Beiträge zur Diplomatik YI.
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dass uns anderweitig das Itinerar Ottos bekannt ist und dann
sein Todestag, so dass wir, unbeirrt durch die willkürlichen
Zeitangaben in den Urkunden diese richtig unterzubringen geleitet
werden. Wäre dem nicht so, so würde die eine und andere
Deutung des Vorganges bei der Datirung der Diplome in der
Kanzlei auch hier zu verschiedenen Ergebnissen führen, wie
sich das bei anderen Gruppen, für die uns der Leitfaden eines
im voraus feststehenden Itinerars abgeht, in der That herausstellt.
Es ist also nicht gleichgiltig, wie man die mannigfachen
Erscheinungen auffasst und erklärt. Uebrigens besteht, was
die hier erörterte Urkundenserie anbetrifft, noch eine andere
Differenz zwischen Stumpf und mir. Es handelt sich des weitern
noch darum, die einzelnen Stücke zu den richtigen Tagen einzureihen
und sich klar zu machen, was mit den Orts- und
Zeitangaben besagt werden soll.
Hier ist mir allerdings Ficker mit seinen Untersuchungen
so zuvorgekommen, dass ich in der Hauptsache nur zu referiren
habe. Schon in der Einleitung spricht er sich gegen das bisher
beliebte Verfahren aus, so oft sich Widersprüche zwischen den
besonders in dem actum und datum enthaltenen Angaben der
Urkunden zeigen, diese durch Annahme von Schreibfehlern zu
beseitigen. Hatte ich nun früher Anlass, die Bemerkungen
Fickers über Schreibfehler in einem Punkte einzuschränken
(S. 436), so muss ich doch seinem Einspruch gegen die bisherige
Uebung, allüberall derartige Fehler zu erblicken und
sie selbst ohne Rücksicht auf die Möglichkeit der Verwechslung
von Zahlzeichen oder Worten untereinander dreist zu
emendiren, beipflichten. Unter den zahlreichen Beispielen,
welche ihm Anlass geben, statt der Beseitigung der in den
Urschriften befindlichen Daten eine sachgemässe Erklärung
derselben zu versuchen, haben auch unsere Diplome aus dem
August 972 Platz gefunden. 1 Weil Stumpf z. B. (ähnlich hier
aber auch Wartmann, Dümmler u. a.) annahm, dass actum
und datum der Königsurkunden sich auf denselben Zeitpunkt
beziehen müssen, 2 hat er unsere Gruppe folgendermassen be-1
Beiträge 1, 197.
2 Stumpf Reichskanzlei 1, 122. — Dass das die Regel ist, und zwar in
dem Sinne, dass in Diplomen mit beiden Angaben auf die Beurkundung
verwiesen werden soll, betont auch Ficker 1. c. 128, bevor er dann an
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