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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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ich  glaube  doch  den  Einwand  entkräftet  zu  haben,  welcher
etwa  aus  St.  917  und  1423  abzuleiten  versucht  werden  könnte.
Betrachte  ich  somit  das  Churer  Schriftstück  als  unanfechtbares ­
  Original-Präcept  des  Königs  Otto  I.,  das  spätestens  im
Jahre  961  ausgestellt  sein  muss,  wozu  auch  die  ßecognition
passt,  so  habe  ich  nur  noch  vom  Datum  zu  handeln:  wie  erklären ­
  sich  die  noch  sichtbaren  Jahresbezeichnungen  a.  i.  d.  976
und  ind.  9,  wie  sind  die  Lücken  zu  ergänzen  und  wie  ist  dem
entsprechend  die  Urkunde  einzureihen?
St.  559  nennt  sich  selbst  ein  iteratum  preceptum  und
weist  deutlich  genug  auf  St.  236  als  erste,  Zizers  betreffende
Schenkungsurkunde  hin,  was  nebenbei  gesagt  gleichfalls  für
Ertheilung  durch  Otto  I.  spricht.  Dem  Schreiber  des  Contextes
Liutolf  C.  hat  auch  ersichtlicher  Weise  St.  236,  sei  es  in  Urschrift ­
  oder  in  Copie  Vorgelegen;  er  benutzt  ja  dasselbe,  wenn
auch  in  freier  Weise,  für  den  ersten  und  letzten  Satz  des  neuen
Dictats.  Da  dieser  Notar  keinen  Werth  auf  richtige  Jahreszahlen ­
  legte  oder  sich  in  Zahlzeichen  nicht  richtig  auszudrücken
  wusste,  so  kann  man  wohl  annehmen,  dass  er  auch
das  unrichtige  Incarnationsjahr  976  mechanisch  aus  der  Vorlage ­
  herübergenommen  hat,  so  dass  seine  Angabe  hier  wie  in
St.  236  für  uns  nichtssagend  ist. 1  Die  Indiction,  auf  deren
Handhabung  unter  Otto  ich  später  zu  reden  komme,  betrachte
ich  als  willkürlich  angesetzt,  also  ebenfalls  bedeutungslos.  So
suche  ich  die  Zeit  der  Beurkundung  wiederum  lediglich  aus
dem  allerdings  nur  unsicher  erkennbaren  Regierungsjahr  zu
gewinnen,  nehme  jedoch  dabei  auf  alle  Zeitumstände  Rücksicht
die  sich  sonst  noch  aus  der  Urkunde  herauslesen  lassen.
Als  ich  das  Original  vor  mir  liegen  hatte,  glaubte  ich
nicht  anders  als  annus  XXV  lesen  zu  können,  und  davon  will
ich  auch  hier  zunächst  ausgehen.  Es  führt  dies  auf  das  Jahr
960,  das  bis  zu  dem  Epochentage  richtig  als  das  vierundzwanzigste ­
  Jahr  Ottos  zu  bezeichnen  wäre,  um  diese  Zeit  aber
von  allen  Notaren  als  das  fünfundzwanzigste  gezählt  wird 2  und
'  Ficker  Beiträge  1,  333;  ib.  327  in  der  Note  erklärt  sich  Ficker  mit  der
Zuweisung  unserer  Urkunde  an  Otto  I.  einverstanden.
2  Vgl.  Stumpf  208—274.  —  Da  unsere  Urkunde  am  3.  August  ausgestellt
sein  soll,  müsste  ich  streng  genommen  hier  auch  von  der  Feststellung
des  Epochentages  handeln,  um  so  mehr  da  Köpke  (s.  Dümmler  567)
            
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