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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Si  ekel.

der  Vorurkunde  geboten  sind,  ist  die  Frage  schwer  zu  beantworten. ­
  Am  sichersten  werden  wir  gehen,  wenn  wir  diese  und
jene  Möglichkeit  in  Erwägung  ziehen.  Mir  selbst  ist  schon
manche  Erklärung  vorgeschlagen  worden.  Indem  ich  zunächst
diese  auf  ihre  Stichhaltigkeit  prüfe,  wird  sich  uns  eine  andere
Erklärung  als  annehmbar  ergeben.
Wer  etwa  C  als  Concept  von  D  bezeichnen  wollte,  mit
dem  müsste  ich  mich  vorerst  über  den  Begriff  eines  Conceptes
auseinandersetzen.  Was  ich  in  der  Beziehung  früher  einmal
geäussert  habe,  scheint  allgemeine  Zustimmung  gefunden  zu
haben. 1  Dennoch  ist  auch  in  jüngster  Zeit  hie  und  da  von
Concepten  geredet  worden,  wo  ich  diese  Benennung  nicht
gelten  lassen  möchte.  Gehen  wir  von  der  hinlänglich  verbürgten ­
  Thatsache  aus,  dass  es  wenigstens  für  gewisse  Präcepte
  von  jeher  Entwürfe  gegeben  hat,  so  dürfen  wir  auch
annehmen,  dass  dem  Zweck  entsprechend  das  Concept  schon
mehr  oder  minder  die  Fassung  gehabt  hat,  welche  dem  eigentlichen ­
  Präcept  in  der  Reinschrift  gegeben  werden  sollte.  Mehr
oder  minder  sage  ich,  weil  es  wohl  denkbar  ist,  dass  alle  nur
formelmässigen  Worte  sowohl  im  Protokoll  als  im  Context
deshalb  im  Entwurf  ausgelassen  worden  sind,  weil  sie  als  feststehend ­
  von  jedem  Kanzleischreiber  gekannt  sein  mussten,  also
auch  von  ihm  ohne  Vorlage  ergänzt  werden  konnten.  In  allen
übrigen  Theilen  dagegen  müssen  Entwurf  und  Reinschrift
übereingestimmt  haben.  Die  nächstliegenden  Beispiele,  obgleich ­
  es  sich  um  eine  andere  Kanzlei  und  um  einen  Zeitabstand ­
  von  mehr  als  zweihundert  Jahren  handelt,  bieten  sich
uns  in  den  chartae  notatae  und  in  den  literae  grossae  der
Kanzlei  Innocenz  III.  dar. 2
Allerdings  ist  uns  auch  aus  dieser  Zeit  und  aus  diesen
Kreisen  ein  Concept  nicht  erhalten.  Aber  eine  Vorstellung
von  der  Beschaffenheit  gewinnen  wir  allenfalls,  wenn  wir  die
1  Acta  Karolinorum  1,  134  und  285.  —  Vgl.  dazu  Stumpf  Wirzb.  Imm.  2,  75.
2  Delisle  in  Bibliotheque  de  l’ecole  des  chartes  (1858)  19,  5.  —  Sehr  eingehend ­
  handelt  Ficker  im  2.  Bande  der  Beiträge  zur  Urkundenlehre  vom
Verhältniss  der  Concepte  zu  den  Reinschriften,  wie  ich  aus  mir  giitigst
zugesandten  Aushängebogen  ersehe.  Aber  ich  kann  von  den  Ergebnissen
der  Untersuchungen  Fickers,  da  sie  mir  noch  nicht  vollständig  vorliegen,
hier  keinen  Gebrauch  machen.
            
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