Beiträge zur Diplomatik VI.
387
ber 956, falls Liutolf C. den August 936 zum Ausgangspunkt
der Rechnung genommen hat, oder auf December 955, falls er
diese Jahre bereits um 1 zu hoch ansetzt. Der Ausstellungsort
Dornburg 1 gibt auch keinen sichern Anhalt. Wo Otto I.
den Winter 955/6 zubrachte, wissen wir nicht. 2 Ein Aufenthalt
daselbst zu Ende 955 lässt sich also annehmen, was in
diesem Falle eben so viel gilt, als dass das Verweilen des
Königs zu Ausgang 956 in dieser Gegend beglaubigt ist. Ziehen
wir nun die anderen Jahresbezeichnungen trotz ihrer Unzuverlässigkeit
herbei, so kommen wir auch über ein aut—-aut
nicht hinaus. Indictio XV würde zu 30. December 956 passen.
Dagegen weist die falsche Jahreszahl 976 noch eher auf unser
955 als auf unser 956. Mit den anni incarnationis hat es
unser Schreiber sicher nicht genau genommen. Entweder hat
er die laufende Zahl einer Ostertafel oder dergleichen entnehmen
wollen und ist in eine falsche Zeile gerathen, oder er hat mit
der Bezeichnung der Zahlen und dem additativen Aneinanderreihen
der römischen Zeichen auf gespanntem Fusse gelebt
und ist so auf 976 verfallen. Hat das letztere die grössere
Wahrscheinlichkeit für sich, so glaube ich doch den Fehler
eher in den Zehnern als in den Einern suchen zu müssen, da
die Behandlung der letzteren einem Urkundenschreiber geläufiger
sein musste: so vermuthe ich, dass 976 statt 956 geschrieben
ist. Das aber steht fest, dass in jenen Jahren die Jahreszahl
am Weihnachtstage umgesetzt worden ist oder dass man auf
24. December 955 unmittelbar 25. December 956 = unserm
955 folgen Hess. Haben wir somit die Wahl zwischen zwei
Ansätzen: 1. 28. December 976 (nämlich verschrieben statt
956 A. St. = 955 IST. St.), a. regni 21 (d. h. um 1 anticipirt),
ind. 15 (um 1 zu hoch angesetzt) — oder 2. 28. December 976
(verschrieben statt 956, das aber um 1 zu niedrig gegriffen),
a. r. 21 (nach der historisch richtigen Epoche vom August 936),
ind. 15 (dem 28. December 956 N. St. entsprechend, an dem
die Römerzinszahl jedenfalls schon umgesetzt sein musste),
1 Stumpf zu St. 72 bezeichnet Dornburg als an der Elbe südlich von Magdeburg
gelegen, denkt also an Dornburg im Herzogthum Anhalt, Kreis
Zerbst, auf rechtem Elbeufer. Es handelt sich aber um Dornburg an der
Saale im Grossherzogthum und Kreis Weimar.
2 Dümmler Otto I. 273.
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXV. Bd. 11. Hft.
25