Bericht über Weisthümer-Forschungen in Steiermark.
23
Frei bühel war wegen Abwesenheit des Besitzers, unzugänglich.
13. Strass ist nunmehr eine Kaserne, 14. Spielfeld gänzlich
ausgeleert, 15. Schloss Ehren hausen fast auch so, bis auf ein
Stockurbar aus dem 16. Jahrhundert und Grundentlastungsacten,
16. Witschein, wo auch nur sehr wenige ältere Schriften, u. a.
ein Urbar vom Jahre 1670, ohne irgend welche Ausbeute für
die Weisthümersammlung, durchzusehen waren. Ebenso vergeblich
wurde auch 17. im Orte Haslach nach der angeblich vorhandenen
Dorfordnung geforscht, und 18. im Markte Ehrenhausen
achtzehn Bände Gerichtsprotokolle und die sämmtlichen
vorhandenen Acten durchgesehen, von denen höchstens eine
von der Herrschaft der Gemeinde herabgegebene Instruction
vom Jahre 1678 einer Beachtung werth werden könnte, falls
noch ein Banntaiding oder eine alte Marktordnung von Ehrenhausen
hervorkäme.
Weiter ist noch zu erwähnen, dass Referent auf schriftliche
Anfragen von den Gemeindevorständen zu Arnfels und
Mahrenberg und vom Gutsverwalter zu Greifen egg die
Antwort erhielt, dass Archivalien der ihnen bezeichneten Art
an den genannten Orten nicht vorhanden sind. Eine gleichlautende
Auskunft ertheilte Herr Notar Pulsator bezüglich des
Schlosses Kainberg.
Nach seiner Rückkunft nach Graz durchforschte Referent
mit Erlaubniss des Herrn Grafen v. Herberstein das Eggenberg-Herb
erstein’sche Familienarchiv in Graz und fand
darin zwar mehrere alte Urbarien, aber kein Banntaiding. Aus
dem Urbarium von Herberstein vom Jahre 1624 möge
folgende auf Bl. 76 desselben befindliche Stelle hier mitgetheilt
werden: ,Alle perkholden, so hie oben verschriben, geben jeder
zum pergkhthäding verleggelt ain pfening, und wan sy das
perckhrecht bringen, gleichfalls schreibgellt ain pfeningJ Und
auf Bl. 81' steht: ,Zum pergkhthäding muess jeder undtei'than
dieses pergs (Gamingberg) von jedem achtl perckhrecht meldtgellt
ain haller geben'. Auch Urbarien von Thal vom Jahre
1600 und von Uebelbach und Neuhof vom Jahre 1575 fanden
sich da mit Notizen über Banntaidinge, deren Mittheilung aber
hier überflüssig wäre, da dieselben schon im ersten Berichte
aus den im Landesarchive und im Murauer Schlossarchive ver-