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Si ekel.
der Vorurkunde geboten sind, ist die Frage schwer zu beantworten.
Am sichersten werden wir gehen, wenn wir diese und
jene Möglichkeit in Erwägung ziehen. Mir selbst ist schon
manche Erklärung vorgeschlagen worden. Indem ich zunächst
diese auf ihre Stichhaltigkeit prüfe, wird sich uns eine andere
Erklärung als annehmbar ergeben.
Wer etwa C als Concept von D bezeichnen wollte, mit
dem müsste ich mich vorerst über den Begriff eines Conceptes
auseinandersetzen. Was ich in der Beziehung früher einmal
geäussert habe, scheint allgemeine Zustimmung gefunden zu
haben. 1 Dennoch ist auch in jüngster Zeit hie und da von
Concepten geredet worden, wo ich diese Benennung nicht
gelten lassen möchte. Gehen wir von der hinlänglich verbürgten
Thatsache aus, dass es wenigstens für gewisse Präcepte
von jeher Entwürfe gegeben hat, so dürfen wir auch
annehmen, dass dem Zweck entsprechend das Concept schon
mehr oder minder die Fassung gehabt hat, welche dem eigentlichen
Präcept in der Reinschrift gegeben werden sollte. Mehr
oder minder sage ich, weil es wohl denkbar ist, dass alle nur
formelmässigen Worte sowohl im Protokoll als im Context
deshalb im Entwurf ausgelassen worden sind, weil sie als feststehend
von jedem Kanzleischreiber gekannt sein mussten, also
auch von ihm ohne Vorlage ergänzt werden konnten. In allen
übrigen Theilen dagegen müssen Entwurf und Reinschrift
übereingestimmt haben. Die nächstliegenden Beispiele, obgleich
es sich um eine andere Kanzlei und um einen Zeitabstand
von mehr als zweihundert Jahren handelt, bieten sich
uns in den chartae notatae und in den literae grossae der
Kanzlei Innocenz III. dar. 2
Allerdings ist uns auch aus dieser Zeit und aus diesen
Kreisen ein Concept nicht erhalten. Aber eine Vorstellung
von der Beschaffenheit gewinnen wir allenfalls, wenn wir die
1 Acta Karolinorum 1, 134 und 285. — Vgl. dazu Stumpf Wirzb. Imm. 2, 75.
2 Delisle in Bibliotheque de l’ecole des chartes (1858) 19, 5. — Sehr eingehend
handelt Ficker im 2. Bande der Beiträge zur Urkundenlehre vom
Verhältniss der Concepte zu den Reinschriften, wie ich aus mir giitigst
zugesandten Aushängebogen ersehe. Aber ich kann von den Ergebnissen
der Untersuchungen Fickers, da sie mir noch nicht vollständig vorliegen,
hier keinen Gebrauch machen.