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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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wir  uns  W.  C.  am  ehesten  als  Vermittler  zu  denken  haben.
Indem  aber  weder  er  noch  ein  anderer  Schreiber  der  italienischen ­
  Kanzlei  nach  Pisanischem  Stil  rechnet,  kann  die  Anticipation
  der  Jahreszahl,  welcher  sich  dann  auch  W.  C.  nach
seinem  Rücktritt  in  die  deutsche  Kanzlei  fügt,  nicht  auf
italienische  Art  zurückgeführt  werden.
Bei  diesem  Sachverhalt  scheint  recht  annehmbar,  was
Stumpf 1  behauptet,  nämlich  dass  die  in  den  Diplomen  des
Jahres  972  auffallende  Erhöhung  des  Aerenjahres  vom  Kanzler
Willigis  ausgehe.  Bis  St.  491  sind  die  Urkunden  für  Deutschland ­
  im  Namen  Liutgers  recognoseirt;  die  letzten  derselben
(Original  St.  488  und  Copien  489,  491)  weisen  die  gewöhnliche
Jahreszählung  auf.  Darauf  erscheint  zuerst  in  St.  498  der  neue
Kanzler  Willigis.  Nach  Stumpfs  Annahme  sollte  man  hier  die
neue  Berechnungsart  erwarten.  Aber  die  wenigen  noch  auf
wälschem  Boden  unter  dem  neuen  Kanzler  ausgestellten  Stücke
(St.  498,  507,  508,  513,  570)  zeigen  noch  keine  Spur  von  Anticipation;
  die  Neuerung  beginnt  erst  mit  dem  Ueberschreiten  der
Alpen.  Mit  einer  Ausnahme,  die  ich  noch  bespreche,' 2  geht  sie
durch  alle  Diplome  bis  zum  Tode  Otto  I.  Von  hier  an  können
wir  bis  in  den  Ausgang  des  Jahres  973  hinein  zwei  Reihen
von  Urkunden  unterscheiden:  in  der  einen  behauptet  sich  die
um  eins  voraneilende  Jahreszahl,  in  der  andern  findet  sich  die
richtige.  Der  Unterschied  fällt  so  ziemlich  mit  einem  andern
zusammen.  Während  Willigis  Kanzler  bleibt,  treten  neben
den  alten  Notaren  W.  A.,  W.  B.,  W.  C.  mehrere  neue  ein;
diese  jungen  Schreiber  setzen  regelmässig  das  normale  Aerenjahr
  und  beeinflussen  dadurch  zuweilen  auch  die  älteren  Genossen; ­
  letztere  halten  sonst  an  der  seit  972  angenommenen
Anticipation  fest.  Also  fällt  weder  der  Beginn  einer  besondern
Art  die  Jahre  zu  zählen  mit  dem  Amtsantritt  von  Willigis
zusammen,  noch  wird  sie  unter  ihm  dauernd  festgehalten;  es
entfällt  somit  jeder  Grund,  sie  auf  seine  Rechnung  zu  stellen.
Im  Gegentheil  lehrt  auch  hier  der  Thatbestand,  dass  der
Kanzler  sich  um  dieses  Detail  nicht  gekümmert  hat.
1  Wirzb.  Imm.  1,  38.
2  St.  526  kommt  als  aus  der  italienischen  Kanzlei  stammend  nicht  in
Betracht.
            
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