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Beiträge zur Diplomatik VI.
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zuerst die Einer auszulassen. Er hat also wahrscheinlich das
unfertige St. 158 A copirt und hat, als er die Lücken ausfüllte,
auf eigne Faust 946 (statt 947 im andern Exemplar) gesetzt
oder hat bei zweiter Benützung der inzwischen fertig gewordenen
Vorlage die Zahl VII in derselben in VI umgeändert.
Selbst die Vorlage hat also, wie sie beschaffen war, den betreffenden
Notar nicht vor Fehlern bewahrt.
Weit schlimmer steht es mit den drei weitern Stücken
dieser Gruppe. In St. 190, 232 und 412 sind die einzelnen
Theile der Formel mannigfach verstellt. Alle drei haben gemein,
dass der Tag in doppelter Weise bezeichnet ist: nach seiner
Stellung im Monat und nach seiner Stellung in der Wache,
ein Brauch, der nur viele Jahre zuvor in St. 87 und 90 von
Adalman befolgt ist. 1 Dazu kommt ganz gleiche Behandlung
der Zahlen für die Aerenjahre und die Indictionen, denn auch
in St. 232 wurde zuerst nur DCCCC gesetzt und dazu LIIII
und die Römerzinszahl V nachgetragen, beides auch hier wie
in St. 412 falsch, denn das Ausstellungsjahr wäre mit 952 und
die Indiction 10 zu bezeichnen gewesen. 2 Der betreffende
Notar geht also in allen uns bekannten Stücken seiner Hand,
soweit ihm nicht eine Vorlage zu Hülfe kommt, gleichartig
vor: die besondere Behandlung der Datirungen in den von
ihm verfassten Urkunden läuft auf individuelle Art hinaus.
Bei diesem Sachverhalt wird zunächst die Lösung des
Räthsels, welche Ficker betreffs St. 412 vorgeschlagen hat,
kaum noch annehmbar befunden werden. Er bestätigt ferner, was
ich S. 434—436 über die geringe Befähigung einzelner Notare
für Operation mit den Zahlen und mit deren Zeichen sagte. Er
gestattet uns endlich noch weitere Folgerungen zu ziehen. In
derselben Zeit wie der Scriptor der zuletzt besprochenen Gruppe
dienten in der Kanzlei der Datator von St. 158 A und Liutolf
C, von dessen Urkunden die Untersuchung ausgegangen ist.
Also drei Männer verstehen sich schlecht auf die ihnen obliegende
Datirung; aber es waltet doch noch ein Unterschied
im Grade der Abweichung von den Normen der Kanzlei die
sie sich erlauben, namentlich insofern als der Schreiber von
1 Neues Archiv 1, 459.
2 So jetzt auch Stumpf in Wirzb. Imm. 1, 11; dazu Ficker Beiträge 1, 210.