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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  YI.

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dem  einen  und  andern  Notar  schwerer  gefallen  und  besonders
scheint  der  Zahlwerth  von  L  nicht  allen  bekannt  gewesen
zu  sein. 1
Ich  will  das  noch  an  einigen  Beispielen  ausführen,  die
schon  wiederholt  besprochen,  aber  wie  mir  scheint  noch  nicht
genügend  erklärt  worden  sind.  Ich  gehe  dabei  von  St.  412  aus,
dessen  Original  die  Formel  aufweist:  anno  dominicae  iucarnationis
DCCCC(LXVI),  indictione  (XIIII),  feria  II1I,  data  III  non.  octobris.
  Die  ganze  Urkunde  erscheint  als  ohne  wesentliche  Unterbrechung ­
  geschrieben;  nur  die  von  mir  eingeklammerten  Zahlzeichen ­
  sind  unzweifelhaft  später,  jedoch  von  gleicher  Hand  nachgetragen. ­
 2  Als  Römerzinszahl  gebe  ich  hier,  abweichend  von  den
bisherigen  Drucken,  XIV.  an;  das  an  erster  Stelle  stehende  Zahlzeichen ­
  gleicht  nämlich  weder  dem  zuvor  gebrauchten  für  5,
noch  dem  für  10,  sondern  hat  etwa  die  Gestalt  einer  arabischen
Ziffer  4  und  sieht  gekünstelt  aus,  aber  die  Kreuzung  von  zwei
Strichen  weist  noch  am  ehesten  auf  Absicht  X  zu  bilden  hin.
Dazu  kommt  ein  anderer  Umstand.  Das  Diplom  gehört  in  das
Jahr  942, 3  welchem  die  Indiction  XV  entsprechen  würde.
Diese  richtige  Indiction  findet  sich  jedoch  damals  nur  in  dem
Original  von  St.  106,  während  die  andern  gleichzeitigen  Präcepte
  mit  ind.  XIII  versehen  sind  oder  auch  (so  das  allerdings ­
  nur  abschriftliche  St.  103)  mit  ind.  XIV.  So,  meine
ich,  konnte  der  Schreiber  von  St.  412  eher  ind.  XIV  als
ind.  IX  zu  setzen  die  Absicht  haben.  Dass  hier  der  Tag  in
doppelter  Weise  richtig  bezeichnet  sein  soll,  während  die  Zahlen
für  das  Jahr  fehlerhaft  sind,  ist  nichts  weniger  als  unvereinbar,
da  es  leichter  war  die  Benennungen  der  laufenden  Tage  zu
kennen,  als  die  Zahlen  für  das  Jahr,  die  der  Schreiber  auch
erst  nachträglich  anzugeben  wusste.  Im  Aerenjahre  stossen
wir  nun  sogar  auf  einen  doppelten  Fehler,  wobei  die  Verzuzutreffen,

  da  die  Voraussetzung,  dass  die  Schreiber  des  10.  Jahrhunderts
so  gut  wie  wir  das  laufende  Jahr  gekannt  haben  sollen,  eine  irrige  ist.
1  Dafür  lässt  sich  auch  das  alte  Exemplar  von  St.  151  in  Einsiedeln
anführen,  von  dem  ich  in  den  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  72
gehandelt  habe.
2  Die  von  Stumpf  bemerkten  Rasuren  erstrecken  sich  nicht  auf  die  Datirungsformel.

3  So  jetzt  auch  Stumpf  in  Wirzb.  1mm.  1,  12.

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