Beiträge zur Diplomatik YI.
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dem einen und andern Notar schwerer gefallen und besonders
scheint der Zahlwerth von L nicht allen bekannt gewesen
zu sein. 1
Ich will das noch an einigen Beispielen ausführen, die
schon wiederholt besprochen, aber wie mir scheint noch nicht
genügend erklärt worden sind. Ich gehe dabei von St. 412 aus,
dessen Original die Formel aufweist: anno dominicae iucarnationis
DCCCC(LXVI), indictione (XIIII), feria II1I, data III non. octobris.
Die ganze Urkunde erscheint als ohne wesentliche Unterbrechung
geschrieben; nur die von mir eingeklammerten Zahlzeichen
sind unzweifelhaft später, jedoch von gleicher Hand nachgetragen.
2 Als Römerzinszahl gebe ich hier, abweichend von den
bisherigen Drucken, XIV. an; das an erster Stelle stehende Zahlzeichen
gleicht nämlich weder dem zuvor gebrauchten für 5,
noch dem für 10, sondern hat etwa die Gestalt einer arabischen
Ziffer 4 und sieht gekünstelt aus, aber die Kreuzung von zwei
Strichen weist noch am ehesten auf Absicht X zu bilden hin.
Dazu kommt ein anderer Umstand. Das Diplom gehört in das
Jahr 942, 3 welchem die Indiction XV entsprechen würde.
Diese richtige Indiction findet sich jedoch damals nur in dem
Original von St. 106, während die andern gleichzeitigen Präcepte
mit ind. XIII versehen sind oder auch (so das allerdings
nur abschriftliche St. 103) mit ind. XIV. So, meine
ich, konnte der Schreiber von St. 412 eher ind. XIV als
ind. IX zu setzen die Absicht haben. Dass hier der Tag in
doppelter Weise richtig bezeichnet sein soll, während die Zahlen
für das Jahr fehlerhaft sind, ist nichts weniger als unvereinbar,
da es leichter war die Benennungen der laufenden Tage zu
kennen, als die Zahlen für das Jahr, die der Schreiber auch
erst nachträglich anzugeben wusste. Im Aerenjahre stossen
wir nun sogar auf einen doppelten Fehler, wobei die Verzuzutreffen,
da die Voraussetzung, dass die Schreiber des 10. Jahrhunderts
so gut wie wir das laufende Jahr gekannt haben sollen, eine irrige ist.
1 Dafür lässt sich auch das alte Exemplar von St. 151 in Einsiedeln
anführen, von dem ich in den Kaiserurkunden in der Schweiz 72
gehandelt habe.
2 Die von Stumpf bemerkten Rasuren erstrecken sich nicht auf die Datirungsformel.
3 So jetzt auch Stumpf in Wirzb. 1mm. 1, 12.
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