Ueber eine Samml. Oregor’s I. von Schroibeu u. Verordn, der Kaiser u. Päpste. 229
dieselbe ist von Baronius, den römischen Editoren der Epistolae
decretales summorum pontificum vom Jahr 1591, Coustant,
den ßallerini, Thiel und andern bereits im vollsten Mass benutzt
worden, so dass kein einziges Stück derselben ungedruckt
geblieben ist. Auch ihre äussere Gestalt ist beschrieben, zuerst
von den Ballerini 1 und neuerdings von mir. 2 Ueber das Verhältniss
der Handschriften liegen einige, aber nicht vollkommen
genügende Notizen vor. Doch davon weiter unten.
II.
Eine Würdigung der Streitschrift des Petrus Crassus nach
allen verschiedenen Richtungen, nach denen sie ein Interesse
bietet, liegt ausserhalb des Bereichs der Aufgabe, die ich mir
hier gestellt habe. Nur eins steht mit unserm Thema in einem
gewissen Zusammenhang, die Frage nach dem Quellenapparat
des Petrus.
Es ist schon von andrer Seite hervorgehoben, dass das
uns erhaltene Schriftstück dieses Rechtsgelehrten von dessen
ausgebreiteten Kenntnissen, namentlich auf dem Gebiet der
kirchlichen und weltlichen Rechtsquellen, Zeugniss gebe. 3 Der
Reichthum an Citaten ist in der That beträchtlich. Wir finden
Belege aus der Bibel, aus den Schriften des Ambrosius, Augustinus,
Hieronymus, Gregorius, Orosius, 4 aus der Regel Benedict’s,
aus Josephus’ jüdischer Geschichte, aus der Vita Gregorii,
aus Schreiben der Päpste Siricius, Innocentius I., Leo I.,
Hormisda, Gregor I., Nicolaus I., aus den pseudoisidorisclien
Decretalen, aus dem earthagischen Concil vom Jahr 419 und
dem Concil von Chalcedon. 5 Alle diese Citate sind, soweit ich
1 De antiqu. coli. cän. P. II. e. 12.
2 Gesell, der Quellen u. s. w. I. §. 814 fg.
3 Ficker Forschungen III. S. 113. Vgl. auch Stobbe Geschichte der deutschen
Rechtsquellen I. 453, 615.
1 de historiographis uno inter caetera sic narr ante: ,Eodem tempore Cretam
insulam per biennium Metellus evertit diuturnoque hello domatam in potestatem
Romavam redegit legesque Monoi regis Romanis legibus permutavil'
(S. 111). Oros. VI. 4. Die übrigen Kirchenväter und Schriftsteller sind
mit Namen angeführt.
5 Aus dem Kreise kirchlicher Quellen kommen noch folgende Citate
vor: Ende in Ultra collationum unus de sanctis patribus, Serenus nomine,