Die beiden Handfesten König Rudolfs I. für die Stadt Wien.
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K. Rudolfs, dass er ihnen alle Privilegien nach seiner Kaiserkrönung
unter der goldenen Bulle erneuern werde. In Hinblick
auf Kaiser Friedrich II. hielt es Rudolf der Würde der
königlichen Gewalt angemessen, die Urkunden mit der goldenen
Bulle zu versehen, damit sie als würdiges Seitenstück sich an
das Friedericianum anreihten. Vor seiner Kaiserkrönung hielt
er sich dazu für nicht berechtigt. Zur selben Zeit trug er
sich lebhaft mit dem Gedanken eines Zuges nach Italien, um
sich zum Kaiser krönen zu lassen. Die Ordnung der Herzogthümer,
vielleicht ein geheimes, nur zu sehr gerechtfertigtes
Misstrauen gegen Ottokar liess ihn die Ausführung dieses Vorsatzes
von Tag zu Tag verschieben. Die Erklärung der Stadt
Wien zur reichsunmittelbaren musste für ihn ein Gegenstand
der ernstesten Erwägung sein. Vielleicht mochte Rudolf auch
bereits den Gedanken nähren, Oesterreich und die Herzog*
thümer dauernd an sein Haus zu bringen und auch die Bürger
von Wien nach und nach für seinen Plan zu gewinnen. Daher
die verrätherische Auslassung des oben erwähnten Passus über
die Ausschliessung der Trennung Wiens vom Reiche für alle
Zukunft, daher auch noch im letzten Augenblick die Schlussclausel
der Urkunde b, wodurch er eigentlich die ganze Urkunde
fraglich und prekär machte. Unterdessen ging die Verschwörung
Paltram’s und seiner Freunde in Wien, die Heinrich
von Kunring’s im Lande ihren stillen Weg. Paltram mochte
wohl den Zweifel, ob ihre Rechte auch vollkommen formell beglaubigt
seien, in den Bürgern anfachen und ihn als Hebel für
seine Pläne benützen. Wie dem auch sei, die Verschwörung wurde
im Mai 1278 entdeckt. Der Aufstand misslang, die Verschwörer
wurden verurtheilt und geächtet. Nun stand der Krieg mit
Ottokar vor der Thüre. K. Rudolf musste fühlen, wie gebieterisch
es sein Interesse und das des Reiches erheischten,
die mächtige Stadt Wien, in der sein Feind Ottokar ohnehin
einen so starken Anhang hatte, dauernd für sich zu gewinnen.
Auf der anderen Seite mochten die Bürger in Hinsicht
auf den bevorstehenden Krieg, der die Erfüllung der
versprochenen Erneuerung der Privilegien in eine unbestimmte
Ferne rückte, dahin drängen, an die Stelle der erhaltenen
Urkunden, mit denen sie sich bisher begnügt hatten,
formell beglaubigte und von der königlichen Kanzlei regel-