Beiträge zur Diplomatik VI.
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Die erste Frage die sich uns hier aufdrängt ist, welchem
Otto wir obiges Präcept beilegen sollen. Aus den älteren Aufzeichnungen
des Churer Archivs lässt sich keine Entscheidung
gewinnen. Als zuerst eine Hand des 12. Jahrhunderts auf den
Rücken des Pergaments eine Inhaltsangabe schrieb, wurde preceptum
Ottonis gesetzt, also die Frage offen gelassen. Als dann
um das Jahr 1434 das Chartularium magnum angelegt und
gleichzeitig die Diplome registrirt wurden, 1 wurde für die Bezeichnung
der Stücke und die Eintragung in den dem Chartular
vorausgehenden Index diese Reihenfolge beliebt: B 29 (d. i. Signatur
von St. 516), B 30 (St. 236), B 31 (St. 559), B 32
(St. 672). Hier sind also drei auf Zizers bezügliche Diplome
zusammengestellt. Ob aber B 31 noch den vorausgehenden
Diplomen Otto I. zugezählt werden soll oder den nachfolgenden
des Sohnes, das wird aus der Stellung von St. 559 auf
der Grenze wiederum nicht ersichtlich. Noch weniger massgebend
ist dann die Reihenfolge der Eintragung der Stücke
in das eigentliche Chartular, bei welcher auf die Chronologie
gar nicht Rücksicht genommen ist. Neben der Abschrift auf
Fol. 71 sowie im vorausgeschickten Index heist es: Otto rex
sub episcopo Hartberto. Auch eine um 1700 vorgenommene
Numerirung der Diplome, bei der St. 403 von Otto I. mit
Nr. 24 versehen worden ist, St. 559 mit Nr. 25, St. 672 mit
Nr. 26, entscheidet nicht. Dass endlich auf dem Rücken um
dieselbe Zeit 976 geschrieben und dann durch 966 ersetzt
wurde, klärt uns eben so wenig über die betreffende Frage auf.
Meines Wissens hat vor Mohr nur Guler von Weineck
in der 1616 gedruckten Raetia Fol. 106' St. 559 benutzt. Dieser
zählt nämlich mit Hinzufügung kurzer Inhaltsangaben die zahlreichen
dem Bischof Hartbert von Otto I. verliehenen Diplome
auf aus den Jahren 951, 952, 956, 959, 961, 966 etc. (sic, so
dass unentschieden bleibt, ob Guler unser Stück zu 966 oder
Diagonale und der zweite Schaft von N bilden, wie der untere Theil
von Y, die Spitze von E aber wie I, was als Zahlzeichen betrachtet,
VI ergibt. — Pio rege und die Apprecation habe ich gesetzt, weil dies
der Formel, entspricht deren sich der betreffende Schreiber am häufigsten
bedient. Auch vom Ortsnamen, den ich hier gewählt habe, kann ich
erst später reden.
1 Kaiserurkunden in der Schweiz 32.