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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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SicTtel.

Aeusserungen  nicht  zu  streng  ins  Gericht  gehen  soll  und  dass
die  noch  so  oft  gezogene  Folgerung:  die  Urkunde  kann  nicht
echt  sein,  weil  sie  die  und  die  damals  schon  verstorbene
Person  nicht  als  verstorben  bezeichnet  oder  geradezu  sie  als
noch  lebend  erscheinen  lässt,  dass  diese  Folgerung  nicht
gerechtfertigt  ist. 1
Von  necessaria  an  müssen  wir  bei  der  Vergleichung  mit
A  das  Stück  C  von  D  auseinander  halten,  denn  hier  setzt  in
C  der  neue  Schreiber  ein,  den  ich  R.  benennen  will.  Dass  er,
wie  Willigis  B.  begonnen  hatte,  fortfährt,  für  die  Erzählung
qualitei’'—subsistentibus  nach  der  Vorurkunde  A  zu  schreiben,
liegt  auf  der  Hand.  Von  den  kleineren  Varianten  abgesehen,
welche  sich  fast  alle  Copisten  im  Mittelalter  erlauben, 2  setzt

1  Ich  will  hier  noch  einen  Fall  zum  Theil  analoger,  zum  Theil  anderer
Art  besprechen.  Stumpf  232  vom  30.  Deeember  952  (über  den  Schreiber
s.  zuvor  S.  362)  enthält  eine  Schenkung'  an  St.  Moriz  zu  Magdeburg
pro  remedio  animae  nostrae  coniugisque  nostrae  Aedgidae  omniumque
parentum  nostrorum  etc.  In  den  Regesten  beanstandete  Stumpf  dieses
Stück,  wie  es  scheint,  nicht  weil  beatae  memoriae  fehlt,  sondern  weil
Edgith  als  Gemahlin  zu  einer  Zeit  erwähnt  wird,  da  Otto  bereits  in
zweiter  Ehe  mit  Adelheid  lebte.  Jetzt  (Wirzb.  Imm.  2,  21,  N.  36)  erkennt
er  die  Originalität  des  in  Berlin  befindlichen  Schriftstückes  an,  weil  der
verdächtigende  Name  sich  auf  Rasur  finde,  wo  früher  zweifellos  der
richtige  Name  der  Adelheid  gestanden  habe.  Aber  Stumpf  gibt  den  Tliatbestand
  nur  zur  Hälfte  an.  Auf  der  Rasur  hat  nämlich  der  Schreiber
der  ganzen  Urkunde  den  Namen  der  früheren  Königin  eingetragen,  so
dass  vielmehr  anzunehmen  ist,  dass  er  erst  aus  Versehen  Adelheid  geschrieben ­
  hat.  Es  ist  also  Aedgidae  für  den  Text  beizubehalten.  Wie»
auch  bereits  Dümmler  581  bemerkt  hat,  ist  daran  kein  Anstoss  zu
nehmen;  da  Edgith  so  lebhaften  Antheil  an  der  Stiftung  von  St.  Moriz
genommen  hatte,  konnte  bei  einer  Schenkung  an  dieses  Kloster  sehr
wohl  noch  ihr  Seelenheil  als  eines  der  Motive  angeführt  werden.  Also
ist  auch  hier  nur  der  Zusatz  beatae  memoriae  ausgelassen,  was  in  dem
speciellen  Falle  daher  gekommen  sein  mag,  dass  der  Notar,  da  er  zuerst
den  Namen  der  damaligen  Königin  geschrieben  hatte,  nach  der  Correctur
keinen  Raum  mehr  für  den  Zusatz  hatte.
2  A:  recuperanda,  aecelesiam,  Sarazenorum,  aecclesiae,  coupaciendo,  Rehciae,
  sanctae,  anim^  nostrae,  iustae;  dagegen  C:  recuperando,  ^clesiam,
Sarracenorum,  eclesie,  conpatiendo,  Rehcia,  sancte,  anime  nostre,  iuste,
also  nur  im  ersten  Falle  eine  sprachliche  Verbesserung,  im  zweiten  ein
Schreibfehler,  bei  Rehcia  etwas  andere  Construetion,  sonst  lediglich
abweichende  Schreibung.
            
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