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SicTtel.
Aeusserungen nicht zu streng ins Gericht gehen soll und dass
die noch so oft gezogene Folgerung: die Urkunde kann nicht
echt sein, weil sie die und die damals schon verstorbene
Person nicht als verstorben bezeichnet oder geradezu sie als
noch lebend erscheinen lässt, dass diese Folgerung nicht
gerechtfertigt ist. 1
Von necessaria an müssen wir bei der Vergleichung mit
A das Stück C von D auseinander halten, denn hier setzt in
C der neue Schreiber ein, den ich R. benennen will. Dass er,
wie Willigis B. begonnen hatte, fortfährt, für die Erzählung
qualitei’'—subsistentibus nach der Vorurkunde A zu schreiben,
liegt auf der Hand. Von den kleineren Varianten abgesehen,
welche sich fast alle Copisten im Mittelalter erlauben, 2 setzt
1 Ich will hier noch einen Fall zum Theil analoger, zum Theil anderer
Art besprechen. Stumpf 232 vom 30. Deeember 952 (über den Schreiber
s. zuvor S. 362) enthält eine Schenkung' an St. Moriz zu Magdeburg
pro remedio animae nostrae coniugisque nostrae Aedgidae omniumque
parentum nostrorum etc. In den Regesten beanstandete Stumpf dieses
Stück, wie es scheint, nicht weil beatae memoriae fehlt, sondern weil
Edgith als Gemahlin zu einer Zeit erwähnt wird, da Otto bereits in
zweiter Ehe mit Adelheid lebte. Jetzt (Wirzb. Imm. 2, 21, N. 36) erkennt
er die Originalität des in Berlin befindlichen Schriftstückes an, weil der
verdächtigende Name sich auf Rasur finde, wo früher zweifellos der
richtige Name der Adelheid gestanden habe. Aber Stumpf gibt den Tliatbestand
nur zur Hälfte an. Auf der Rasur hat nämlich der Schreiber
der ganzen Urkunde den Namen der früheren Königin eingetragen, so
dass vielmehr anzunehmen ist, dass er erst aus Versehen Adelheid geschrieben
hat. Es ist also Aedgidae für den Text beizubehalten. Wie»
auch bereits Dümmler 581 bemerkt hat, ist daran kein Anstoss zu
nehmen; da Edgith so lebhaften Antheil an der Stiftung von St. Moriz
genommen hatte, konnte bei einer Schenkung an dieses Kloster sehr
wohl noch ihr Seelenheil als eines der Motive angeführt werden. Also
ist auch hier nur der Zusatz beatae memoriae ausgelassen, was in dem
speciellen Falle daher gekommen sein mag, dass der Notar, da er zuerst
den Namen der damaligen Königin geschrieben hatte, nach der Correctur
keinen Raum mehr für den Zusatz hatte.
2 A: recuperanda, aecelesiam, Sarazenorum, aecclesiae, coupaciendo, Rehciae,
sanctae, anim^ nostrae, iustae; dagegen C: recuperando, ^clesiam,
Sarracenorum, eclesie, conpatiendo, Rehcia, sancte, anime nostre, iuste,
also nur im ersten Falle eine sprachliche Verbesserung, im zweiten ein
Schreibfehler, bei Rehcia etwas andere Construetion, sonst lediglich
abweichende Schreibung.