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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Bischof  f.

über  Gemeindeangelegenbeiten.  In  dem  ersten  derselben  wird
denjenigen,  welche  ordentlich  vorgeladen  im  Gerichtshause
nicht  erscheinen,  eine  Strafe  ,laut  pannbuech  per  72  den',
gedroht.  Falls  sich  nicht  noch  vielleicht  ein  eigentliches  Weisthum
  findet,  dürften  diese  wenig  umfassenden  Stücke  der  Aufnahme ­
  in  die  Weisthümersammlung  vielleicht  für  würdig  befunden ­
  werden  und  wurden  deshalb  mit  Bewilligung  des  Herrn
Bürgermeisters  J.  Maierhofer  copirt.
Im  benachbarten  Markte  Uebelbach  hat  sich  die  Abhaltung ­
  von  Banntaidingen  bis  in  die  neueste  Zeit  hin  erhalten
und  noch  heute  bewahrt  die  Gemeinde  einen  zierlichen  Kelch,
der  seit  vielen  Jahrzehnten  hei  dem  auf  das  Banntaiding
folgenden  Festmahle  herumgereicht  wurde  und  noch  jetzt  dabei
gebraucht  wird.  Der  Herr  Prälat  von  Beun  erinnert  sich  noch
aus  seiner  Uebelbacher  Amtszeit  her  eines  Banntaidingsbuches,
worin  aber  schon  damals  jene  Blätter  fehlten,  worauf  die
Banntaidingsartikel  geschrieben  waren.  Im  Gemeindearchiv,
dessen  Durchsuchung  Herr  Bürgermeister  Franz  Müllner  bereitwilligst ­
  gestattete,  fand  Referent  nur  ein  Handlungsbuch  (Gerichtsprotokoll) ­
  vom  Jahre  1583  fg.,  und  ein  Protokoll  über
die  Gemeindealpen  vom  Jahre  1788.  Ersteres  bezeugt  die  Abhaltung ­
  von  Banntaidingen  am  ersten  Montag  nach  heiligen
drei  König  durch  Richter,  Rath  und  eine  ganze  ehrsame  Bürgerschaft ­
  in  den  Jahren  1594—1604,  wobei  über  Gemeindesachen
Beschlüsse  gefasst,  mannigfache  Beschwerden  verhandelt  und
erledigt,  Gewerbsbefugnisse  u.  dgl.  verliehen,  verschiedene
Abgaben  entrichtet  wurden,  während  die  Richterwahl  später
in  einer  andern  Versammlung  stattfand.  Das  Gemeindealpen-Protokoll
  enthält  Blatt  1  fg.:  ,Die  von  alters  gepflogenen
alpenrechtern  deren  von  beden  ämtern  Nendorf  und  Kleinthal
henanden  eigenthümlichen  gemeindalpen',  welche  obwohl  jämmerlich ­
  textirt,  als  bisher  einzig  bekanntes  Beispiel  steirischer
Alpenrechte  zur  Abschrift  erbeten  wurden.
Am  Wege  zwischen  Feistriz  und  Uebelbach  besuchte
Referent  das  leider  auch  nur  ganz  oberflächlich  geordnete,
übrigens  sehr  gut  situirte  und  dermal  sorgfältig  gehütete
Archiv  der  Herrschaft  Waldstein  und  war  so  glücklich  in
demselben  ein  Bergrechtsverzeichniss  und  Mostregister  der
fürstlichen  Herrschaften  Waldstein  und  Stübing  vom  Jahre  1G86
            
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