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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Si  ekel.

somit  die  Besieglung  von  St.  547  als  eine  ganz  ausnahmsweise,
so  wird  man  nicht  mehr  wie  bisher  schlechtweg  sagen  dürfen,
dass  Vater  und  Sohn  sich  desselben  Stempels  bedient  haben.
Im  Gegentheil  wird,  um  auf  St.  559  zurückzukommen,  gesagt
werden  müssen,  dass  das  an  demselben  befindliche  Siegel  auf
Otto  I.  als  Aussteller  hinweist.  1
Ich  habe  nicht  verabsäumt,  mich  noch  nach  etwaiger  Bestätigung ­
  dieses  Ergebnisses  umzuschauen.  In  der  Confirmation
Otto  III.,  St.  917  vom  Jahre  988,  werden  auch  die  damals
vorgelegten,  auf  Zizers  bezüglichen  Vorurkunden  erwähnt  und
zwar:  1.  avus  noster  locum  Z.  confirmavit  (kann  St.  559,  aber
auch  St.  236  sein),  2.  genitor  noster  per  suum  praeceptum
corroboravit,  3.  Erzählung  des  Streits  mit  Arnaldus  der  damit
endet,  dass  avus  noster  .  .  .  denuo  tradidit  ac  corroboravit
(sicher  =  St.  516).  Entweder  ist  also  von  den  zwei  echten
Präcepten  Otto  I.  das  eine  damals  nicht  producirt,  dagegen  eine
uns  nicht  erhaltene  Bestätigung  O.  II.  —  oder  schon  die  Kanzlei
Otto  III.  hat  St.  559,  etwa  durch  die  Jahreszahl  976  verleitet,
dem  Vater  des  regierenden  Fürsten  statt  dessen  Grossvater
beigelegt.  Letzteres  wird  mir  durch  das  Diplom  Heinrich  II.
St.  1423  noch  wahrscheinlicher  gemacht.  Obgleich  dasselbe
im  wesentlichen  nach  St.  917  concipirt  ist,  weicht  doch  der
Bericht  über  die  Vorgeschichte  etwas  ab.  Hier  werden  nämlich
zuerst  Urkunden  des  ersten,  zweiten  und  dritten  Otto  und
darauf  erst  St.  516  erwähnt,  d.  h.  ohne  Rücksicht  auf  die
chronologische  Reihenfolge.  Ich  sehe  darin  einen  neuen  Beleg
für  die  in  anderen  Fällen  gemachte  Wahrnehmung,  dass  die
species  facti,  welche  uns  von  den  Dictatoren  geboten  wird,
nicht  immer  ganz  richtig  ist  und  zumal  nicht  bei  verwickelterem
Sachverhalt.  Nehme  ich  insofern  an,  dass  sich  die  königliche
Kanzlei  schon  im  Jahre  988  geirrt  hat,  so  erhalte  ich  allerdings ­
  noch  keine  Bestätigung  für  das  was  mich  das  Original
gelehrt  hat,  nämlich  dass  St.  559  von  Otto  I.  ertheilt  ist;  aber

1  Mein  Mitarbeiter  Dr.  Foltz  hat  auf  Grund  der  von  uns  gesammelten  Beschreibungen ­
  der  Königssiegel  des  10.  Jahrhunderts  eine  Abhandlung
geschrieben,  welche  mir  im  Manuscript  vorliegt  und  welcher  ich  alles
entnehme,  was  ich  in  diesen  Beiträgen  über  die  einzelnen  Siegel  bemerke.
Diese  Abhandlung  wird  in  dem  Neuen  Archiv  III.  veröffentlicht  werden.
            
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