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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Der  Mythus  vom  Markgrafen  Rüdeger.

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Handlung  verschaffen  zu  können  doppelt  willkommen  sein
musste.  Von  höchster  Wichtigkeit  aber  ist  es,  dass  in  dem
Einzelnkampfe  des  Schwähers  und  Bräutigams,  der  an  die  alte
Gegenüberstellung  von  Vater  und  Sohn  erinnert,  ursprünglich
nur  Rüdeger  fällt,  er  also  in  bestimmterer  Weise  als  im  Nibelungenliede ­
  als  der  Unterlegene  bezeichnet  ist.  1
Als  das  Resultat  dieser  Untersuchung  können  wir  also
nunmehr  aussprechen:  um  die  Stiftung  eines  Verlöbnisses,  eines
Ehebuudes  wird  eine  Waffe  hingegeben,  durch  die  der  Ehestifter ­
  fällt  oder  die  Hingabe  einer  Waffe  um.  die  Ehe  wird
dem  Ehestifter  zum  Verhängnisse.
III.
Die  nächste  Frage,  die  sich  ergibt,  geht  dahin,  ob  uns
nicht  etwa  anderweitig  ein  Mythus  überliefert  ist,  der  die  zwei
wesentlichen  Momente  der  Rüdeger-Sage  in  entsprechender
Verbindung  enthält?  Nun  existirt  allerdings  ein  solcher  Mythus:
die  Erzählung  von  Freyrs  Werbung  um  Gerda,  wie  sie  das
eddische  Lied  Skirnis  för  und  die  jüngere  Edda  darstellen.
Freyr  gibt,  um  in  den  Besitz  Gerdas  zu  gelangen,  sein  Schwert
hin  und  unterliegt  darum  im  letzten  Kampfe  wider  Surtur.  In
der  uns  vorliegenden  Form  des  Mythus  wird  die  Waffe  freilich
nicht  als  Brautmiethe  gegeben,  sondern  der  Bote  Skirnir  erhält ­
  sie  für  sein  Gewerbe;  aber  in  dieser  Form  ist  der  Mythus
unverständlich,  denn,  da  Skirnir  nur  eine  Emanation  Freyrs,
also  unwesentlich,  der  Verlust  der  Waffe  aber  wesentlich  ist
für  den  Zusammenhang,  folgt  daraus,  dass  schon  vor  Einführung
des  Vermittlers  in  die  Erzählung  die  Waffe  um  die  Braut  hingegeben ­
  ward,  offenbar  also  an  den,  der  über  sie  zu  verfügen
hat,  sie  gefangen  hält,  ihren  Vater.  Freyrs  Schwert  wird  hoch
gepriesen  gleich  dem  Rüdegers  in  den  Nibelungenliedern,
es  heisst:

1  Auch  das  deutsche  Epos  bewahrt  noch  dunkle  Spuren  einer  ehemals
grösseren  Bedeutung  Giselhers.  Vgl.  NN.  1981  —1986.  G.  der  starke
1984.  4.  G.  der  ungehiure  Kl.  776.
            
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