Bericht über Weisthümer-Forschungen in Steiermark.
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im Fünffinger-Amte am 1. Mai im Schlosse Freiberg, im Amte
St. Margarethen am Tage nach Philippi und Jacobi alldort
gehalten worden ist. Die gleichfalls durchgesehenen Urbarien
von Schachenturn vom Jahre 1622, von Mühlhausen von
1670, Dornhofen von 1746 und von Purgstall von 1630
enthalten kein Banntaiding. Einige andere Materialien aus
diesem Archive hofft Referent noch zur Durchsicht zu bekommen.
Im Schlosse Stadl erregte der Anblick einer stattlichen
Reihe von Handschriften freudige Hoffnung, welche aber bei
genauerer Durchsicht jener sich leider nicht bewährt hat. In
den Märkten St. Rupprecht und Weiz wurde nicht weiter
nachgeforscht, da Banntaidinge aus diesen Orten bereits im
ersten Berichte nachgewiesen wurden.
Von Weiz aus besuchte Referent die Schlösser Gutenberg
und Münichhofen ohne Erfolg, dagegen Tannhausen
m Erfolg, indem sich daselbst ein Banntaiding von Wachseneck
fand, welches nach Graz mitzunehmen vom Herrn
Baron Gudenus freundlichst gestattet wurde. Ein solches auch
von Frondsberg, Kilbi oder Rosseck zu finden, gelang
leider nicht. Nur eine Notiz über Banntaidinge zu Semriach
und in der Tulwiz konnte einem vom Kaiser Ferdinand für
Balthasar Freiherrn v. Thanhausen im Jahre 1620 errichteten
Urbarium über die Herrschaft Semriach entnommen werden.
Sie lautet: ,Die panthaiding zu Semriach und in der Tulwiz
sollen wie von alters herkommen nach inhalt der ordentlichen
paanpücher gehalten und darob festiglicli gehandhabt werden'.
Im Markte Pischelsdorf schrieb Referent aus dem
einzig noch vorhandenen Bürgerprotokoll ,höchst notwendige
Artikel' vom Jahre-1784 ab, welche jedes zweite Jahr der gesammten
Bürgerschaft vorgelesen werden sollten. Nichts fand
sich im Schlosse Herberstein, weil alle Herberstein’sclien
Archivalien laut Versicherung des Herrn Grafen von Herberstein
im Familien-Archive zu Graz sich befinden, und auch
der Ort St. Johann bei Herberstein bot nichts. Unerwartet
und sehr willkommen war die Entdeckung der Confirmation
der alten ,Frag und vermeltung des dorfrichters und freiheiten
zu Hadmannsdorf' vom Jahre 1635 im ungeordneten und
nicht repertorisirten Schlossarchive zu Schielleiten, welche
Sitzungsber. d. phil.-hist. CI. LXXXV. Bd. I. Hft. . 2