunden. 1  Weil  Stumpf  z.  B.  (ähnlich  hier
aber  auch  Wartmann,  Dümmler  u.  a.)  annahm,  dass  actum
und  datum  der  Königsurkunden  sich  auf  denselben  Zeitpunkt
beziehen  müssen, 2  hat  er  unsere  Gruppe  folgendermassen  be-1
  Beiträge  1,  197.
2  Stumpf  Reichskanzlei  1,  122.  —  Dass  das  die  Regel  ist,  und  zwar  in
dem  Sinne,  dass  in  Diplomen  mit  beiden  Angaben  auf  die  Beurkundung
verwiesen  werden  soll,  betont  auch  Ficker  1.  c.  128,  bevor  er  dann  an
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