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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

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Tomasche  k.

massig  ausgefertigte,  mit  dem  königlichen  Siegel  versehene
Urkunden  zu  erlangen.  Unter  diesen  Umständen  erfolgte  denn
unmittelbar  vor  dem  Auszuge  K.  Rudolfs  ins  Feld  die  Ausfertigung ­
  unserer  beiden  Urkunden  mit  Zeugen,  Datum  und
königlichem  Siegel.  Die  Urkunde  a  wurde  mit  dem  Proemium
versehen,  wie  wir  sie  jetzt  besitzen.  Zur  Urkunde  b  kam  der
Artikel  über  Paltram,  so  auch  die  mittlerweile  ertheilten  Jahrmarktsprivilegien. ­
  Was  war  natürlicher,  als  dass  die  königliche ­
  Kanzlei  jene  Männer  als  Zeugen  nannte,  die  an  der
Berathung  über  diese  Rechte  im  Sommer  des  vorigen  Jahres
theilgenommen  hatten,  und  unter  deren  Mitwirkung  der  Abschluss ­
  und  die  Aufzeichnung  erfolgt  war?  So  erscheint  auch
der  Regensburger  Bischof  Leo  als  Zeuge,  obwohl  er  bereits
verstorben  war.  War  Heinrich  von  Kunring,  als  Marschall,
wie  es  wahrscheinlich  ist,  bei  der  Berathung  ebenfalls  gegenwärtig, ­
  so  wurde  sein  Name  nach  seiner  Verurtheilung  nunmehr ­
  natürlich  weggelassen,  dafür  aber  durch  den  seines  Nachfolgers ­
  Stephan  von  Meissau,  der  wohl  früher  als  Landherr
auch  an  jener  Berathung  theilgenommen  hatte,  ersetzt.
So  erklären  wir  uns  den  Vorgang  ganz  einfach  und
natürlich.  Diese  Erklärung  dürfte  nur  diejenigen  nicht  befriedigen, ­
  die  keine  andere  Macht  als  die  der  äusseren  Form
anerkennend,  sich  derselben  blindlings  beugen.  Wir  wollen
diesen  Schwärmern  für  Alles,  was  mit  dem  Königthum  im
Mittelalter  wenn  auch  nur  äusserlich  zusammenhängt,  wie  die
königliche  Kanzlei,  in  ihren  Gefühlen  nicht  nahe  treten,  wir
wollen  ihnen  sogar  zugestehen,  dass  die  Bureaukratie  unserer
Tage,  bei  welcher  Verstösse  und  Unregelmässigkeiten  zuweilen
auch  Vorkommen  sollen,  der  königlichen  Kanzlei  jener  Tage
weit  nachstehe,  aber  war  es  überhaupt  eine  Uncorrectheit
eine  Person  als  Zeugen  anzuführen,  die  jedenfalls  bei  der  Confection
  der  Urkunden  eine  hervorragende  Thätigkeit  entwickelt
hatte,  am  Tage  der  Ausfertigung  aber  bereits  einige  Zeit  todt
war?  Dass  aber  ähnliche  Unregelmässigkeiten  viel  schlimmerer
Natur,  ja  arge  Verstösse  wohl  auch  in  der  kaiserlichen  Kanzlei
vorkamen,  ohne  dass  sie  berechtigen,  dergleichen  Urkunden
desshalb  für  unecht  zu  erklären,  dafür  hat  Sickel  jüngst  in
einem  Vortrage  vor  der  kais.  Akademie  vom  9.  December  1875
über  drei  unzweifelhaft  echte  Originalurkunden  Otto’s  1.  für
            
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