Beiträge zur Diplomatik VI.
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Ende. 1 Wenn trotzdem in mehreren (nicht allen) Urkunden
für lothringische Kirchen oder Klöster noch advicem Ruotgeri,
dann advicem Rodberti, d. h. der Erzbischöfe von Trier recognoscirt
wird, so fragt es sich, wie es mit der eigentlichen,
die Geschäfte besorgenden Kanzlei steht, ob so wie noch unter
Ludwig IV. oder so wie später unter Otto I. Da entscheidet,
dass es unter Heinrich nur je einen Kanzler oder Recognoscenten
gibt: erst Simon, dann Poppo, für welche Reichstheile
auch die Diplome ausgefertigt sein mögen. Und auch unter
dem niedern Personal scheint keine Art von Scheidung bestanden
zu haben. Das einzige meines Wissens erhaltene
Original-Diplom mit advicem Rodberti (St. 47) hat Poppo A.
geschrieben, der wie der ihm Vorgesetzte Kanzler Poppo erst
Heinrich I. und dann noch einige Jahre Otto I. gedient hat.
Bei diesem Sachverhalt ist kaum anzunehmen, dass die
bald nach 940 auftretenden lothringischen Schreiber der Ottonischen
Kanzlei Schüler der Mitglieder der bis 911 bestandenen
lothringischen Kanzlei gewesen seien. Aber eine indirecte Einwirkung
mag stattgefunden haben. Wollten sich Zöglinge
lothringischer Schulen für die Kanzleiarbeit vorbereiten, so
standen ihnen zunächst nur die Diplome der heimischen
Sammlungen zu Gebote, d. h. Diplome, die sich in mehr als
einer Beziehung von denen der deutschen Kanzleien unterschieden.
Gab man aber auch die veraltete Schriftart jener
auf, um sich des mehr minuskeln, in Deutschland längst von
den Diplomenschreibern adoptirten Alphabets zu bedienen, so
konnte man doch etwa die zierlichen Abkürzungszeichen der
lothringischen Urkunden mit herübernehmen. Ferner mag
auch die grössere Ungebundenheit, mit der die aus Lothringen
stammenden Notare Ottos besonders in den Anfängen ihrer
amtlichen Laufbahn die Formen und Formeln behandeln, sich
daraus erklären, dass ihnen die freieren Elaborate der einstigen
lothringischen Kanzlei als Muster vorschwebten. In diesem
Sinne will ich das Wort lothringische Schule verstanden
wissen, in der natürlich vorzüglich Landeskinder ihre Ausbildung
erhielten, durch welche aber so gut wie Brun auch
noch mancher diesseits des Rheins geborene Notar hindurch-1
Waitz Heinrich I. 86.