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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Golowatikij.

Drei  Jahre  später  befasste  er  sich  schon  mit  der  Drucklegung ­
  slavischer  Kirchenbücher.  Einen  Beweis  dafür  liefern  die
oben  angeführten  Druckwerke  und  Viol’s  Vertrag  mit  Rudolph
Borsdorf  aus  Braunschweig,  welcher  für  ihn  slavische  Lettern 1
nach  seiner,  Sweipolts,  Anleitung  schnitt,  wobei  er  sich  verpflichtete, ­
  die  ganze  Sache  geheim  zu  halten.  Im  Jahre  1491
wurde  der  Druck  des  Oktoich,  des  Casoslov  und  ohne
Zweifel  auch  der  beiden  Triodien  beendigt,  denn  schon
am  21.  November  wurde  Sweipolt  Viol  vors  Gericht  des
Krakauer  Bischofs  citirt  und  musste  zwei  Krakauer  Bürger
und  Stadträthe  stellen,  welche  mit  Tausend  ungarischen  Gulden
für  ihn  bürgten,  dass  er  vor  dem  Gerichte  des  Gnesner  Electen
(Friedrich,  Sohn  des  Königs  Kasimir,  Primas  und  Cardinal)
sich  stellen  und  bis  zur  Beendigung  des  Processes  die  Stadt
Krakau  nicht  verlassen  werde.  Nichtsdestoweniger  wurde
der  arme  slavische  Buchdrucker  in  Haft  gebracht  und  am
8.  Juni  1492  war  er  gezwungen,  vor  seiner  Entlassung  aus
dem  Gefängnisse,  einen  Eid  ahzulegen,  dass  er  jede  Irrlehre
gegen  den  katholischen  Glauben  verabscheut,  mit  Mund  und
Herz  verflucht  und  musste  feierlichst  bekennen,  dass  er  in
allen  Glaubensartikeln  nur  dasjenige  glaubt  und  für  wahr  hält,
was  die  heilige  allgemeine  römische  Mutterkirche  glaubt  und
für  wahr  hält;  insbesondere  aber  musste  er  bezüglich  jener
Artikel,  wegen  welcher  er  verdächtiget  wurde,  erklären,  dass
ausserhalb  der  heiligen  christkatholischen  Kirche  in  keiner
Secte  das  Seelenheil  zu  finden  sei;  wenn  er  aber  je  etwas
dawider  behauptet  hätte,  so  habe  er  diess  aus  Leichtsinn  geredet,
durch  Übereilung  oder*  Aufregung,  und  nicht  von  freiem
Herzen.  Desgleichen  musste  er  betheuern,  dass  in  dem  Sacramente
  des  Abendmales  Gott  zugegen  und  dass  die  Communion
unter  der  Gestalt  des  einzigen  Brodes  zum  Heile  des  Volkes
hinreichend  ist.  Sollte  er  künftighin  etwas  dieser  Aussage  zuwider ­
  behaupten,  so  unterwirft  er  sich  aller  Strenge  der
h.  Kirchencanones.  Zu  diesem  Eidscliwure  musste  er  noch  hinzufügen, ­
  dass  er,  aus  Anlass  des  mit  ihm  vorgenommenen  gerichtlichen ­
  Verfahrens,  niemals  sich  weder  beklagen,  noch  an
1  Rcwsche  Schrift,  Buchstaben,  heisst  es  in  dem  zwischen  beiden
Krakauer  Bürgern  gescldossenen  Vertrage,  dessen  Abschrift  in  den
Acten  des  Krakauer  Magistrates  vom  Jahre  1491  sicli  erhalten  hat.
            
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