Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 83. Band, (Jahrgang 1876)

Die  beiden  Handfesten  König  Rudolfs  I.  für  die  Stadt  Wien.

361

ziehenden  K.  Rudolf  nicht  bereitwillig  seine  Thore  öffnete,
sondern  geleitet  von  Paltram  vom  28.  September  bis  26.  November ­
  1276  dem  Belagerungsheere  tapferen  Widerstand  leistete.
Der  Einzug  Rudolfs  erfolgte  noch  vor  Abschluss  des  Friedens
mit  Ottokar,  wie  die  Quellen  einstimmig  melden,  gegen  die
feierliche  Versicherung  der  Stadt  Wien  ihre  Freiheiten  und
Privilegien  bestätigen  zu  wollen.  Die  Berathungen  über  diese
mögen  nun  Ende  des  Jahres  1276  oder  Anfang  1277  begonnen
und  noch  vor  August  d.  J.  zu  Ende  geführt  worden  sein.  An
diesen  Berathungen  nahmen  nun  unstreitig  die  in  der  Urkunde ­
  b  genannten  Zeugen  insgesammt  Antheil,  denn  sie  erscheinen ­
  in  gleichzeitigen  Rud.  Urkunden  theils  einzeln  theils
cumulativ  als  die  gewöhnlichen  Zeugen,  unter  ihnen  in  hervorragender ­
  Weise  der  treue  Anhänger  Rudolfs  Leo,  Bischof  von
Regensburg,  wohl  auch  der  Landmarschall  von  Oesterreich
Heinrich  von  Kunring,  wahrscheinlich  auch  als  Landherr  sein
späterer  Nachfolger  Stephan  von  Meissau.  Dass  diese  Berathungen ­
  am  Ende  Juli  1277  bereits  zum  Abschluss  gekommen
waren,  darauf  deuten  unverkennbare  quellenmässige  Zeugnisse.
Am  21.  August  1277  (Böhmer,  S.  87.  Herzog.  Germ.  Franc.
383)  ertkeilte  K.  Rudolf  den  Bürgern  von  Eggenburg-  dieselben
Rechte  und  Freiheiten,  wie  sie  die  von  Wien  haben.  S.o  allgemein ­
  diese  Hinweisung  ist,  so  viel  geht  doch  aus  ihr  hervor,
dass  Rudolf  bereits  die  Rechte  von  Wien  kannte,  und  dass  sie
bereits  von  ihm  in  einem  öffentlichen  Acte  anerkannt  gewesen
sein  mussten.  Bestimmter  aber  weist  das  Privilegium  K.  Rudolfs
für  Wiener-Neustadt  vom  1.  December  1277  auf  unsere  Urkunden ­
  und  zwar  namentlich  auf  die  Urkunde  a  hin,  indem
es  die  Bürger  in  ihrer  Rechtspflege  auf  die  forma  juris  civitatis ­
  Wiennensis  verweist,  die  demnach  bereits  verzeichnet  und
der  Stadt  Wien  übergeben  sein  musste.  In  welcher  Form  die
Urkunden  den  Bürgern  übergeben  wurden,  datirt  oder  undatirt,
  mit  oder  ohne  Zeugen,  darüber  lassen  sich  allerdings
blos  Vermutlmngen  aufstellen.  Doch  enthielt  die  Urkunde  a
sicherlich  noch  nicht  ihr  Proemium,  in  dem  Rudolf  ihre  Treue
preist,  sondern  vielleicht  nur  die  einfache  Uebcrschrift:  Ilaec
est  forma  juris  civitatis  Wiennensis,  wie  wir  aus  der  Babenbergischen
  Zeit  drei  bisher  noch  nicht  gedruckte  formae  besitzen: ­
  eine  forma  institutionis  für  den  Marktverkauf  von
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.