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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Bischof  f.

nostra  ciuitate  perpetr  ato;  et  una  die  interfecit  tres.  Auf  Seite  30
stehen  vierundfünfzig  Proscriptionen  aus  den  Jahren  1367  bis
1372  nicht  nur  von  derselben  Hand,  sondern  allein  Anscheine
nach  auch  aus  derselben  Zeit.  Auch  die  auf  Seite  31  befindlichen ­
  vierzig  Einträge  von  Proscriptionen  aus  den  Jahren  1373
bis  1376  scheinen  gleichzeitig  oder  doch  in  grösseren  Massen
zur  selben  Zeit  stattgefunden  zu  haben,  also  mindestens  theilweise
  erst  lange  nach  der  Proscriptio.  Dass  solche  spätere
Einträge  stattfanden,  wird  auch  daraus  ersichtlich,  dass  öfters
derselbe  Fall  von  verschiedenen  Schreibern  und  zwischen  Vermerken ­
  aus  verschiedenen  Jahren  eingetragen  ist,  und  dass
manchmal  in  dem  Einträge  der  Proscriptio  zugleich  späterer
Vorkommnisse  gedacht  wird.  Z.  B.  Smuczkul  carnifex  proscriptus
  est,  quod  uni  probi  viro  uxorem  suam  secum  viam  suarn  duxit.
Et  illam  tenuit  tribus  annis  et  post  hec  reddidit  viro  suo  proprio,
et  sic  indulsum  fuit  sibi.  Post  hec  lusit  cum  falsis  tasseribus  etc.
Dieser  Vermerk  dürfte  um  1385  stattgefunden  haben;  früher
findet  sich  keine  Proscriptio  des  Smuczkul,  wobei  aber,  wie
auch  in  vielen  anderen  Fällen,  wegen  des  Abganges  mehrerer
Blätter  im  Stadtbuche,  nicht  zu  entscheiden  möglich  ist,  ob
eine  gleichzeitige  Eintragung  der  Proscriptio  stattgefunden  hatte
oder  nicht.  Manchmal  wurde  die  proscriptio  zugleich  mit  der
Begnadigung  des  proscriptus  eingetragen.  Da  das  Buch  unter
vierfachem  Verschlüsse  war,  konnten  leicht  Hindernisse  der
Oeffnung  desselben  eintreten;  auch  nahmen  Richter  und  Rath
wohl  mitunter  Anstand,  das  Stadtbuch  ,in  publicum  exponere 1 ,
wie  später  einmal  gesagt  wird,  und  protokollirten  vorläufig  nur
provisorisch  in  einem  Über  memorialis  o.  dgl.,  wie  dies  für  das
fünfzehnte  Jahrhundert  aus  dem  sogenannten  Uber  secundus,  auf
welches  ich  vielleicht  ein  andermal  zu  sprechen  komme,  nachweisbar ­
  ist,  sowie  auch  das  Vorhandengewesensein  anderer
Bücher  des  Rathes  neben  dem  Stadtbuche  aus  demselben  ersichtlich ­
  ist  (s.  weiter  unten).
Die  Delicte,  welche  zur  Proscriptio  führten,  werden
meistens  kurz  mit  ihrem  technischen  (?)  Namen  bezeichnet,
häutig  aber  auch,  wie  in  der  oben  mitgetheilten  Proscriptio  des
W.  Schonenberger,  ihrem  Thatbestande  nach  angegeben.
Weitaus  am  häufigsten  begegnet  man  der  proscriptio  pro
homicidio.  Der  erste  derartige  Eintrag  lautet:  (A.  1350)  Marscho
            
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