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was bis dahin dem sein- gewöhnlichen vandalischen Verfahren
mit alten Acten u. dgl. noch entgangen war. Referent hätte
übrigens gern die Richtigkeit jener Versicherung des in dieser
Beziehung wohl gut unterrichteten Herrn Verwalters durch
eigene Augenscheinsnahme geprüft, fand aber nur zu einem
Besuche des Schlosses in fechwanberg Zeit, und da einen
Haufen von Archivalien, deren älteste, einige Geschäfts- und
Gerichtsprotokolle von Holleneck und Schwanberg aus der
zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, nichts Brauchbares lieferten.
Ein besseres, kaum gehofftes Ergebniss erzielte die Durchsuchung
des Schwanberger Marktarchives, worin die Archivalien
zwar nicht geordnet, aber doch ziemlich gut verwahrt sind.
Hier fanden sich nicht nur Marktgerichtsprotokolle, welche
die Abhaltung von Banntaidingen noch im 18. Jahrhundert
bezeugen, sondern auch eine ausführlichere im Jahre 1661 erneuerte
Marktordnung. Aus den ersteren ergab sich für die
Jahre 1717—1720, dass am 25. Jänner (Pauli Bek.) die Richterwahl
stattfand, und hierauf in der zweiten Hälfte des Februar,
oder zu Anfang des März das erste Banntaiding, vierzehn
Tage später das ,Nachbarintakling', und im December noch ein
Banntaiding gehalten wurde. Auch für Eibiswald fand sich
ein Beleg der Abhaltung von Banntaidingen, das einzige in
der Marktlade vorhandene, stark vermodernde Buch, ein Gerichtsprotokoll
von 1682—1782, laut welchem die Banntaidinge
daselbst regelmässig zu Mitfasten, Georgi und Michaeli stattfanden.
Im Schlossarchive blieb alles Suchen, wobei der Herr
Besitzer desselben eifrigst mithalf, ohne Erfolg. Auf dem Wege
hieher frug Referent beim Gemeindevorstand in Wies nach,
ob etwa die Gemeindelade irgend etwas Altes berge, worauf
dieser nach einigem Zögern einige Staatsrente-Obligationen vorwies.
— Schloss Welsberg war wegen Abwesenheit seines Besitzers
unzugänglich, soll übrigens nach Aussage des Schlosswartes
keine alten Documente enthalten. Auch im Schlosse
zu Stainz fand sich nichts, und im Gemeindearchiv nur Belege
für Abhaltung von Banntaidingen während des 17. Jahrhunderts.
Als ,erster pontag' erscheint hier gewöhnlich der Quatember-Mittwoch
in der Fasten, über acht Tage war wieder Banntaiding
und dann noch zu Michaeli. In manchem Jahre finden
sich aber in der Fasten drei Banntaidinge, oder zwei in der