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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Bericht  über  Weisthümer-Forschungen  in  Steiermark.

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beschreib-  und  berainung  aller  zur  herrschaft  Wasserberg-  cum
dominio  directo  et  utili  oder  vollkommenen  eigenthum  angehörigen
  wälder  und  wayden  vorgelesen,  jedermann  ge  warnet
worden,  dass  sieb  keiner  dess  Worts  gemainrecht  bey  ansonst
verkehrenden  bolz  und  wayden  gebrauche,  wo  sodann  holz
und  wayden  pro  anno  1762  folgendermassen  aussgetheilet  worden, ­
  alss'  .  .  .  (folgt  die  Vertheilung).  Auf  S.  4  steht:  ,Actum
Wasserberg  27.  Mai  1752.  In  beysein  meiner  Veith  Christophen
Josch  Verwalter  alda,  dann  Thomasen  Reicher  canzleyschreibern
  alhier  (und  noch  mehreren  Andern).  Demnach  bey  fürgewester ­
  inventur  nach  ableiben  herrn  Gottfrieden  Kürkschmid
gewesten  Verwaltern  zu  Wasserberg  sei.  das  bey  dasigen  amt,
gemäss  nachstehender  bauern  einhelliger  aussage  geweste  waldund
  waydungsprotokoll,  gleich  einem  messbuch  gross,  in  welchen
sowohl  alle  herrschaft  Wasserbergische  hochwaldungen  und
wayden,  alss  auch  wie  denen  einheimischen  und  fremden  unterthanen
  bishero  das  holz  hierinnen  und  die  wayden  gelassen
worden,  beschrieben  waren,  in  verlurst  gegangen,  alss  wäre
nöthig  in  gegenwarth  deren  ältesten  bauern  hier  über  eine  neue
und  verlässliche  rainbeschreibung  zu  verfassen,  wessentwegen
Math.  Körner  auf  der  Unterkärnerhueben,  alt  bey  90  iahr  (und
noch  fünf  alte  Männer)  ihrer  zur  dasigen  herrschaft  schuldig
unterthänigen  pflicht  entlassen  und  ermohnet  worden,  bey  ihrem
aid  gewissen,  niemandem  zu  lieb  noch  zu  leid,  alss  legeten  sie
einen  ordentlichen  schwur  ab,  auszusagen  u.  anzudeuten,  welche
Waldungen  und  wayden  in  dasigen  burgfridsdistrict  zur  herrschaft ­
  Wasserberg  angehörig  seyen?  Worauf  sie  einhellig  in
kürze  geantwortet,  dass,  so  lang  sie  leben,  allezeit  gehört
haben,  wassmassen  die  herrschaft  Wasserberg  über  alle  in
diesem  burgfrid  in  der  Gääl  befindliche  Waldungen  (ausser  dess
alleinigen  Mässweeger  forst  und  deren  unterthanen  kaufrechtsgründen),
  wie  auch  über  alle  dasig  s.  g.  gemeinden  das  eigentümliche ­
  recht  auf  grund  und  boden,  holzschlag  und  wayden
von  unvordenklichen  iahren  hero  besessen  habe,  ln  verfolg
dessen  dann  in  gegenwarth  obgedachten  hofjägers  etc.  .  .  .  und
der  bauern,  wie  mir  von  diesen  allen  sowohl  in  die  feder  gegeben,
teils  aber  aus  dem  herrschaftlichen  urbario  und  andern  dasigen
alten  acten  ersehen  worden,  nachfolgende  rainungen  beschrieben
habe,  alss  Nr.  1  Stöphinger  wald  und  wayden'  .  .  .  u.  s.  w.
            
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