394
Si ekel.
somit die Besieglung von St. 547 als eine ganz ausnahmsweise,
so wird man nicht mehr wie bisher schlechtweg sagen dürfen,
dass Vater und Sohn sich desselben Stempels bedient haben.
Im Gegentheil wird, um auf St. 559 zurückzukommen, gesagt
werden müssen, dass das an demselben befindliche Siegel auf
Otto I. als Aussteller hinweist. 1
Ich habe nicht verabsäumt, mich noch nach etwaiger Bestätigung
dieses Ergebnisses umzuschauen. In der Confirmation
Otto III., St. 917 vom Jahre 988, werden auch die damals
vorgelegten, auf Zizers bezüglichen Vorurkunden erwähnt und
zwar: 1. avus noster locum Z. confirmavit (kann St. 559, aber
auch St. 236 sein), 2. genitor noster per suum praeceptum
corroboravit, 3. Erzählung des Streits mit Arnaldus der damit
endet, dass avus noster . . . denuo tradidit ac corroboravit
(sicher = St. 516). Entweder ist also von den zwei echten
Präcepten Otto I. das eine damals nicht producirt, dagegen eine
uns nicht erhaltene Bestätigung O. II. — oder schon die Kanzlei
Otto III. hat St. 559, etwa durch die Jahreszahl 976 verleitet,
dem Vater des regierenden Fürsten statt dessen Grossvater
beigelegt. Letzteres wird mir durch das Diplom Heinrich II.
St. 1423 noch wahrscheinlicher gemacht. Obgleich dasselbe
im wesentlichen nach St. 917 concipirt ist, weicht doch der
Bericht über die Vorgeschichte etwas ab. Hier werden nämlich
zuerst Urkunden des ersten, zweiten und dritten Otto und
darauf erst St. 516 erwähnt, d. h. ohne Rücksicht auf die
chronologische Reihenfolge. Ich sehe darin einen neuen Beleg
für die in anderen Fällen gemachte Wahrnehmung, dass die
species facti, welche uns von den Dictatoren geboten wird,
nicht immer ganz richtig ist und zumal nicht bei verwickelterem
Sachverhalt. Nehme ich insofern an, dass sich die königliche
Kanzlei schon im Jahre 988 geirrt hat, so erhalte ich allerdings
noch keine Bestätigung für das was mich das Original
gelehrt hat, nämlich dass St. 559 von Otto I. ertheilt ist; aber
1 Mein Mitarbeiter Dr. Foltz hat auf Grund der von uns gesammelten Beschreibungen
der Königssiegel des 10. Jahrhunderts eine Abhandlung
geschrieben, welche mir im Manuscript vorliegt und welcher ich alles
entnehme, was ich in diesen Beiträgen über die einzelnen Siegel bemerke.
Diese Abhandlung wird in dem Neuen Archiv III. veröffentlicht werden.