Der Mythus vom Markgrafen ßüdeger.
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wände Keiler mit seinem Hauer in die Wade auch wieder zum
Tode verwundet. Gemeiniglich führt der Jäger den Namen
Hackelberg oder Hackelbernd, den Grimm Myth. 134 als Führer
des wilden Heeres mit Wodan identificirt hat. Indem man
nun den Eber als Repräsentanten einer beliebigen verderblichen
Macht annahm (z. B. des Sturmes, der das Getreide
niederfegt!), erklärte man die ganze Sage als einen Sommersonnwendmythus.
Aber man übersieht, dass beide kämpfende
Gewalten fallen, somit eine Deutung auf eine bestimmte Jahreszeit
ganz und gar willkürlich und unstatthaft ist. Nachdem aber
der in der Kremsmünsterer Sage mit diesem Mythus verbundene
Sonnenhirsch Simrock Myth. §. 102, der in der Regel
als Führer in die Unterwelt auftritt, die Beziehung auf einen
Sonnengott ausser Frage stellt, dürfen wir wohl auch in dem
kämpfenden Eber das heilige Thier des Sonnengottes erblicken,
als der hier Wodan erscheint. Es bleibt demnach fraglich, in
welchem der beiden dämonischen Wesen wir die gütige, in
welchem die zürnende Gottheit zu erblicken haben. Es kann
Gunther-Hackelberg wirklich dem Wodan entsprechen, es kann
aber auch unter der Gestalt seines heiligen Thieres der Sonnengott
auftreten (Verwandlung von Göttern in Thiere, Grimm
Myth. 622, Beispiele 314); dieser Zwiespalt, diese Unsicherheit,
dieses Schwanken der Erklärung sind jedoch nur scheinbar,
wenn wir wie bei dem Mythus von der verweigerten und umbuhlten
Braut beide Wesen nach der utraquistischen Natur des
germanischen Mythus als Emanationen desselben höchsten Gottes
auffassen, der demnach wieder gespalten erscheint nach der
Doppelseitigkeit seines Wesens. Es sind daher Gunther-Hackelbernd
und der Eber, nachdem sie beide gleiches Schicksal erfahren
und uns somit jedes sichere Kriterium fehlt, nach dem gegenwärtigen
Stande der Kenntnisse weder als gütige noch als zürnende,
sondern schechtweg als dämonische Wesen zu bezeichnen.
Dieser dämonische Günther nun, der den Sonneneber
tödtet, ist jener von Lachmann postulirte, als Ergebniss seiner
Kritik vorausgesetzte, der älter sein muss als die Anknüpfung
der Sage vom Untergange des Burgondeureiches an den Nibelungenmythus
(cca. 453 HZ. X. 156).
Es ist nun von hoher Wichtigkeit, dass sich uns bei demselben
Stamme, dessen Thätigkeit für die Fortbildung der
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