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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 85. Band, (Jahrgang 1877)

Bericht  über  Weisthümer-Forschungeii  in  Steiermark.

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des  siebenzehnten  Jahrhunderts  hinaufreichenden  Marktgerichts-Protokollen
  die  Abhaltung  von  Gemeindeversammlungen  mit
derselben  Tagesordnung,  wie  sie  in  den  sogenannten  Banntaidingen
  stattfand,  und  die  erwähnte  Marktordnung  enthält
die  Bestimmung,  dass  jeder  Richter  dieselbe  wenigstens  einmal
des  Jahres,  oder  so  oft  es  nötliig  wäre,  in  den  allgemeinen
Versammlungen,  in  welchen  der  Richter  gewählt  und  bestätigt
wird,  öffentlich  verkündigen  sollte.  —  Alt-Aussee  blieb  unbesucht, ­
  weil  dort  zuverlässigen  Berichten  zufolge  keine  älteren
Schriften  anzutreffen  sind.  Gern  hätte  Referent  noch  beim  Bezirksgericht ­
  in  Aussee  und  in  den  damit  verbundenen  Aemtern
nachgesucht,  obwohl  nach  den  bisherigen  Erfahrungen  davon
wenig  zu  erwarten  war,  musste  aber  unverrichteter  Dinge
fortreisen,  weil  die  k.  Beamten  an  dem  Tage,  welchen  Referent
hiezu  bestimmt  hatte,  mit  Geschäften  allzusehr  überlastet
waren  und  Referent  sich  nicht  entschliessen  konnte,  dem  sehr
problematischen  Erfolge  noch  einen  Tag  zu  opfern.
Auf  dem  Rückwege  von  Aussee  wurde  im  Amtshause  der
grossen  Gemeinde  Mitterndorf  vergebens  nach  Archivalien
gefragt.  Solche  waren  auch  in  den  Amtslocalen,  bez.  bei  den
Bürgermeistern  zu  Gröbming  und  zu  Haus  nicht  zu  finden;
Referent  wurde  aber  belehrt,  dass  innerhalb  dieser  Gemeinden
engere  ,Communen‘  bestehen,  deren  Vorstände  im  Besitze  der
diese  betreffenden  Schriften  sind,  und  unterliess  natürlich  nicht,
diese  Herren  aufzusuchen.  Wirklich  fanden  sich  in  den  Communalladen
  daselbst  manche  ältere  Stücke  und  darunter  auch
eine  für  die  Weisthüinersammlung  brauchbare  ,Burgfricdsausmarkungsbeschreibung*
  vom  Jahre  1531  und  die  Gerechtigkeiten ­
  und  Freiheiten  des  Amtes  Haus  und  Gröbming  vom
Jahre  1594,  von  den  durch  Chmel  publicirten  (s.  den  ersten
Bericht  S.  403)  ganz  verschieden  und  somit  zur  Abschriftnahme
  mitgenommen.  In  Gröbming  wurde  auch  beim  Bezirksgerichte ­
  und  Grundbuchsamte,  jedoch  ohne  Erfolg,  nachgeforscht; ­
  nur  erfuhr  Referent  vom  Herrn  Grundbuchsführer,
dass  das  dortige  Steueramt  eine  alte  Aufzeichnung  über
Fischereirechte  besitze,  welche  aber  wegen  Kürze  der  noch
zu  Gebote  stehenden  Zeit  nicht  mehr  eingesehen  werden  konnte.
Nicht  lange  darnach  erhielt  Referent  vom  Herrn  Landesarchivar
v.  Zahn,  der  Gröbming  besucht  hatte,  die  Freiheiten  in  der
            
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