Beiträge zur Diplomatik VI.
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und der Context stammen wohl von einem Scriptor des Klosters.
Dass er einer Schule jener Gegend angehört, lehrt der Vergleich
mit noch erhaltenen Urschriften von Privaturkunden,
insbesondere mit den S. Maximiner Urkunden von 929 und
959 in Beyer n° 170 und 205 (Originale auf der Universitätsbibliothek
zu Heidelberg). Auch der Wortlaut von St. 524
lässt auf einen Dictator aus Lothringen schliessen. Trotz alle
dem liegt uns die Kanzleiausfertigung vor: das bezeugt schon
der eine Umstand, dass das ganze Eschatokoll von W. A. geschrieben
ist. — Ueber St. 525 vermag ich noch nicht ein
definitives Urtheil zu fällen. Das betreffende Schriftstück (gleichfalls
in Trier) ist sicher im 10. Jahrhundert und von einem
Lothringer geschrieben. Es hat grosse Verwandtschaft mit dem
ebenfalls Echternach ertheiltem St. 1128, andrerseits auch mit
Privaturkunden gleicher Zeit und aus diesen Gegenden, wie
mit einer Urkunde vom Jahre 968 für Metz (jetzt in Nancy)
oder mit einer vom Jahre 978 für Trier (in Trier). Dabei ist
alles von einer Hand und nicht ein Zug von der Kanzlei hinzugefügt.
Auch die Fassung ist nicht aus der Kanzlei hervorgegangen.
Somit würde sich der Arbeitsantheil der Kanzlei
darauf beschränken, dass sie das Pergament mit einem der
damals gebrauchten Kaisersiegel versehen hätte. Dergleichen
Fälle sind so häufig, dass desshalb St. 525 nicht beanstandet
zu werden brauchte. Aber eben weil damals Abfassung und
Ausstattung von Diplomen unter Umständen den Empfängern
selbst überlassen wurde, hat man darüber sonst kein Wort verloren
und desshalb erregt die ausdrückliche Verwahrung: hanc
(cartam) non esse per monachos sponte confectam Verdacht.
Die Möglichkeit der eigenmächtigen Anfertigung von St. 525
im Kloster ist um so weniger ausgeschlossen, da in St. 524
eine zuverlässige Vorlage geboten war und da man sich ein
echtes Siegel wohl verschaffen konnte. Ich lasse also zunächst
noch dahingestellt ob St. 525 ein Originaldiplom oder eine
Fälschung ist. Seine Datirung, wenn ich sie auch in die
Tabelle aufgenommen habe, wiegt nicht schwer, denn sie ist
in dem einen wie dem andern Falle der von St. 524 nachgebildet.
■— St. 527 endlich, das ich bisher nur aus Drucken
kenne, scheint mir von W. B. verfasst zu sein, was insofern
bezeichnend wäre, als dann die zuerst in St. 524 von W. A.