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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

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Bericht  über  Weisthümcr-Forschungen  in  Steiermark.  13
Lande  begütert  waren  oder  es  noch  sind,  wie  sich  ja  auch
eine  Handschrift  des  steiermärkischen  Landrechtes  im  Dietrichstein; ­
  sehen  Archiv  zu  Nikolsburg  in  Mähren  fand;  solche  Archive ­
  zu  finden,  ist  aber  eine  schwierige,  kaum  vollkommen
zu  lösende  Aufgabe.  Immerhin  werden  sich  einzelne  Ergänzungen ­
  des  bisher  gefundenen  Materiales  für  diesen,  wie  für
die  übrigen  Tlieile  des  Landes,  wohl  noch  vor  Abschluss  der
Sammlung  ergeben.  Solche  könnten  sofort  nachgewiesen  werden, ­
  wenn  es  gestattet  wäre,  auch  diejenigen  Gemeinderechte
und  Ordnungen  der  Sammlung  einzuverleiben,  von  welchen
zwar  nicht  dargethan  werden  kann,  dass  sie  in  einem  Banntaiding
  oder  in  einer  allgemeinen  Bürger  Versammlung  vorgelesen ­
  wurden,,  die  aber  andern  solchen  Rechten  und  Ordnungen
deren  Oeffnung  feststelit,  ganz  gleichartig  sind.  Und  für  Steiermark ­
  dürfte  dies  wenigstens  bezüglich  der  herrschaftlichen,
nicht  königlichen  Märkte  und  Städte  gerechtfertigt  erscheinen,
da  nach  den  bereits  vorgebrachten  und  noch  vorzubringenden
Belegen  kaum  zu  zweifeln  ist,  dass  in  allen  solchen  Märkten
und  Städten,  wie  nachgewiesener  Massen  auch  in  einzelnen
königlichen,  Banntaidinge  mit  oder  ohne  dieser  Benennung  gehalten ­
  und  darin  ihre  Rechte  und  Ordnungen  beschlossen  oder
doch  verlesen  wurden.  Diese  Rechte  (nicht  Privilegien)  passen
auch  insofern  ganz  gut  in  die  Sammlung,  als  sie  durchwegs
dieselben  Gegenstände  und  Verhältnisse  betreffen,  welche  auch
die  Weisthümer  behandeln:  Burgfrieden,  Gerichtsbarkeit,
Richterwählen,  Leistungen  der  Unterthanen,  Holz-  und  Weiderechte ­
  u.  dgl.,  Wald-  und  Feldfrevel,  Ortspolizei,  und  daneben
noch  Markt  und  Gewerbe.  Eine  derartige  Ordnung  aus  der
westlichen  Hälfte  des  Landes  ist  z.  B.  die  des  Stift  Lambrechter
Marktes  Aflenz,  confirmirt  vom  Abte  Johannes  im  Jahre
1482,  wie  auch  ,gemaines  markhts  fürnembste  articul,  auss  dem
alten  gerichtsbuecli  in  ditz  gezogen 1  aus  dem  IG.  Jahrhundert
(s.  über  beide  des  Referenten  Mittheilungen  aus  dem  Aflenzer
Marktarchive,  in  Beitr.  z.  Kunde  steil - .  Gesch.  Qu.  IX,  61  fg.)
Auch  die  ,Beschreibung  der  burgerschaft  zu  Afflenz  pluembsuech
  und  holzgerechtigkeit,  gezogen  auss  dem  alten  prothocoll,
anno  15G4  und  1öGöisten 1  dürfte  aufzunehmen  sein.
Die  Durchforschung  des  noch  nicht  besuchten  Mittelstückes ­
  der  nördlichen  Steiermark  von  Kindberg  aufwärts  auf
            
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