Full text: Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 84. Band, (Jahrgang 1876)

Ueber die Quellen der deutschen Wirtschaftsgeschichte. 
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für verwandte Disciplinen (Rechtsgeschichte, Staatslehre etc.) 
erhofft werden, da der lebendige Zusammenhang des Wirth- 
schaftslebens mit allen übrigen Zweigen des menschlichen Ge 
sellschafts- und Culturlebens in vorangegangenen Zeiten ebenso 
wie in der Gegenwart wirksam gewesen ist. 
Zunächst gilt es nun, die nationale Wirthschaftsgeschichte 
klar zu stellen und ihren Quellenkreis erschöpfend zu durch 
forschen. Diese Beschränkung der Aufgabe wird wohl kaum 
einer besonderen Entschuldigung bedürfen. Sie ist einerseits 
durch das Bestreben hervorgerufen, den überreichen geschicht 
lichen Stoff, der noch unbenützt, ja ungelcannt ist, wenigstens 
einigermassen bemeistern zu können, und die Untersuchungen 
über Wirthschaftsgeschichte den reich angebauten und gut ge 
pflegten Gebieten der deutschen Rechtsgeschichte als unerläss 
liche Ergänzung anzureihen; denn nur auf diesem Wege lässt 
sich hoffen, eine auch nur annähernde Vollständigkeit zu er 
zielen und die fruchtbaren Anregungen genügend zu vemverthen, 
welche von den reichen allgemein geschichtlichen und speciell 
rechtsgeschichtlichen Erforschungen deutschen Volkslebens 
ausgehen. 
Dann aber ist hiefür der entschieden tiefer liegende 
Grund massgebend, dass das deutsche Volk sich überhaupt und 
besonders in den früheren Perioden seiner Geschichte sein- 
eigenartig entwickelt, und insbesondere, dass es die Ursachen 
seiner frühen wirthschaftlichen Blüthe überwiegend bei und 
durch sich selbst erzeugt hat. 
Gerade je mehr wir im Allgemeinen anerkennen, dass 
die sich gleichbleibende Menschennatur und ihr Verhältniss 
zur Welt des natürlichen Daseins auch dem Wirthschaftsleben 
eine gewisse Gesetzmässigkeit seiner Entwickelung und seiner 
Functionen erzeugen, die unabhängig von der Entwickelung 
der staatlichen Ordnung und Gesetzgebung wie von der aus 
drücklichen Anerkennung durch die betheiligten Kreise und 
Classen ist; je mehr wir im Allgemeinen im Wirthschaftsleben 
nur eine Aeusserung des socialen Lebens erblicken, da es 
auch ein Erzeugniss der Bewegungsgesetze des menschlichen 
Daseins überhaupt ist: um so eher werden wir zuzugestehen 
geneigt sein, dass diese Gesetze ihre Wirksamkeit nicht in der 
monotonen Weise einer mechanischen Weltordnung, sondern in
	        
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