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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

feericht  über  Weisthümer-Forschungen  in  Steiermark.

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war,  beim  Decanate  und  bei  der  Gemeinde  Etwas  zu  finden.
Die  ganze  Ausbeute  beschränkte  sich  aber  auf  den  Fund
weniger  Reste  eines  Gerichtsprotokolls  aus  dem  17.  Jahrhunderte, ­
  dessen  Registerfragment  u.  a.  auch  das  ,bonbuech‘
anführt.  Weder  im  Schlosse,  noch  im  Decanate  besteht  ein
Archiv  und  auch  der  Markt  hat  fast  gar  nichts  von  älteren
Schriften.  Um  so  erfreulicher  ist  es,  dass  die  Chronik  von
Pöllau,  aus  welcher  das  im  ersten  Berichte  angeführte  Pöllauer
Banntaiding  wahrscheinlich  abgeschrieben  wurde,  nunmehr  vom
hiesigen  k.  k.  Landesgerichte,  wo  Referent  dieselbe  sah,  dem
Landesarchive  überlassen  worden  ist.
Das  Stadtarchiv  zu  Hartberg  gehört  zu  den  wenigen
steiermärkischen  Archiven,  worin  das  Materiale,  wenn  auch
nur  zum  Theile  und  nur  chronologisch,  geordnet  ist  und  wo
ungeachtet  vieler  Verluste  verhältnissmässig  immer  noch  viel
und  Interessantes  vorhanden  ist.  In  den  Gerichtsprotokollen
fanden  sich  zunächst  einzelne  Zeugnisse  der  Abhaltung  von
Banntaidingen  und  des  Dagewesenseins  eines  Bannbuches.  So
heisst  es  im  Protokoll  vom  28.  November  1612:  ,ist  ein  ersame
gemein  zuesamen  gehalten  und  das  bannbuechl  verlessen  worden', ­
  und  in  dem  vom  4.  Jänner  1622:  ,Ein  ersame  purgerschaft
  pegern  das  panpuech  zu  verlesen;  da  es  nit  vorhanden
oder  orthenden  verligen  pliben,  daran  und  darob  zu  sein,
solches  zu  erheben'  .  .  .  Im  Protokoll  vom  28.  Jänner  1642
steht:  ,auf  dem  rathhaus  in  beisein  richter,  rath,  fürer,  ausschuss
  und  ganz  gemainer  burgerschaft  ist  das  pannbuech  verlesen ­
  und  ainer  burgerschaft  ernstlich  vorgehalten  worden,
demselben  nachzuleben'.  Da  unter  den  Büchern  das  Bann  buch
nicht  zu  entdecken  war,  durchsuchte  Referent  das  ganze
sonstige  Material,  die  Urkunden  und  Acten,  und  fand  endlich
in  einem  Hefte  eine  ,Pollizey  und  Ordnung,  wie  es  inskhünftig
mit  erwöhlung  ain  Stattrichters  und  anderer  bestraffung  solle
gehalten  werden'.  Diese  Ordnung,  welche  in  das  Ende  des
17.  Jahrhunderts  zu  setzen  sein  dürfte,  passt  ihrem  Inhalte
nach  nicht  minder  gut  in  die  Weisthümersammlung,  als  die
drei  Banntaidinge  oder  die  Marktordnung  von  Weiz  u.  a.  und
ist,  wenn  auch  nicht  das  Bannbuch,  von  welchem  die  älteren
Protokolle  reden,  so  doch  wahrscheinlich  eine  neuere  Fassung
desselben,  die  wie  jenes  in  allgemeiner  Bürgerversammlung
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