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Bischof f.
über Gemeindeangelegenbeiten. In dem ersten derselben wird
denjenigen, welche ordentlich vorgeladen im Gerichtshause
nicht erscheinen, eine Strafe ,laut pannbuech per 72 den',
gedroht. Falls sich nicht noch vielleicht ein eigentliches Weisthum
findet, dürften diese wenig umfassenden Stücke der Aufnahme
in die Weisthümersammlung vielleicht für würdig befunden
werden und wurden deshalb mit Bewilligung des Herrn
Bürgermeisters J. Maierhofer copirt.
Im benachbarten Markte Uebelbach hat sich die Abhaltung
von Banntaidingen bis in die neueste Zeit hin erhalten
und noch heute bewahrt die Gemeinde einen zierlichen Kelch,
der seit vielen Jahrzehnten hei dem auf das Banntaiding
folgenden Festmahle herumgereicht wurde und noch jetzt dabei
gebraucht wird. Der Herr Prälat von Beun erinnert sich noch
aus seiner Uebelbacher Amtszeit her eines Banntaidingsbuches,
worin aber schon damals jene Blätter fehlten, worauf die
Banntaidingsartikel geschrieben waren. Im Gemeindearchiv,
dessen Durchsuchung Herr Bürgermeister Franz Müllner bereitwilligst
gestattete, fand Referent nur ein Handlungsbuch (Gerichtsprotokoll)
vom Jahre 1583 fg., und ein Protokoll über
die Gemeindealpen vom Jahre 1788. Ersteres bezeugt die Abhaltung
von Banntaidingen am ersten Montag nach heiligen
drei König durch Richter, Rath und eine ganze ehrsame Bürgerschaft
in den Jahren 1594—1604, wobei über Gemeindesachen
Beschlüsse gefasst, mannigfache Beschwerden verhandelt und
erledigt, Gewerbsbefugnisse u. dgl. verliehen, verschiedene
Abgaben entrichtet wurden, während die Richterwahl später
in einer andern Versammlung stattfand. Das Gemeindealpen-Protokoll
enthält Blatt 1 fg.: ,Die von alters gepflogenen
alpenrechtern deren von beden ämtern Nendorf und Kleinthal
henanden eigenthümlichen gemeindalpen', welche obwohl jämmerlich
textirt, als bisher einzig bekanntes Beispiel steirischer
Alpenrechte zur Abschrift erbeten wurden.
Am Wege zwischen Feistriz und Uebelbach besuchte
Referent das leider auch nur ganz oberflächlich geordnete,
übrigens sehr gut situirte und dermal sorgfältig gehütete
Archiv der Herrschaft Waldstein und war so glücklich in
demselben ein Bergrechtsverzeichniss und Mostregister der
fürstlichen Herrschaften Waldstein und Stübing vom Jahre 1G86