Bericht über Weisthümer-Forschungen in Steiermark.
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beschreib- und berainung aller zur herrschaft Wasserberg- cum
dominio directo et utili oder vollkommenen eigenthum angehörigen
wälder und wayden vorgelesen, jedermann ge warnet
worden, dass sieb keiner dess Worts gemainrecht bey ansonst
verkehrenden bolz und wayden gebrauche, wo sodann holz
und wayden pro anno 1762 folgendermassen aussgetheilet worden,
alss' . . . (folgt die Vertheilung). Auf S. 4 steht: ,Actum
Wasserberg 27. Mai 1752. In beysein meiner Veith Christophen
Josch Verwalter alda, dann Thomasen Reicher canzleyschreibern
alhier (und noch mehreren Andern). Demnach bey fürgewester
inventur nach ableiben herrn Gottfrieden Kürkschmid
gewesten Verwaltern zu Wasserberg sei. das bey dasigen amt,
gemäss nachstehender bauern einhelliger aussage geweste waldund
waydungsprotokoll, gleich einem messbuch gross, in welchen
sowohl alle herrschaft Wasserbergische hochwaldungen und
wayden, alss auch wie denen einheimischen und fremden unterthanen
bishero das holz hierinnen und die wayden gelassen
worden, beschrieben waren, in verlurst gegangen, alss wäre
nöthig in gegenwarth deren ältesten bauern hier über eine neue
und verlässliche rainbeschreibung zu verfassen, wessentwegen
Math. Körner auf der Unterkärnerhueben, alt bey 90 iahr (und
noch fünf alte Männer) ihrer zur dasigen herrschaft schuldig
unterthänigen pflicht entlassen und ermohnet worden, bey ihrem
aid gewissen, niemandem zu lieb noch zu leid, alss legeten sie
einen ordentlichen schwur ab, auszusagen u. anzudeuten, welche
Waldungen und wayden in dasigen burgfridsdistrict zur herrschaft
Wasserberg angehörig seyen? Worauf sie einhellig in
kürze geantwortet, dass, so lang sie leben, allezeit gehört
haben, wassmassen die herrschaft Wasserberg über alle in
diesem burgfrid in der Gääl befindliche Waldungen (ausser dess
alleinigen Mässweeger forst und deren unterthanen kaufrechtsgründen),
wie auch über alle dasig s. g. gemeinden das eigentümliche
recht auf grund und boden, holzschlag und wayden
von unvordenklichen iahren hero besessen habe, ln verfolg
dessen dann in gegenwarth obgedachten hofjägers etc. . . . und
der bauern, wie mir von diesen allen sowohl in die feder gegeben,
teils aber aus dem herrschaftlichen urbario und andern dasigen
alten acten ersehen worden, nachfolgende rainungen beschrieben
habe, alss Nr. 1 Stöphinger wald und wayden' . . . u. s. w.