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Bischof f.
Zeiring.
,Nota was vnczher rechten sind in dem ampt auf der
Zeyrigk/ Admonter Stiftrecht, im Urbarium Q q 10 b vom
Jahre 1434, Bl. 326 fg. und hieraus abgedruckt in den Beitr.
zur Kunde steil - . Geschichtsqu. 13, 99 fg.
Ein flüchtiger Ueberblick über die gesammte Ausbeute
der bisherigen Forschungen, welche sich auf gut drei Viertel
des Landes und auf mindestens zweihundert Orte erstreckten,
lehrt, dass etwa neunzig für die Weisthümer-Ausgabe verwendbare
Schriftstücke gefunden sind, welche beiläufig ebenso viele
Herrschaften, bez. Aemter oder Gemeinden betreffen. Unter
diesen befinden sich drei Stadtgemeinden, nämlich: Hartberg,
Oberwölz und Pettau mit Stadtordnungen; ferner dreiundzwauzig
Marktgemeinden, nämlich:
Aflenz Passeil
Anger Pischelsdorf
Aussee Pöllau
Birkfeld St. Ruprecht
Feistritz Schönstein
Friedberg Schwanberg
Fronleiten Tüffer
Gleisdorf Unzmark
Hoheneck Vorau
Kindberg Waiz
Lemberg W eisskirchen
Monpreis
von welchen mehr oder weniger umfangreiche Marktordnungen
oder Marktartikel u. dgl. vorliegen.
Die noch übrigen beiläufig fünfundsechzig Urkunden betreffen
Herrschaften oder Unterthanen in nachstehenden Orten:
Abtessendorf
Admont (Stift)
Anger
Arndorf
Bruck (Propstei)
St. Dionisen bei Bruck
Feistritz bei Peckau
Festenburg
Fischbach
St. Gallen
Gamlitz
Gasthof (in der Friz)