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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Bericht  über  Weisthümer-Forschungen  in  Steiermark.

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Frei  bühel  war  wegen  Abwesenheit  des  Besitzers,  unzugänglich.
13.  Strass  ist  nunmehr  eine  Kaserne,  14.  Spielfeld  gänzlich
ausgeleert,  15.  Schloss  Ehren  hausen  fast  auch  so,  bis  auf  ein
Stockurbar  aus  dem  16.  Jahrhundert  und  Grundentlastungsacten,
16.  Witschein,  wo  auch  nur  sehr  wenige  ältere  Schriften,  u.  a.
ein  Urbar  vom  Jahre  1670,  ohne  irgend  welche  Ausbeute  für
die  Weisthümersammlung,  durchzusehen  waren.  Ebenso  vergeblich ­
  wurde  auch  17.  im  Orte  Haslach  nach  der  angeblich  vorhandenen ­
  Dorfordnung  geforscht,  und  18.  im  Markte  Ehrenhausen ­
  achtzehn  Bände  Gerichtsprotokolle  und  die  sämmtlichen
vorhandenen  Acten  durchgesehen,  von  denen  höchstens  eine
von  der  Herrschaft  der  Gemeinde  herabgegebene  Instruction
vom  Jahre  1678  einer  Beachtung  werth  werden  könnte,  falls
noch  ein  Banntaiding  oder  eine  alte  Marktordnung  von  Ehrenhausen ­
  hervorkäme.
Weiter  ist  noch  zu  erwähnen,  dass  Referent  auf  schriftliche ­
  Anfragen  von  den  Gemeindevorständen  zu  Arnfels  und
Mahrenberg  und  vom  Gutsverwalter  zu  Greifen  egg  die
Antwort  erhielt,  dass  Archivalien  der  ihnen  bezeichneten  Art
an  den  genannten  Orten  nicht  vorhanden  sind.  Eine  gleichlautende ­
  Auskunft  ertheilte  Herr  Notar  Pulsator  bezüglich  des
Schlosses  Kainberg.
Nach  seiner  Rückkunft  nach  Graz  durchforschte  Referent
mit  Erlaubniss  des  Herrn  Grafen  v.  Herberstein  das  Eggenberg-Herb ­
  erstein’sche  Familienarchiv  in  Graz  und  fand
darin  zwar  mehrere  alte  Urbarien,  aber  kein  Banntaiding.  Aus
dem  Urbarium  von  Herberstein  vom  Jahre  1624  möge
folgende  auf  Bl.  76  desselben  befindliche  Stelle  hier  mitgetheilt
werden:  ,Alle  perkholden,  so  hie  oben  verschriben,  geben  jeder
zum  pergkhthäding  verleggelt  ain  pfening,  und  wan  sy  das
perckhrecht  bringen,  gleichfalls  schreibgellt  ain  pfeningJ  Und
auf  Bl.  81'  steht:  ,Zum  pergkhthäding  muess  jeder  undtei'than
dieses  pergs  (Gamingberg)  von  jedem  achtl  perckhrecht  meldtgellt
  ain  haller  geben'.  Auch  Urbarien  von  Thal  vom  Jahre
1600  und  von  Uebelbach  und  Neuhof  vom  Jahre  1575  fanden
sich  da  mit  Notizen  über  Banntaidinge,  deren  Mittheilung  aber
hier  überflüssig  wäre,  da  dieselben  schon  im  ersten  Berichte
aus  den  im  Landesarchive  und  im  Murauer  Schlossarchive  ver-
            
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