Bericht über Weisthümer-Forschungeii in Steiermark.
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des siebenzehnten Jahrhunderts hinaufreichenden Marktgerichts-Protokollen
die Abhaltung von Gemeindeversammlungen mit
derselben Tagesordnung, wie sie in den sogenannten Banntaidingen
stattfand, und die erwähnte Marktordnung enthält
die Bestimmung, dass jeder Richter dieselbe wenigstens einmal
des Jahres, oder so oft es nötliig wäre, in den allgemeinen
Versammlungen, in welchen der Richter gewählt und bestätigt
wird, öffentlich verkündigen sollte. — Alt-Aussee blieb unbesucht,
weil dort zuverlässigen Berichten zufolge keine älteren
Schriften anzutreffen sind. Gern hätte Referent noch beim Bezirksgericht
in Aussee und in den damit verbundenen Aemtern
nachgesucht, obwohl nach den bisherigen Erfahrungen davon
wenig zu erwarten war, musste aber unverrichteter Dinge
fortreisen, weil die k. Beamten an dem Tage, welchen Referent
hiezu bestimmt hatte, mit Geschäften allzusehr überlastet
waren und Referent sich nicht entschliessen konnte, dem sehr
problematischen Erfolge noch einen Tag zu opfern.
Auf dem Rückwege von Aussee wurde im Amtshause der
grossen Gemeinde Mitterndorf vergebens nach Archivalien
gefragt. Solche waren auch in den Amtslocalen, bez. bei den
Bürgermeistern zu Gröbming und zu Haus nicht zu finden;
Referent wurde aber belehrt, dass innerhalb dieser Gemeinden
engere ,Communen‘ bestehen, deren Vorstände im Besitze der
diese betreffenden Schriften sind, und unterliess natürlich nicht,
diese Herren aufzusuchen. Wirklich fanden sich in den Communalladen
daselbst manche ältere Stücke und darunter auch
eine für die Weisthüinersammlung brauchbare ,Burgfricdsausmarkungsbeschreibung*
vom Jahre 1531 und die Gerechtigkeiten
und Freiheiten des Amtes Haus und Gröbming vom
Jahre 1594, von den durch Chmel publicirten (s. den ersten
Bericht S. 403) ganz verschieden und somit zur Abschriftnahme
mitgenommen. In Gröbming wurde auch beim Bezirksgerichte
und Grundbuchsamte, jedoch ohne Erfolg, nachgeforscht;
nur erfuhr Referent vom Herrn Grundbuchsführer,
dass das dortige Steueramt eine alte Aufzeichnung über
Fischereirechte besitze, welche aber wegen Kürze der noch
zu Gebote stehenden Zeit nicht mehr eingesehen werden konnte.
Nicht lange darnach erhielt Referent vom Herrn Landesarchivar
v. Zahn, der Gröbming besucht hatte, die Freiheiten in der