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Bischoff.
wirklich zur Anwendung gebracht habe, in welchem Umfange,
mit welchen Modificationen dies geschehen sei, ist bisher noch
nicht untersucht worden. Man weiss über die Olmützer Rechtspraxis
im Mittelalter nichts Genaueres; ein Mangel rechtshistorischer
Kenntniss, der um so erheblicher ist, als nach
Olmütz nicht weniger als dreissig Städte und über achtzigandere
Ortschaften ihren Rechtszug hatten (S. Cod. dipl. Mor.
VIII, 113 Note).
Bis in die Zeit, in welcher Olmütz Oberhof geworden,
fehlt es fast ganz an Behelfen jene Fragen zu beantworten.
Nur wenige Urkunden geben dürftige Nachrichten über die
Olmützer Rechtspraxis vor jenem Zeitpunkte. Hievon ist ein
Privilegium von König Johann vom Jahre 1326 für Olmütz
und andere mährische Städte erwähnenswerth, welches gerade
eine Abweichung vom sächsischen Rechte bewilligte, nämlich,
dass beim ,Ancvang £ gestohlener Pferde der jGeschole 4 (nicht
wie es im Cod. dipl. Mor. VI, 234 heisst: Gestohlen) an den
Ort des Anevangs gestellt werden soll. Reichhaltiger fliesseil
die Quellen für jene Untersuchung erst seit der Mitte des vierzehnten
Jahrhunderts. Zwar besitzt Olmütz auch aus dieser Zeit
keine Arbeit, welche dem Brünner Schöffenbuche an die Seite
gesetzt werden könnte und auch Schöffensprüche aus jener
und der nächstfolgenden Zeit sind nur in sehr geringer Anzahl
erhalten; aber die seit dieser Zeit angelegten, freilich jetzt
auch nicht mehr vollzählig vorhandenen Stadtbücher bieten doch
einigen Ersatz für derartige Rechtsquellen. Da in denselben
Rechtshandlungen der verschiedensten Arten verzeichnet wurden,
geben sie besonders von der Rechtsanwendung ein reichhaltiges
anschauliches Bild. Die folgenden Blätter enthalten
Mittheilungen aus dem ältesten Olmützer Stadtbuche, vornehmlich
solche, welche zur Erforschung der in Olmütz beobachteten
Rechtsgrundsätze dienen können. Was weiter noch
hinzugefügt wird, soll dieses Stadtbuch, dessen vollständige Ausgabe
derzeit aus äusseren Gründen kaum möglich sein dürfte,
für die Localgeschichte einigermassen verwerthen. Es ist bei
derartigen Arbeiten oft sehr schwierig, die richtigen Grenzen
einzuhalten, nicht zu wenig aber auch nicht zu viel zu bringen,
weshalb vorliegende Arbeit, welche mühevoller war, als eine