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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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Die  erste  Frage  die  sich  uns  hier  aufdrängt  ist,  welchem
Otto  wir  obiges  Präcept  beilegen  sollen.  Aus  den  älteren  Aufzeichnungen ­
  des  Churer  Archivs  lässt  sich  keine  Entscheidung
gewinnen.  Als  zuerst  eine  Hand  des  12.  Jahrhunderts  auf  den
Rücken  des  Pergaments  eine  Inhaltsangabe  schrieb,  wurde  preceptum
  Ottonis  gesetzt,  also  die  Frage  offen  gelassen.  Als  dann
um  das  Jahr  1434  das  Chartularium  magnum  angelegt  und
gleichzeitig  die  Diplome  registrirt  wurden, 1  wurde  für  die  Bezeichnung ­
  der  Stücke  und  die  Eintragung  in  den  dem  Chartular
vorausgehenden  Index  diese  Reihenfolge  beliebt:  B  29  (d.  i.  Signatur ­
  von  St.  516),  B  30  (St.  236),  B  31  (St.  559),  B  32
(St.  672).  Hier  sind  also  drei  auf  Zizers  bezügliche  Diplome
zusammengestellt.  Ob  aber  B  31  noch  den  vorausgehenden
Diplomen  Otto  I.  zugezählt  werden  soll  oder  den  nachfolgenden ­
  des  Sohnes,  das  wird  aus  der  Stellung  von  St.  559  auf
der  Grenze  wiederum  nicht  ersichtlich.  Noch  weniger  massgebend ­
  ist  dann  die  Reihenfolge  der  Eintragung  der  Stücke
in  das  eigentliche  Chartular,  bei  welcher  auf  die  Chronologie
gar  nicht  Rücksicht  genommen  ist.  Neben  der  Abschrift  auf
Fol.  71  sowie  im  vorausgeschickten  Index  heist  es:  Otto  rex
sub  episcopo  Hartberto.  Auch  eine  um  1700  vorgenommene
Numerirung  der  Diplome,  bei  der  St.  403  von  Otto  I.  mit
Nr.  24  versehen  worden  ist,  St.  559  mit  Nr.  25,  St.  672  mit
Nr.  26,  entscheidet  nicht.  Dass  endlich  auf  dem  Rücken  um
dieselbe  Zeit  976  geschrieben  und  dann  durch  966  ersetzt
wurde,  klärt  uns  eben  so  wenig  über  die  betreffende  Frage  auf.
Meines  Wissens  hat  vor  Mohr  nur  Guler  von  Weineck
in  der  1616  gedruckten  Raetia  Fol.  106'  St.  559  benutzt.  Dieser
zählt  nämlich  mit  Hinzufügung  kurzer  Inhaltsangaben  die  zahlreichen ­
  dem  Bischof  Hartbert  von  Otto  I.  verliehenen  Diplome
auf  aus  den  Jahren  951,  952,  956,  959,  961,  966  etc.  (sic,  so
dass  unentschieden  bleibt,  ob  Guler  unser  Stück  zu  966  oder

Diagonale  und  der  zweite  Schaft  von  N  bilden,  wie  der  untere  Theil
von  Y,  die  Spitze  von  E  aber  wie  I,  was  als  Zahlzeichen  betrachtet,
VI  ergibt.  —  Pio  rege  und  die  Apprecation  habe  ich  gesetzt,  weil  dies
der  Formel,  entspricht  deren  sich  der  betreffende  Schreiber  am  häufigsten
bedient.  Auch  vom  Ortsnamen,  den  ich  hier  gewählt  habe,  kann  ich
erst  später  reden.
1  Kaiserurkunden  in  der  Schweiz  32.
            
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