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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Sickel.

artige  Vorgänge  bekannt  ist,  eines  Coinmentars  bedürfen,  aber
sein  amtlicher  Charakter  wird  durch  die  volle  formelle  Beglaubigung ­
  der  Kaiserurkunde  durchaus  verbürgt.
Mit  C,  obgleich  wesentlich  gleichen  Inhalts,  da  es  ebenfalls ­
  besagt:  hanc  curtem  auctoritate  nostri  precepti  renovavimus,
  nachdem  die  Vorgeschichte  in  ähnlicher  Weise  vorausgeschickt ­
  worden  ist,  steht  es  minder  günstig.  Soll  dieses
Stück  ein  königliches,  von  der  Kanzlei  abgefasstes  und  geschriebenes ­
  Stück  sein?  Allerdings  sahen  wir,  dass  gerade
unter  Otto  I.  starke  Abweichungen  von  den  Normen  Vorkommen, ­
  wie  auch  noch  St.  500  vom  Jahre  971  zeigt.  Aber
C  geht  doch  in  wesentlichen  Punkten  über  das  sonstige  Mass
von  Abweichungen  hinaus.  Von  Anomalien  im  Context  seien
zunächst  nur  zwei  hervorgehoben.  Nur  im  Eingang,  welcher
der  üblichen  Fassung  der  Diplome  entspricht,  wird  der  Kaiser
als  selbstredend  eingeführt;  von  Zeile  6  an  wird  blos  von  dem
imperator  erzählt,  um  ihn  dann  in  Z.  9  wieder  selbst  sprechen
zu  lassen,  ein  Wechsel  für  den  ich  bisher  kein  Beispiel  aus
Königspräcepten  des  10.  Jahrhunderts  beizubringen  vermag.
Dazu  kommt  ein  Widerspruch  in  den  erzählenden  Theilen,
den  wir  mit  Fug  und  Recht  in  jeder  Art  von  historischem
Zeugniss  und  vollends  in  einem  aus  der  Kanzlei  hervorgegangenen ­
  Diplom  als  anstössig  betrachten  müssen.  Von  der
Churer  Kirche  heisst  es  nämlich  in  Z.  2:  cui  venerabilis  episcopus
  Hartbertus  ac  fidelis  noster  preesse  videtur,  während
zum  Schluss  neben  Hartbert  auch  schon  sein  Nachfolger  Hildibaldus
  (seit  969)  genannt  wird.  Dem  gegenüber  erscheint  es
gelind,  dass  dem  in  Z.  1  als  Petent  genannten  und  bereits
965  verstorbenen  Bruno  nicht  die  für  Verstorbene  übliche
Bezeichnung  beatae  memoriae  gegeben  wird.  Des  weitern
kommt  in  Betracht,  dass  C  das  allen  Präcepten  eigenthümliche
Eschatokoll  vollständig  abgeht.  Es  steht  ferner  misslich  mit
dem  einen  äussern  Merkmal.  Z.  2—10  sind  offenbar  von  einer
Hand  geschrieben,  wenn  auch  einzelne  Buchstaben  nicht  in
allen  Fällen  gleich  gebildet  sind  und  wenn  auch  die  Schrift
gegen  das  Ende  zu  grösser  ist.  1  Die  Schrift  ist  durchaus  zeit-1

  Im  Original  wird  die  allmälige  und  stetige  Zunahme  der  Grösse  und
Stärke  der  Buchstaben  mehr  ersichtlich  als  in  der  Abbildung.  Denn  bei
            
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