Der Mythus vom Markgrafen Rüdeger.
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Handlung verschaffen zu können doppelt willkommen sein
musste. Von höchster Wichtigkeit aber ist es, dass in dem
Einzelnkampfe des Schwähers und Bräutigams, der an die alte
Gegenüberstellung von Vater und Sohn erinnert, ursprünglich
nur Rüdeger fällt, er also in bestimmterer Weise als im Nibelungenliede
als der Unterlegene bezeichnet ist. 1
Als das Resultat dieser Untersuchung können wir also
nunmehr aussprechen: um die Stiftung eines Verlöbnisses, eines
Ehebuudes wird eine Waffe hingegeben, durch die der Ehestifter
fällt oder die Hingabe einer Waffe um. die Ehe wird
dem Ehestifter zum Verhängnisse.
III.
Die nächste Frage, die sich ergibt, geht dahin, ob uns
nicht etwa anderweitig ein Mythus überliefert ist, der die zwei
wesentlichen Momente der Rüdeger-Sage in entsprechender
Verbindung enthält? Nun existirt allerdings ein solcher Mythus:
die Erzählung von Freyrs Werbung um Gerda, wie sie das
eddische Lied Skirnis för und die jüngere Edda darstellen.
Freyr gibt, um in den Besitz Gerdas zu gelangen, sein Schwert
hin und unterliegt darum im letzten Kampfe wider Surtur. In
der uns vorliegenden Form des Mythus wird die Waffe freilich
nicht als Brautmiethe gegeben, sondern der Bote Skirnir erhält
sie für sein Gewerbe; aber in dieser Form ist der Mythus
unverständlich, denn, da Skirnir nur eine Emanation Freyrs,
also unwesentlich, der Verlust der Waffe aber wesentlich ist
für den Zusammenhang, folgt daraus, dass schon vor Einführung
des Vermittlers in die Erzählung die Waffe um die Braut hingegeben
ward, offenbar also an den, der über sie zu verfügen
hat, sie gefangen hält, ihren Vater. Freyrs Schwert wird hoch
gepriesen gleich dem Rüdegers in den Nibelungenliedern,
es heisst:
1 Auch das deutsche Epos bewahrt noch dunkle Spuren einer ehemals
grösseren Bedeutung Giselhers. Vgl. NN. 1981 —1986. G. der starke
1984. 4. G. der ungehiure Kl. 776.