Beiträge zur Diplomatik VI.
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Zeit einen theils bleibenden, theils wechselnden Vorrath von
Urkunden in den verschiedenen Stadien der Ausfertigung' zur
Verfügung gehabt und denselben für die weitere Arbeit verwerthet.
Vorurkunden in Ur- oder Abschrift, Akte, Concepte,
eben in Arbeit begriffene Stücke, fertige und zur Ausfolgung
bereit liegende Reinschriften oder auch Copien von schon
expedirten Diplomen werden immer zur Hand gewesen sein.
Diese Schriftstücke werden zum Theil auch mit Zeitangaben
versehen gewesen sein 1 und, insoweit sie in jüngstvergangener
Zeit datirt worden waren, für weitere Datirung verwendet
worden sein, sei es dass die Zeitmerkmale aus solcher Vorlage
unverändert (wenigstens betreffs der Jahrescharaktere) in neue
Ausfertigungen hinübergenommen wurden, sei es mit der dem
Fortschritt der Zeit entsprechenden Weiterzahlung der Merkmale.
So konnte durch Jahre hindurch richtige oder auch unrichtige
Berechnung von allen oder doch mehreren Notaren
festgehalten werden. Aber es war auch nicht ausgeschlossen,
dass ein einzelner Beamter sich für berufen und befähigt
erachtete, eine wirkliche oder vermeintliche Correctur vorzunehmen,
noch dass er für dieselbe den einen und den andern
Collegen zu gewinnen verstand. Wo nun solche Aenderung
gleichzeitig in den Schriftstücken aller Notare auftritt, wird
man sie füglich auch auf Einflussnahme des Kanzlers zurückführen
können, namentlich falls die Neuerung mit dem Amtsantritt
eines neuen Leiters der Kanzlei zusammenfällt. —
In der Hauptsache scheint dieser Zustand fortgedauert zu
haben, bis unter Heinrich II. das Kanzleiwesen und damit
zugleich die Behandlung der Daten von massgebenden Per-/
sonen wieder in Ordnung gebracht worden ist. Vor 1002
nahm ich bisher nur theilweise und nicht lange anhaltende
Besserung wahr, die aller Wahrscheinlichkeit dem neuen
Aufschwünge der Schulen seit, der Mitte des Jahrhunderts zu
verdanken war.
Nehme ich somit für die Zeit Otto I. einen Vorgang an,
der in keiner Weise geregelt und durchaus nicht stetig war,
so constatire ich doch in anderer Beziehung die fortdauernde
Macht der Tradition. Seit den letzten Karolingern war es
1 Siehe was S. 455 über St. 572 bemerkt wird.