396 Sickel.
ich hätte demgemäss St. 559 als Diplom Otto I. einzureihen
zwischen die Urkunde für S. Sesto in Friaul (Magdeburg,
13. Juli 960, in Acta imperii selecta 1, 4, Nr. 6) und St. 275
(Magdeburg, 21. August 960). Um diese Zeit lernen wir aus
St. 277 Liutolf C. als in der Kanzlei beschäftigt kennen. Wir
wissen auch aus St. 286 und 287, dass Bischof Hartbert der
Zusammenkunft Ottos mit König Conrad von Burgund zu Clofheim
beiwohnte, welche nach St. 270 in den Mai 960 fällt.
Auch um Weihnachten wieder weilte der Bischof bei Hofe. 1
Er könnte also füglich damals die Bitte um ein neues Präcept
betreffs Zizers vorgebracht und die Erfüllung erwirkt haben.
Danach habe ich weiter den Ausstellungsort von St. 559
zu bestimmen gesucht. Auszugehen war dabei natürlich von
dem was mehr oder minder sicher vom Original noch zu entziffern
war. Ich muss hier bemerken, dass, wo ich im Abdrucke
Lücken angezeigt habe, nicht immer das Pergament
vollständig zerstört ist, sondern dass zuweilen und besonders
an den Rändern der zum Theil vorhandenen Löcher blos die
Oberfläche des Pergaments mit der Tinte geschwunden ist. 2
diesen Tag in den Anfang der Regierungsjahre fallen lassen will. Seine
Beweisführung hat mich aber nicht überzeugt. Er stützt sieh doch hauptsächlich
auf St. 491, dessen Ausstellungsort Bovino in Apulien deutlich
auf das Jahr 970 hinweist und das mit III: non. aug. anno regni XXXV
versehen ist. Köpke begeht hier den häufigen Fehler, ein Diplom aus
dem Zusammenhänge herauszureissen und ohne Rücksicht auf gleichzeitige
Stücke die Jahresangaben deuten zu wollen. So leitet er hier
aus dem Ansatz: fünfunddreissigstes Regierungsjahr am 3. August 970
ab, dass Otto spätestens am 3. August 936 auf den Thron gestiegen sein
müsse. Nun lehren aber die St. 491 unmittelbar vorausgehenden Ausfertigungen
der deutschen Kanzlei (in denen der italienischen Kanzlei wurden
damals anni regni gar nicht gezählt), dass die Anticipation um 1 zur
Regel geworden war und nach dieser der 3. August 970 als zu Ende
des Regierungsjahres fallend a. r. XXXV erhalten musste. Somit kann
ich, was St. 491 betrifft, immer noch an dem Ansatz von Stumpf (Otto I.,
König seit 7. August 936), festhalten, werde jedoch seiner Zeit auch
meinerseits noch eine Berechnung des Epochentags vornehmen.
1 Dümmler Otto I. 319.
2 Die Beschädigung von zahlreichen mir durch die Hände gegangenen
Churer Schriftstücken ist eine so gleichartige, dass man aus dieser Wirkung
auch auf gleiche Ursache schliessen muss. Farbe und sonstige