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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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S  ickel.

einem  alle  Merkmale  umfassenden  festen  Schema  für  die  Jahresbezeichnung ­
  ist  in  den  Kanzleiperioden  von  Brun  und  Liutolf
nicht  die  Rede.  Und  auch  wenn  wir  auf  die  einzelnen  Schreiber ­
  zurückgehen,  lässt  sich  kein  bestimmtes  Gesetz  erkennen,
am  wenigsten  bei  denen  die  wie  Liutolf  C.  uns  nur  einige  Stücke
ihrer  Hand  hinterlassen  haben.  Alle  meine  Versuche  Klarheit
und  Ordnung  in  diese  Dinge  zu  bringen,  hatten  nur  dies  Ergebnis, ­
  dass  ich  wie  Andere  vor  mir  erkannte,  dass  damals  die
Incarnationsjahre  und  die  Indictionen  weit  schlechter  berechnet
worden  sind  als  die  Regentenjahre,  eine  Erscheinung,  auf  die
ich  später  zurückkomme,  aus  der  ich  jedoch  schon  hier  die
Folgerung  ziehen  muss,  dass  wir  in  erster  Linie  mit  dem
annus  regni  zu  operiren  suchen  müssen.  Ganz  zuverlässig  ist
freilich  auch  das  nicht.  Abgesehen  nämlich  von  sehr  wohl
denkbaren  Rechen-  oder  Schreibfehlern,  hat  es  unter  Brun  und
Liutolf  offenbar  zweierlei  Zählungen  der  Regierungsjahre  gegeben ­
  :  die  weiche  zuerst  angewendet  wird,  geht  von  der  historisch ­
  richtigen  Epoche  (August  936)  aus,  wird  dann  aber  von
einer  anticipirenden  Berechnung  abgelöst.  Sind  wir  nun  über
einen  Zeitausschnitt  durch  die  Annalen  und  durch  zahlreichere
Diplome  gut  unterrichtet,  so  können  wir  das  Itinerar  mit  aller
Sicherheit  feststellen  (so  z.  B.  für  das  Jahr  952)  und  vermögen
dann  auch  wieder  genau  zu  sagen,  welche  der  beiden  Zählungsmodalitäten ­
  augenblicklich  von  der  Kanzlei  gebraucht  worden  ist.
Aber  schlimmer  steht  es  mit  anderen  Perioden,  am  schlimmsten
mit  der  von  954  und  955.  Gewiss  ist  in  diesen  unruhevollen
Jahren  wenig  geurkundet  worden.  Das  musste  auch  auf  die
Arbeit  der  Kanzlei  einwirken.  Es  entfiel  daun  das  was  noch
am  ehesten  eine  fest  hingestellte  Regel  ersetzen  konnte,  dass
nämlich  von  Woche  zu  Woche  an  die  vorausgegangenen  Expeditionen ­
  angeknüpft  und  so  einige  Stetigkeit  auch  in  der  Zeitbestimmung ­
  erzielt  werden  konnte.  Wir  vollends  befinden  uns
den  Urkunden  aus  solcher  Periode  gegenüber  in  misslicher
Lage.  Stumpf  will  in  diese  zwei  Jahre  vier  Stücke  einreihen.
Aber  bei  zweien  ist  es  noch  fraglich,  ob  sie  zu  954—955  gehören. ­
  So  kann  hier  nur  von  Wahrscheinlichkeitsrechnung  die
Rede  sein.
Mit  solchem  Vorbehalte  gehe  ich  an  die  Deutung  von
regnante  etc.  XXI  in  St.  236.  Es  weist  das  hin  auf  Decem-
            
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