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Bisclioff.
58. A. d. m° ccc" nonages 0 secundo quinta feria ante dominicam
Judica Martinas de WoUcowicz quondam civis Olomuc. acceptis
sex marcis iuxta pronuncciacionem dominorum racione domus in
acie ex opposito domus Johannis Muschlini site et omnium suppellectilium
Michaelem Raruska et eins lieredes dimisit liberos et solutos
in perpetuum nullatenus impetendwn.
Ueber denselben Rechtshandel findet sich noch ein anderer
etwas ausführlicherer Eintrag, woraus erhellt, dass die Zahlung
der sechs Mark zufolge eines durch den Rath vermittelten
Vergleichs geleistet wurde. — Schliesslich theile ich noch einen
Eintrag in deutscher Sprache mit.
59. Nach Christi geburde xiiii c darnach in dem xx iaren an
sant Bartholomeen obent seyn kumen Anna der Dietlyn tochter von
Nebetein und ir elicher man und haben bekennet, wie Peterlinus
Hufnagel in alles das gegeben hat, was er in einer Vormundschaft
und zu getrewer lmnt in beuelhung ynne gehabt hat, und hat in
redliche rechnung gegeben, das sie sich doran haben lassen genügen,
und haben im mit fleisse gedankt und gelobt vor sich und ir erben,
in und sein erben nymmermer anczulangen von midier Vormundschaft
wegen. Actum pleno in consilio coram Nicolao Rassauf
magistrociv. etc.
Auch finden sich einige Verzichts- und Todterklärungen
von Urkunden von Seite der Gläubiger vermerkt.
Endlich sei in diesem Zusammenhänge auch noch der
nicht zahlreichen und juristisch unbedeutenden Vermerke über
Vergleiche gedacht, welche theils vor dem Gerichte oder
Rath von den Parteien selbst geschlossen oder verlautbart, oder
durch gewählte Schiedsrichter oder den Rath vermittelt wurden.
Ein Vermerk vom Jahre 1416 über eine vorgebrachte Klage
schliesst mit den Worten: Dobey haben wir derlcant, das er
(Kläger) wider die fruntlich Verrichtung (vom Jahre 1414) getan
hat und hat die Verrichtung czubrochen.
Ausser einzelnen Andeutungen über das Verfahren
gegen säumige oder insolvente Schuldner enthält das
Stadtbuch nur sehr wenige hierauf oder überhaupt auf die
Geltendmachung von Forderungen bezügliche Vermerke. Von
ersteren kamen mehrere bereits in den vorstehenden Mittheilungen
vor; von letzteren setze ich einige hieher.