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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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und  der  Context  stammen  wohl  von  einem  Scriptor  des  Klosters.
Dass  er  einer  Schule  jener  Gegend  angehört,  lehrt  der  Vergleich ­
  mit  noch  erhaltenen  Urschriften  von  Privaturkunden,
insbesondere  mit  den  S.  Maximiner  Urkunden  von  929  und
959  in  Beyer  n°  170  und  205  (Originale  auf  der  Universitätsbibliothek ­
  zu  Heidelberg).  Auch  der  Wortlaut  von  St.  524
lässt  auf  einen  Dictator  aus  Lothringen  schliessen.  Trotz  alle
dem  liegt  uns  die  Kanzleiausfertigung  vor:  das  bezeugt  schon
der  eine  Umstand,  dass  das  ganze  Eschatokoll  von  W.  A.  geschrieben ­
  ist.  —  Ueber  St.  525  vermag  ich  noch  nicht  ein
definitives  Urtheil  zu  fällen.  Das  betreffende  Schriftstück  (gleichfalls ­
  in  Trier)  ist  sicher  im  10.  Jahrhundert  und  von  einem
Lothringer  geschrieben.  Es  hat  grosse  Verwandtschaft  mit  dem
ebenfalls  Echternach  ertheiltem  St.  1128,  andrerseits  auch  mit
Privaturkunden  gleicher  Zeit  und  aus  diesen  Gegenden,  wie
mit  einer  Urkunde  vom  Jahre  968  für  Metz  (jetzt  in  Nancy)
oder  mit  einer  vom  Jahre  978  für  Trier  (in  Trier).  Dabei  ist
alles  von  einer  Hand  und  nicht  ein  Zug  von  der  Kanzlei  hinzugefügt. ­
  Auch  die  Fassung  ist  nicht  aus  der  Kanzlei  hervorgegangen. ­
  Somit  würde  sich  der  Arbeitsantheil  der  Kanzlei
darauf  beschränken,  dass  sie  das  Pergament  mit  einem  der
damals  gebrauchten  Kaisersiegel  versehen  hätte.  Dergleichen
Fälle  sind  so  häufig,  dass  desshalb  St.  525  nicht  beanstandet
zu  werden  brauchte.  Aber  eben  weil  damals  Abfassung  und
Ausstattung  von  Diplomen  unter  Umständen  den  Empfängern
selbst  überlassen  wurde,  hat  man  darüber  sonst  kein  Wort  verloren ­
  und  desshalb  erregt  die  ausdrückliche  Verwahrung:  hanc
(cartam)  non  esse  per  monachos  sponte  confectam  Verdacht.
Die  Möglichkeit  der  eigenmächtigen  Anfertigung  von  St.  525
im  Kloster  ist  um  so  weniger  ausgeschlossen,  da  in  St.  524
eine  zuverlässige  Vorlage  geboten  war  und  da  man  sich  ein
echtes  Siegel  wohl  verschaffen  konnte.  Ich  lasse  also  zunächst
noch  dahingestellt  ob  St.  525  ein  Originaldiplom  oder  eine
Fälschung  ist.  Seine  Datirung,  wenn  ich  sie  auch  in  die
Tabelle  aufgenommen  habe,  wiegt  nicht  schwer,  denn  sie  ist
in  dem  einen  wie  dem  andern  Falle  der  von  St.  524  nachgebildet. ­
  ■—  St.  527  endlich,  das  ich  bisher  nur  aus  Drucken
kenne,  scheint  mir  von  W.  B.  verfasst  zu  sein,  was  insofern
bezeichnend  wäre,  als  dann  die  zuerst  in  St.  524  von  W.  A.
            
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