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Bericht über Weisthümcr-Forschungen in Steiermark. 13
Lande begütert waren oder es noch sind, wie sich ja auch
eine Handschrift des steiermärkischen Landrechtes im Dietrichstein;
sehen Archiv zu Nikolsburg in Mähren fand; solche Archive
zu finden, ist aber eine schwierige, kaum vollkommen
zu lösende Aufgabe. Immerhin werden sich einzelne Ergänzungen
des bisher gefundenen Materiales für diesen, wie für
die übrigen Tlieile des Landes, wohl noch vor Abschluss der
Sammlung ergeben. Solche könnten sofort nachgewiesen werden,
wenn es gestattet wäre, auch diejenigen Gemeinderechte
und Ordnungen der Sammlung einzuverleiben, von welchen
zwar nicht dargethan werden kann, dass sie in einem Banntaiding
oder in einer allgemeinen Bürger Versammlung vorgelesen
wurden,, die aber andern solchen Rechten und Ordnungen
deren Oeffnung feststelit, ganz gleichartig sind. Und für Steiermark
dürfte dies wenigstens bezüglich der herrschaftlichen,
nicht königlichen Märkte und Städte gerechtfertigt erscheinen,
da nach den bereits vorgebrachten und noch vorzubringenden
Belegen kaum zu zweifeln ist, dass in allen solchen Märkten
und Städten, wie nachgewiesener Massen auch in einzelnen
königlichen, Banntaidinge mit oder ohne dieser Benennung gehalten
und darin ihre Rechte und Ordnungen beschlossen oder
doch verlesen wurden. Diese Rechte (nicht Privilegien) passen
auch insofern ganz gut in die Sammlung, als sie durchwegs
dieselben Gegenstände und Verhältnisse betreffen, welche auch
die Weisthümer behandeln: Burgfrieden, Gerichtsbarkeit,
Richterwählen, Leistungen der Unterthanen, Holz- und Weiderechte
u. dgl., Wald- und Feldfrevel, Ortspolizei, und daneben
noch Markt und Gewerbe. Eine derartige Ordnung aus der
westlichen Hälfte des Landes ist z. B. die des Stift Lambrechter
Marktes Aflenz, confirmirt vom Abte Johannes im Jahre
1482, wie auch ,gemaines markhts fürnembste articul, auss dem
alten gerichtsbuecli in ditz gezogen 1 aus dem IG. Jahrhundert
(s. über beide des Referenten Mittheilungen aus dem Aflenzer
Marktarchive, in Beitr. z. Kunde steil - . Gesch. Qu. IX, 61 fg.)
Auch die ,Beschreibung der burgerschaft zu Afflenz pluembsuech
und holzgerechtigkeit, gezogen auss dem alten prothocoll,
anno 15G4 und 1öGöisten 1 dürfte aufzunehmen sein.
Die Durchforschung des noch nicht besuchten Mittelstückes
der nördlichen Steiermark von Kindberg aufwärts auf