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Registratur des Stiftes St. Lambrecht neuerdings durchforscht.
Das Murauer Stadtarchiv bot keine Spur von Banntaidingen.
Das Schlossarchiv daselbst, wohl das reichste im Lande zunächst
dem Landesarchive, konnte nur zum Theile und nach
Anleitung der vorhandenen Repertorien geprüft werden; eine
grosse Menge von Herrschaftsacten ist da noch ungeordnet.
Auch da fanden sich keine Banntaidinge, sondern nur urbarielle
Aufzeichnungen, worunter manche für unsere Zwecke verwertlibare.
Mehr bietet vielleicht das fürstlich Schwarzenberg’sehe
Centralarchiv in Wien, wo vermuthlich auch das Wasserleonburger
Bann taiding zu suchen sein dürfte, welches auf der im Jahre
1873 veranstalteten Ausstellung in Wien zu sehen war. Zur
Entlehnung oder Copirung von Archivalien aus diesen wohlgepflegten
Aufbewahrungsorten bedarf es der besondern Erlaubniss
des Fürsten selbst, welche Referent dermals noch nicht
erlangt hat. Das Lambrechter Stiftsarchiv steht unter der
unmittelbaren Obhut des Herrn Prälaten, der dem Referenten
auch diesmal die Benützung desselben in dankenswertester
Weise gestattete. In den grossen Urbarien, die da liegen, Anden
sich umfangreiche Stiftartikel. Auch bewahrt das Archiv eine
separate kürzere Ausfertigung der , Artikel der Warnung',
welche gewöhnlich in der Stift gemeldet wurden. Die Registratur,
worin nur neuere, nicht bis in’s Mittelalter hinaufreichende
Stücke anzutreffen sind, ist fast gänzlich ungeordnet.
Dennoch fand Referent daselbst, allerdings erst nach langem
Suchen, ein Banntaiding aus den ersten Decennien des 16. Jahrhunderts
in zwei verschiedenen einander ergänzenden Ausfertigungen.
Ferner fand sich eine Waldordnung vom Jahre 1749
heil, und ein Band mit Schriftstücken über streitige Landgerichtsgrenzen
aus dem 17. Jahrhundert, worunter manche
(Spuren und Bruchstücke fehlender Banntaidinge, oder Surrogate
solcher. Ein ebenfalls in der Registratur gefundenes Landgerichtsprotokoll
enthält u. A. folgenden Eintrag: ,Den 6. Juni
1686 Paanthaidtungs Verlessung in der Perchau. Ist bey gehaltener
jährlicher viemärkh vnd ausslassung des holzes in
dem Grienwaldt wegen der darfür zu laisten schuldiger robath
nach dem gschlos Stain die paanthaidtung den purkhfridtsleüthen
in des purkhrichters hauss zu meuiglicher nachricht
durch mich landtgerichts Verwaltern M. Wolff Balthasarn