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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Maas  s  en.

annalibus. 1  In  beiden  Fällen  handelte  es  sich  offenbar  um
die  Aufbewahrung  der  Acten  im  päpstlichen  Archiv.  Und  als
in  der  zweiten  Sitzung  eine  grössere  Anzahl  von  Schreiben
verlesen  werden  sollte,  welche  sich  auf  das  Verhältniss  der
Kirchen  Illyrien’s  zum  apostolischen  Stuhl  bezogen,  da  ordnete
der  Papst  an:  Prolatae  epistolae  recitentur  et  scriptorum  fides
in  sedis  apostolicae  reqniratur  scrinio.  -  Unter  den  zur  Verlesung
gebrachten  Stücken  befinden  sich  aber  nicht  nur  Schreiben  der
Päpste  und  an  sie,  sondern  auch  ein  Schreiben  des  Kaisers
Honorius  an  den  Kaiser  Theodosius  II.  nebst  der  Antwort  des
Letzteren.
Es  darf  nach  allem  als  eine  nicht  füglich  in  Zweifel  zu
ziehende  Thatsache  betrachtet  werden,  dass  ein  grosser  Theil
des  Materials  unsrer  Sammlung  dem  Archiv  der  römischen
Kirche  entlehnt  ist.  Wenn  aber  dem  so  ist,  dann  dürfen  wir
auch  nicht  zweifeln,  dass  die  Abfassung  der  Sammlung  entweder ­
  auf  Anordnung  oder  doch  mit  Genehmigung  eines  Papstes
geschehen  sei.  Es  fragt  sich,  unter  welchem  Papst  die  Sammlung ­
  angefertigt  ist.  In  den  Exemplaren,  welche  wir  besitzen,
findet  sich  weder  eine  Notiz  über  die  Autorschaft  noch  über
die  Zeit  der  Entstehung.  Den  einzigen  Anhaltspunct,  den  wir
in  der  letzteren  Beziehung  in  der  Sammlung  selbst  finden,
bietet  das  Alter  des  jüngsten  Stücks.  Sie  kann  hiernach  nicht
vor  dem  Jahr  553  verfasst  sein;  es  ist  aber  auch  nicht  wahrscheinlich, ­
  dass  sie  um  vieles  später  verfasst  sei.
Und  hier  ist  es  nun,  wo  die  Nachricht  des  Petrus  Crassus
von  Bedeutung  wird.  Da  er  zwei  Stücke  anführt,  welche  wir
nur  durch  diese  Sammlung  kennen,  so  müssen  wir  annehmen,
dass  er  sie  besass.  Dass  aber  die  Angabe,  welche  dieser
Rechtsgelehrte  über  den  Inhalt  der  dem  König  Heinrich  zur
Disposition  gestellten  Sammlung  macht,  ganz  auf  unsre  Collection ­
  passt,  ist  evident.  Sie  enthält  unter  243  Stücken,  welche
vorwiegend  in  päpstlichen  Schreiben  bestehen,  47  Verordnungen
und  Schreiben  römischer  Kaiser 3  und  18  Schreiben  kaiserlicher ­
  Beamten  über  kirchliche  Verhältnisse.  Wenn  also  die

1  Coleti  Concilia  V.  841.
2  Ibid.  843.
3  Darunter  ein  Schreiben  Justinian’s  doppelt  (n.  8Ij  !)1).
            
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