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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Sickel.

Beachtenswerth  scheint  mir  der  Anfangspunkt  der  neuen
Berechnung-.  Etwa  zwei  Wochen  lang  hatte  die  Arbeit  in  der
Kanzlei  geruht.  Die  Schreiber  waren  aus  der  Uebung  gekommen ­
  das  Aerenjahr  zu  bezeichnen,  hatten  auch  möglicher
Weise  auf  der  Wanderschaft  den  Urkundenvorrath  der  Registratur ­
  nicht  zur  Hand.  Hätten  sie  das  laufende  Jahr  im  Kopf
gehabt,  wie  hätten  sie  da  fehlgreifen  können?  War  das  aber
nicht  der  Fall,  so  konnten  sie  bei  einer  Anfrage  in  Büchern
oder  auch  bei  Menschen  leicht  eine  falsche  Antwort  erhalten.
Es  wäre  denkbar,  dass  gerade  die  Brüder  von  St.  Gallen  unrichtige ­
  Auskunft  ertheilt  haben.  War  aber  einmal  der  Faden
wieder  aufgenommen,  wenn  auch  am  Unrechten  Knoten,  so
operirten  nun  dieselben  Notare  mit  der  anticipirten  Jahreszahl
fort,  bis  sie  von  anderen  Belehrung  erhielten  und  annahmen.
Ging  diese  von  gewissen  Personen  aus,  so  kann  auch  an  der
Einführung  und  zeitweisen  Beibehaltung  des  Fehlers  der  Einfluss ­
  eines  Individuums  Antheil  gehabt  haben,  nur  eben  nicht
der  Einfluss  des  Kanzlers.  Unter  den  972  beschäftigten
Schreibern  hat,  wie  mir  scheint,  W.  B.  eine  hervorragende
Stellung  eingenommen.  Von  ihm  sind  damals  fast  alle  Diplome
geschrieben  und  wo  W.  C.  mitschreibt,  scheint  er  es  auf
Geheiss  von  W.  B.  zu  thun.  So  mag  W.  B.  die  abweichende
Zählung  der  Aerenjahre  nicht  allein  begonnen,  sondern  auch
seine  Genossen  ihm  darin  nachzufolgen  verleitet  haben.  Der
Zählung  selbst  kundig  können  doch  auch  weder  W.  A.  noch
W.  C.  gewesen  sein,  da  sie,  die  alten  Notare,  sich  von  der
guten  alten  Gewohnheit  abwendig  machen  lassen.  Erscheint
mir  somit  W.  B.  als  der  eigentliche  Urheber  der  betreffenden
Neuerung,  so  könnte  mir  allerdings  entgegengehalten  werden,
dass  ja  das  einzige  Diplom  dieser  Periode  mit  richtigem  Aerenjahre ­
  (St.  516)  von  ihm  geschrieben  ist.
Zunächst  muss  ich  da  berichtigen,  was  ich  im  Neuen
Archiv  1,  466  von  einem  Datator  bemerkt  habe.  Wiederholte
Vergleichung  von  Schriftstücken  dieses  Notars  hat  mich  belehrt, ­
  dass  er  es  doch  selbst  ist,  welcher  die  in  den  Datirungsformeln
  häufig  ausgelassenen  Lücken  nachträglich  ausfüllt.  Nun
ist  ja  in  jeder  Hinsicht  bezeichnend,  dass  er  in  St.  516  zuerst
nur  schrieb:  IIII,  imperii  autem  XII,  actum  Constanciae;  nur
soweit  half  ihm  sein  Gedächtniss  und  sein  eigenes  Wissen.
            
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