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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Beiträge  zur  Diplomatik  VI.

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Ende.  1  Wenn  trotzdem  in  mehreren  (nicht  allen)  Urkunden
für  lothringische  Kirchen  oder  Klöster  noch  advicem  Ruotgeri,
dann  advicem  Rodberti,  d.  h.  der  Erzbischöfe  von  Trier  recognoscirt
  wird,  so  fragt  es  sich,  wie  es  mit  der  eigentlichen,
die  Geschäfte  besorgenden  Kanzlei  steht,  ob  so  wie  noch  unter
Ludwig  IV.  oder  so  wie  später  unter  Otto  I.  Da  entscheidet,
dass  es  unter  Heinrich  nur  je  einen  Kanzler  oder  Recognoscenten
  gibt:  erst  Simon,  dann  Poppo,  für  welche  Reichstheile
auch  die  Diplome  ausgefertigt  sein  mögen.  Und  auch  unter
dem  niedern  Personal  scheint  keine  Art  von  Scheidung  bestanden ­
  zu  haben.  Das  einzige  meines  Wissens  erhaltene
Original-Diplom  mit  advicem  Rodberti  (St.  47)  hat  Poppo  A.
geschrieben,  der  wie  der  ihm  Vorgesetzte  Kanzler  Poppo  erst
Heinrich  I.  und  dann  noch  einige  Jahre  Otto  I.  gedient  hat.
Bei  diesem  Sachverhalt  ist  kaum  anzunehmen,  dass  die
bald  nach  940  auftretenden  lothringischen  Schreiber  der  Ottonischen
  Kanzlei  Schüler  der  Mitglieder  der  bis  911  bestandenen
lothringischen  Kanzlei  gewesen  seien.  Aber  eine  indirecte  Einwirkung ­
  mag  stattgefunden  haben.  Wollten  sich  Zöglinge
lothringischer  Schulen  für  die  Kanzleiarbeit  vorbereiten,  so
standen  ihnen  zunächst  nur  die  Diplome  der  heimischen
Sammlungen  zu  Gebote,  d.  h.  Diplome,  die  sich  in  mehr  als
einer  Beziehung  von  denen  der  deutschen  Kanzleien  unterschieden. ­
  Gab  man  aber  auch  die  veraltete  Schriftart  jener
auf,  um  sich  des  mehr  minuskeln,  in  Deutschland  längst  von
den  Diplomenschreibern  adoptirten  Alphabets  zu  bedienen,  so
konnte  man  doch  etwa  die  zierlichen  Abkürzungszeichen  der
lothringischen  Urkunden  mit  herübernehmen.  Ferner  mag
auch  die  grössere  Ungebundenheit,  mit  der  die  aus  Lothringen
stammenden  Notare  Ottos  besonders  in  den  Anfängen  ihrer
amtlichen  Laufbahn  die  Formen  und  Formeln  behandeln,  sich
daraus  erklären,  dass  ihnen  die  freieren  Elaborate  der  einstigen
lothringischen  Kanzlei  als  Muster  vorschwebten.  In  diesem
Sinne  will  ich  das  Wort  lothringische  Schule  verstanden
wissen,  in  der  natürlich  vorzüglich  Landeskinder  ihre  Ausbildung ­
  erhielten,  durch  welche  aber  so  gut  wie  Brun  auch
noch  mancher  diesseits  des  Rheins  geborene  Notar  hindurch-1

  Waitz  Heinrich  I.  86.
            
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