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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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geschrieben  ist.  Es  mangelte  jedoch  W.  B.  an  Zeit  oder  Neigung,
die  Absicht  durchzuführen.  Da  liess  der  Bischof  das  von  W.  B.
begonnene  Schriftstück  von  einem  seiner  Schreiber  nach  St.  236
und  nach  dem  Placitum  weiter  concipiren  und  schreiben.  Für
dies  Dictamen  scheint  nicht  erst  ein  Concept  angefertigt  worden
zu  sein.  Hätte  ein  solches  existirt,  so  hätte  jeder  des  Diplomenstils
  Kundige  dasselbe  leicht  ausbessern  können.  Auch  der
Zusatz  zu  Zeile  8  erklärt  sich  am  füglichsten,  wenn  wir  annehmen, ­
  dass  der  Scriptor  aus  dem  Stegreif  geschrieben  hat.
So  mangelhaft  auch  das  Elaborat  ausgefallen  war,  so  erwirkte
doch  der  Bischof,  dass  es  mit  dem  kaiserlichen  Siegel  geschmückt ­
  wurde.  Konnten  doch  unter  Umständen  selbst  Privaturkunden ­
  in  dieser  Weise  beglaubigt  werden. 1  Noch  stand  das
fürstliche  Siegel  in  hohem  Ansehen  und  genügte  allenfalls,  ein
Schriftstück  zum  Zeugniss  des  Kaisers  zu  stempeln.  In  diesem
Sinne  mochte  damals  der  Bischof  von  Chur  mit  einer  vorläufigen
Urkunde  verlieb  nehmen.  Dass  auch  die  Kanzlei  dazu  die
Hand  bot,  begreift  sich  leicht.  War  sie  doch  in  jüngster  Zeit
mit  dem  italischen  Brauch  bekannt  geworden,  Gerichtsurkunden
einfach  durch  das  Siegel  zu  beglaubigen. 2  Ueberdies  gewann
sie  nun  Zeit,  das  eigentliche  Präcept  auszufertigen,  für  dessen
Abfassung  ihr  der  ursprüngliche  Gerichtsakt  verblieb.
Allerdings  sind  das  alles  nur  Vermuthungen  zum  Zweck
eine  vereinzelt  dastehende  Erscheinung  mit  andern  in  annehmbaren ­
  Zusammenhang  zu  bringen  und  so  zu  erklären.  Wenn
ich  noch  einen  Schritt  weiter  gehe  und  nach  einer  passenden
Bezeichnung  für  C  suche,  so  geschieht  es  vorzüglich,  weil  ich
den  zuerst  gethanen  Ausspruch 3  zu  berichtigen  genöthigt  bin.
Notitia  inquisitionis  besagt  nicht,  dass  in  C  zugleich  der  Spruch
enthalten  ist, 4  ja  auch  schon  die  Erneuerung  der  Schenkung.
Und  wenn  mich  auch  bei  dem  Fund  von  C  zunächst  überraschte, ­
  dass  hier  ein  Zeugniss  über  Inquisitionsverfahren  im
Hofgericht  vorliegt,  so  glaube  ich  jetzt  doch,  wenn  der  Sache
1  Ficker  Beiträge  1,  282.
2  St.  499:  quod  ut  verius  credatur,  nostro  sigillo  sigillari  iussimus.
3  Im  Anzeiger  vom  9.  December  1875  nannte  ich  C  eine  Notitia  inquisitionis ­
  coram  imperatore  factae  anulo  imperatoris  roborata.
4  Für  solche  Akte  ist  besonders  in  Italien  gebräuchlich  notitia  iudicati,
notitia  scripti  iudicati.
            
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