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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Ueber  eine  Samml.  Oregor’s  I.  von  Schroibeu  u.  Verordn,  der  Kaiser  u.  Päpste.  229

dieselbe  ist  von  Baronius,  den  römischen  Editoren  der  Epistolae
decretales  summorum  pontificum  vom  Jahr  1591,  Coustant,
den  ßallerini,  Thiel  und  andern  bereits  im  vollsten  Mass  benutzt ­
  worden,  so  dass  kein  einziges  Stück  derselben  ungedruckt
geblieben  ist.  Auch  ihre  äussere  Gestalt  ist  beschrieben,  zuerst
von  den  Ballerini 1  und  neuerdings  von  mir. 2  Ueber  das  Verhältniss
  der  Handschriften  liegen  einige,  aber  nicht  vollkommen
genügende  Notizen  vor.  Doch  davon  weiter  unten.
II.
Eine  Würdigung  der  Streitschrift  des  Petrus  Crassus  nach
allen  verschiedenen  Richtungen,  nach  denen  sie  ein  Interesse
bietet,  liegt  ausserhalb  des  Bereichs  der  Aufgabe,  die  ich  mir
hier  gestellt  habe.  Nur  eins  steht  mit  unserm  Thema  in  einem
gewissen  Zusammenhang,  die  Frage  nach  dem  Quellenapparat
  des  Petrus.
Es  ist  schon  von  andrer  Seite  hervorgehoben,  dass  das
uns  erhaltene  Schriftstück  dieses  Rechtsgelehrten  von  dessen
ausgebreiteten  Kenntnissen,  namentlich  auf  dem  Gebiet  der
kirchlichen  und  weltlichen  Rechtsquellen,  Zeugniss  gebe. 3  Der
Reichthum  an  Citaten  ist  in  der  That  beträchtlich.  Wir  finden
Belege  aus  der  Bibel,  aus  den  Schriften  des  Ambrosius,  Augustinus, ­
  Hieronymus,  Gregorius,  Orosius,  4  aus  der  Regel  Benedict’s,
  aus  Josephus’  jüdischer  Geschichte,  aus  der  Vita  Gregorii,
aus  Schreiben  der  Päpste  Siricius,  Innocentius  I.,  Leo  I.,
Hormisda,  Gregor  I.,  Nicolaus  I.,  aus  den  pseudoisidorisclien
Decretalen,  aus  dem  earthagischen  Concil  vom  Jahr  419  und
dem  Concil  von  Chalcedon. 5  Alle  diese  Citate  sind,  soweit  ich
1  De  antiqu.  coli.  cän.  P.  II.  e.  12.
2  Gesell,  der  Quellen  u.  s.  w.  I.  §.  814  fg.
3  Ficker  Forschungen  III.  S.  113.  Vgl.  auch  Stobbe  Geschichte  der  deutschen ­
  Rechtsquellen  I.  453,  615.
1  de  historiographis  uno  inter  caetera  sic  narr  ante:  ,Eodem  tempore  Cretam
insulam  per  biennium  Metellus  evertit  diuturnoque  hello  domatam  in  potestatem
  Romavam  redegit  legesque  Monoi  regis  Romanis  legibus  permutavil'
(S.  111).  Oros.  VI.  4.  Die  übrigen  Kirchenväter  und  Schriftsteller  sind
mit  Namen  angeführt.
5  Aus  dem  Kreise  kirchlicher  Quellen  kommen  noch  folgende  Citate
vor:  Ende  in  Ultra  collationum  unus  de  sanctis  patribus,  Serenus  nomine,
            
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