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S i ekel.
gedrängten Contextes den schon vorhandenen Theilen auszuweichen
suchte. Desgleichen benutzte er für St. 559 ein Blanquet,
nur waren hier die Unterschriften ohne signum recognitionis
gleich der ersten Zeile von anderer Hand vorgeschrieben.
Bereits von der 8. Zeile an schränkte sich Liutolf C. möglichst
ein, rückte in Z. 10 einige Worte über die vorgezogene Linie,
um nicht in die Schäfte von Serenissimi hineinzugerathen, liess
in Z. 9 und 10 eine Lücke, damit seine Schrift nicht von dem
Siegel bedeckt werde, dessen Umfang er nach dem schon gemachten
Kreuzschnitte berechnen konnte, und schrieb endlich
das letzte Wort der Corroboration iussimus rechts unter den
Schluss der vorausgehenden Zeile. Ich komme auf den Wortlaut
dieser Formel nochmals zurück. Hier wollte ich nur
gleich zwei Dinge constatiren: weder als Dictator noch als
Scriptor bindet sich Liutolf C. an das Herkommen in Fassung
und Darstellung.
Wenn uns im Eingang von A sofort die Invocation als
in den Diplomen deutscher Könige ungewöhnlich auffällt, so
kann das nicht wie in andern Fällen auf Einfluss von Vor-|
urkunden zurückgeführt werden, 1 denn wollte man auch annehmen,
dass dem Dictator die von ihm nicht erwähnten
früheren Schenkungen von Zizers (s. zuvor S. 354) bekannt
gewesen wären, so lauteten ihre Invocationen nicht wie in
St. 236. Sie erklärt sich nur aus dem Belieben oder aus der
Gewohnheit des Schreibers. In nomine dei omnipotentis et
salvatoris nostri Jesu Christi ist bekanntlich zuerst in den
Diplomen Lothar II. angewandt worden. Diese und die verwandten
Formeln Ludwig des Frommen und Lothar I. erhielten
sich am längsten in dem Trierer Sprengel. 2 Sie tauchten
von Zeit zu Zeit auch in den königlichen Bestätigungen für
Lothringen wieder auf, indem die Notare der westfränkischen
wie der ostfränkischen und der ihr folgenden sächsischen
Kanzlei in diesem Punkte sich den Vorlagen anschmiegten.
Dazu mag auch beigetragen haben, dass, da seit Zwentibold \
1 Beiträge z. D. II. in Sitzungsber. 36, 376. — So ist auch in St. 182 die
Formel I. aus dem Diplom Lothar I. (Mon. Boica 31, 75 n° 34) herübergenommen.
Abweichende Invocationen begegnen ferner in St. 139,
163, 183, 196, 203 u. s. w., also sehr häufig.
2 Zahlreiche Beispiele im Mittelrheinischen Urkundenbuch.