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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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zuerst  die  Einer  auszulassen.  Er  hat  also  wahrscheinlich  das
unfertige  St.  158  A  copirt  und  hat,  als  er  die  Lücken  ausfüllte,
auf  eigne  Faust  946  (statt  947  im  andern  Exemplar)  gesetzt
oder  hat  bei  zweiter  Benützung  der  inzwischen  fertig  gewordenen ­
  Vorlage  die  Zahl  VII  in  derselben  in  VI  umgeändert.
Selbst  die  Vorlage  hat  also,  wie  sie  beschaffen  war,  den  betreffenden ­
  Notar  nicht  vor  Fehlern  bewahrt.
Weit  schlimmer  steht  es  mit  den  drei  weitern  Stücken
dieser  Gruppe.  In  St.  190,  232  und  412  sind  die  einzelnen
Theile  der  Formel  mannigfach  verstellt.  Alle  drei  haben  gemein,
dass  der  Tag  in  doppelter  Weise  bezeichnet  ist:  nach  seiner
Stellung  im  Monat  und  nach  seiner  Stellung  in  der  Wache,
ein  Brauch,  der  nur  viele  Jahre  zuvor  in  St.  87  und  90  von
Adalman  befolgt  ist.  1  Dazu  kommt  ganz  gleiche  Behandlung
der  Zahlen  für  die  Aerenjahre  und  die  Indictionen,  denn  auch
in  St.  232  wurde  zuerst  nur  DCCCC  gesetzt  und  dazu  LIIII
und  die  Römerzinszahl  V  nachgetragen,  beides  auch  hier  wie
in  St.  412  falsch,  denn  das  Ausstellungsjahr  wäre  mit  952  und
die  Indiction  10  zu  bezeichnen  gewesen. 2  Der  betreffende
Notar  geht  also  in  allen  uns  bekannten  Stücken  seiner  Hand,
soweit  ihm  nicht  eine  Vorlage  zu  Hülfe  kommt,  gleichartig
vor:  die  besondere  Behandlung  der  Datirungen  in  den  von
ihm  verfassten  Urkunden  läuft  auf  individuelle  Art  hinaus.
Bei  diesem  Sachverhalt  wird  zunächst  die  Lösung  des
Räthsels,  welche  Ficker  betreffs  St.  412  vorgeschlagen  hat,
kaum  noch  annehmbar  befunden  werden.  Er  bestätigt  ferner,  was
ich  S.  434—436  über  die  geringe  Befähigung  einzelner  Notare
für  Operation  mit  den  Zahlen  und  mit  deren  Zeichen  sagte.  Er
gestattet  uns  endlich  noch  weitere  Folgerungen  zu  ziehen.  In
derselben  Zeit  wie  der  Scriptor  der  zuletzt  besprochenen  Gruppe
dienten  in  der  Kanzlei  der  Datator  von  St.  158  A  und  Liutolf
C,  von  dessen  Urkunden  die  Untersuchung  ausgegangen  ist.
Also  drei  Männer  verstehen  sich  schlecht  auf  die  ihnen  obliegende ­
  Datirung;  aber  es  waltet  doch  noch  ein  Unterschied
im  Grade  der  Abweichung  von  den  Normen  der  Kanzlei  die
sie  sich  erlauben,  namentlich  insofern  als  der  Schreiber  von

1  Neues  Archiv  1,  459.
2  So  jetzt  auch  Stumpf  in  Wirzb.  Imm.  1,  11;  dazu  Ficker  Beiträge  1,  210.
            
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