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B i s c h o f f.
besuchten Archiven haben nur eilf mehr oder weniger Brauchbares
geliefert, wovon nur sieben Banntaidinge. Gänzlich
im Stiche Hessen die landesfürstlichen Archive und die der Landgemeinden,
desgleichen die des Fürsten Franz Lichtenstein und,
ausgenommen die Stiftsarchive, fast alle Kirchenarchive, in
denen übrigens, wie auch in den städtischen, von vornherein
kaum etwas zu erwarten war. Keine einzige der gefundenen
Urkunden, abgesehen von den vielleicht noch ins 15. Jahrhundert
reichenden Artikeln der Warnung von St. Lambrecht
und den Stiftsartikeln daselbst, ist noch im Mittelalter geschrieben
worden, und besonders die benutzten Archivalien
der Marktgemeinden reichen höchst selten über das 17. Jahrhundert
hinauf. Gerade diese aber bezeugen, was bisher ganz
unbeachtet geblieben ist, dass die Abhaltung von ,Banntaidingen‘
in und von steierischen Marktgemeinden sehr verbreitet war
und bis gegen das 19. Jahrhundert hin in Uebung blieb, und
die über diese Banntaidinge geführten Protokolle sind zweifelsohne
die lehrreichsten Quellen der Erkenntniss des Wesens
und der Gestaltung der in Rede stehenden Einrichtung im
16.—19. Jahrhundert, woraus wohl auch über die Entstehung
von Weisthümern in früherer Zeit u. s. w. Manches zu lernen
sein dürfte. Bei weiteren Bereisungen des Landes, behufs der
Sammlung von Weisthümern, wird daher auf die Marktarchive
besonderes Augenmerk zu richten sein.
c.
Ohne erschöpfende Vollständigkeit anzusprechen folgt
noch ein Verzeichniss der bereits gedruckten steirischen Weisthümer
und sonstigen für die Weisthümer-Ausgabe dienlich
erscheinenden Stücke, wobei die in dem 1. Bande der Oesterr.
Weisthümer, und schon vorher in Chmel’s Friedrich III.
(Beilage VI) und theilweise in Kumar’s Grätz, S. 314 veröffentlichten
Rechte von Salzburg bei Leibniz und Graz, auch in
einem Codex s. XIV der Finanzprocuratur vorfindig, nicht
weiter angeführt werden.
50. Ennsthal.
Riegungsartikel der propstei des oberen Ennsthaies, eilf
Artikel, aus einem Admonter Urbarium vom Jahre 1434 von